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| … du hast ein Arbeitszeugnis, ein Ausbildungszeugnis, ein vorläufiges- oder ein Zwischenzeugnis erhalten und weißt nicht so recht was du davon halten sollst? Kein Problem, stelle es hier ein, wir helfen dir gerne! Bitte beachte aber dass wir für eine Bewertung und Kommentierung des von dir eingestellten Zeugnisses den vollständigen Text benötigen, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Zudem bedarf es der Erwähnung des zu würdigenden Zeitraums, der ungefähren Unternehmensgröße nach Köpfen, der von dir bekleideten Tätigkeit und Position- und wie gesagt der Benennung von Tätigkeit und Position des/der Unterzeichner. Möglicherweise bedarf es in gerade deinem Fall auch weiterer Angaben die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können. Der Text eines Arbeitszeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Nahezu jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Kontext für eine gänzlich andere Aussage stehen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (13.12.2011 um 11:24 Uhr) Grund: Ergänzung |
| Folgende 19 Benutzer sagen Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
azubinrw2010 (24.11.2010), billykatze (13.01.2010), bine26 (23.09.2010), Brokolini (14.10.2010), Brombeere09 (19.01.2012), cassy1705 (15.06.2011), Connay (02.01.2010), Franky (08.06.2009), Funny (21.06.2010), henk (27.10.2009), Katja1 (30.09.2010), Kleo (02.07.2009), Peng (01.10.2009), Ratgeberin (10.07.2009), Saroni (02.03.2012), Schokolinse (18.03.2011), social (14.12.2010), Torsten (10.04.2012) | ||
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