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#1
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| Hallo, habe mein Arbeitszeugnis bekommen, so liest es sich erstmal sehr gut finde ich, nur mit meinen Aufgaben bin ich nicht ganz zufrieden. Was meint ihr? ZEUGNIS Herr M, geb. am .... in , trat am 22.08.09 in unser Unternehmen ein und war bis zum 31.01.12 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte Kundenbetreuung,Kundenberatung, Preispflege,Warenausgabe, Warenannahme, Reklamationsbearbeitung. Herr M verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Aufgrund seiner äußerst schnellen Auffassungsgabe arbeitete sich Herr M sehr rasch in neue Aufgabengebiete ein und durchdrang auch sehr komplexe Situationen vollständig. Durch sein ausgeprägt logisches und analytisches Denkvermögens kam Herr M auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und stets zutreffenden Urteil. Herr M überzeugte durch seinen hohen Leistungswillen und seine stetige Bereitschaft, auch zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen bewältigte er alle Aufgaben in hervorragender Weise. Stets ging Herr M äußerst planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor. Auch für schwierigste Problemstellungen fand und realisierte Herr M sehr effektive Lösungen, und er kam stets zu ausgezeichneten Arbeitsergebnissen. Er wurde von seinen Mitarbeitern/innen anerkannt und geschätzt, wobei Er sie entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzte und mit ihnen gute Ergebnisse erzielte. Wir waren mit den Leistungen stets voll zufrieden. Herr M kam mit allen Ansprechpartnern gut zurecht und begegnete ihnen stets mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Das Arbeitsverhältnis mit Herr M endet aus betriebsbedingten Gründen. |
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#2
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| Hallo Karsten, ... weder die sehr allgemeine, knappe Auflistung deiner Aufgaben noch die darauffolgende Aneinanderreihung von zeugnistypischen Standardfloskeln sagt tatsächlich irgendetwas, wirklich individuell auf dich bezogenes, aus. Dieser Text würde, fast nur durch Austausch des Namens, auf so ziemlich jeden ExMitarbeiter passen. Der Vollständigkeit halber- die verwandten Standardfloskeln stehen eigentlich für jeweils durchaus positive Wertungen, deren Bestätigung durch eine adäquate Schlussformulierung fehlt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| ja meine Aufgaben sind ja nicht grad der bringer, zumal hab ich dort komplette Angebote geschrieben, Waren bestellt und die dazugehörigen Rechnungen geschrieben. Allso da wert ich nochmal hingehen. |
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