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#1
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| Hallo, ich habe mir ein Zwischenzeugnis erstellen lassen und würde gerne eure Meinung/Bewertung darüber hören. Vorschläge sind herzlich willkommen, da dieses Zeugnis noch nicht eingereicht wurde. Ein evtl. wichtiger Punkt würde mich zudem noch stark interessieren. Bei unserem damaligen Werk in der Slowakei wurde beschlossen, dass ich die Werksleitung übernehmen sollte, da dieses Werk nicht wie geplant lief. Doch kurz bevor ich in die Slowakei reiste, entschied sich die Geschäftsleitung zur Schließung des Werkes. Nun wüsste ich gerne ob man dies im Zwischenzeugnis erwähnen sollte. Denn für mich ist es ein wichtiger Aspekt - zeigt Vertrauen der GF, sowie Würdigung der Arbeitsleistung, so dass die GF mir so eine Stelle anbot. Jedoch weiß ich nicht ob dies auch einen negativ Eindruck hinterlassen könnte - warum auch immer. Vielen Dank im voraus. Zwischenzeugnis Herr XY, geboren am DD.MM.YYYY in Musterhausen, ist seit dem 1. Februar 2010 als stellvertretender Qualitätsleiter in unserem Unternehmen beschäftigt. Sein Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasst im Wesentlichen: • QM-Dokumentation, Dokumentenlenkung und Weiterentwicklung des QM-Systems • Reklamations-Management (Kunden/Lieferanten) sowie Betreuung inländischer und ausländischer Kunden • Qualitätsvorausplanung (APQP), FMEA, Feasability-Report • Erstbemusterungen Automotive (VDA, PPAP) und Standard • Einleitung und Überwachung der Wirksamkeit von Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen • Erstellung von Prüfdokumenten sowie Durchführung von Qualitätsprüfungen (Freigabe-, Fertigungs- und Wareneingangsprüfungen) • Vorbereitung, Durchführung/Begleitung, Nachbereitung und Optimierung von Kunden-, Zertifizierungs-, Lieferanten und internen Audits • Datenauswertung und Analyse • 3D-Messprogrammerstellung (Wenzel) • Prüfmittelverwaltung • Einrichtung und Betreuung von Ultraschall-Schweißanlagen • Stellvertretende Leitung eines Teams von vier Mitarbeitern • Fachliche Weisungsbefugnis in QM-relevanten Themen und Fragestellungen für alle Mitarbeiter Herr XY ist stets sehr engagiert und überzeugt immer durch großes Pflichtbewusstsein sowie hohe Einsatzbereitschaft, auch über die üblichen Arbeitszeiten hinaus. Aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe sowie seines sehr guten Analyse- und Urteilsvermögens erschließt Herr XY auch neue, komplexe Sachverhalte jederzeit zügig und umfassend und kommt dabei immer zu sehr guten Ergebnissen. Er ist stets hoch belastbar und flexibel und beherrscht seinen Aufgabenbereich auch unter Termindruck sowie bei starkem Arbeitsanfall immer sicher. Sein umfangreiches, fundiertes Fachwissen setzt Herr XY jederzeit effektiv zum Nutzen unseres Unternehmens ein. Besonders hervorzuheben sind seine sehr guten Kenntnisse der tschechischen/slowakischen Sprache, wodurch er für die Betreuung eines slowakischen Großkunden verantwortlich ist. Des Weiteren war Herr XY für die Betreuung unseres neu eröffneten Werkes in der Slowakei zuständig, das zum ??? aufgrund einer strategischen Neuausrichtung jedoch wieder geschlossen wurde. Herr XY arbeitet immer sehr selbständig, zielstrebig und systematisch. Große Eigenverantwortung zeichnet seine stets zuverlässige, sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise weiterhin aus. Die Arbeitsergebnisse von Herrn XY sind immer von hoher Qualität. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden ist immer vorbildlich. Aufgrund seiner offenen, freundlichen Art ist er allseits geschätzt und anerkannt und trägt maßgeblich zu einer positiven Teamentwicklung bei. Die ihm unterstellten Mitarbeiter motiviert Herr XY durch einen fach- und personenbezogenen Führungsstil zu stets guten Leistungen. Externen Gesprächspartnern tritt er immer sehr sicher, überzeugend und verhandlungsstark gegenüber, was sich insbesondere in einer hohen Kundenzufriedenheit widerspiegelt. Wir schätzen Herrn XY als einen integren, durchsetzungsstarken Mitarbeiter, der jederzeit unser volles Vertrauen hat. Herr XY bat um ein Zwischenzeugnis. Gerne kommen wir diesem Wunsch nach und nehmen die Gelegenheit zum Anlass, um uns für die stets sehr guten Leistungen zu bedanken. Wir hoffen auf eine weiterhin erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit. Musterhausen, DD.MM.YY Firmennamen Unterschrift Name des Unterzeichners Geschäftsleitung Geändert von Argothan (31.01.2012 um 19:48 Uhr) |
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#2
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| Hallo Argothan, ... das hast du doch selbst geschrieben, oder?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo Wolf, Nein, habe ich nicht, wie kommst du drauf? Sind darin Fehler enthalten?Fakt ist, dass man bei einem Zeugnis vieles falsch machen kann und da ich kein Ghostwriter bin, habe ich mich von meinem Chef bewerten lassen und anhand dieser Beurteilung dieses Zeugnis schreiben lassen. Und da es um meine Zukunft geht, würde ich gerne deine Meinung bzw. Beurteilung dazu hören, bevor ich dieses Zeugnis einreiche. Und jetzt bin ich erst recht gespannt |
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#4
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| Hallo Argothan, Zitat:
Zitat:
Sorry, aber die Arbeit eines Ghostwriters werde ich hier nicht beurteilen. Aber zu deiner Frage... Zitat:
Es gibt sicherlich andere, tatsächlich übernommene und umgesetzte, erwähnenswerte Tätigkeiten, Verantwortungen und/oder Leistungen, die sich besonders herausstellen lassen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Alles klar, hilft mir ja schon mal weiter ![]() Ein Ghostwriter ist er sicherlich nicht. Für mich hört es sich eben nicht schlecht an. Aber da ich, was dies angeht, ein Leie bin um dies Beurteilen zu können, wollte ich eben ein Feedback dazu einholen. Natürlich verstehe ich deinen Standpunkt, ist ok. Nur vielleicht kannst du mir nur noch sagen, ob es eine Gesamtleistung von einer 1-2 wiederspiegelt. Möchte natürlich das meine Leistung auch entsprechend rüber kommt... Wenn nicht, dann nicht. Würde mir aber darüber sehr freuen Geändert von Argothan (02.02.2012 um 09:56 Uhr) |
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#6
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| ... schau mal Argothan, wenn ich erkenne dass dieser Zeugnistext nicht wirklich vom Arbeitgeber erstellt wurde, dann sehen das Andere die regelmäßig Arbeitszeugnisse schreiben und/oder lesen sicher auch. Wen interessiert denn dann noch die Beurteilung, die du dir augenscheinlich selbst gegeben hast?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Na selber beurteilt habe ich mich sicherlich nicht Das habe ich schon vom Vorgesetzten machen lassen ... Allerdings, welche Möglichkeiten hat man denn sonst, wenn die Personalerin von Arbeitszeugnissen nicht wirklich Ahnung hat? Da wäre man ja wirklich nicht schlau diese vom eigenen Geschäft schreiben zu lassen.Und so wie ich deinen letzten Satz verstehe, dann bringt mir dieses Zeugnis reichlich wenig? Weil es wie eine Eigenbeurteilung aussieht? Ich meine, dies wird doch durch den Geschäftführer durch die Unterschrift bestätigt. Denn wie gesagt, die Gesamtbeurteilung von einer 1-2 kommt ja von den Vorgesetzten und nicht von mir. |
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