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#1
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| Hallo. Meint zweites Arbeitszeugnis für eine recht kurze Tätigkeit von ~1,5 Jahren. Bitte hier um Feedback. Die Aufgabenbeschreibung lasse ich weg. Das Unternehmen ist im Online-Affiliate Bereich angesiedelt und ca. 40 Mann groß. Arbeitszeugnis ... Text auf Wunsch des TE entfernt Danke schonmal für eine Bewertung. Rechtschreibfehler sind eher durch mich beim Abschreiben als durch den Geschäftsführer entstanden Gruß Hugo Geändert von derWolf (17.04.2010 um 15:08 Uhr) Grund: ... Text auf Wunsch des TE entfernt |
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#2
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| Hugo, gab es hier denn nahtlos eine Folgeanstellung? Ansonsten.... Bitte lesen bevor du dein Zeugnis und deine diesbezüglichen Fragen hier einstellst!
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo nochmal und schonmal Dank für deine Antwort. Es gab 3 Monate danach eine Folgeanstellung, ja. Ich stelle jetzt nochmal alles rein mit allen Informationen inklusive Aufgabenbereiche. Ich würd mich um eine Bewertung freuen ![]() Arbeitszeugnis ... Text auf Wunsch des TE entfernt Geändert von derWolf (17.04.2010 um 15:07 Uhr) Grund: ... Text auf Wunsch des TE entfernt |
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#4
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| Hugo, dieser Zeugnistext spricht, bezüglich der enthaltenen Wertung/en, eine völlig unschlüssige Sprache, unterm Strich ordne ich die kommunizierte Beurteilung im Bereich der Durchschnittlichkeit ein. Fragen wirft dein einvernehmliches Ausscheiden auf, warum bist du freiwillig in die Arbeitslosigkeit gegangen? Irgendetwas ist da doch vorgefallen...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Oh ich sollte eventuell noch anmerken, dass ich nicht in die Arbeitslosigkeit gegangen bin. Ich habe diese Tätigkeit (Vollzeit) während meines Studiums (Erstausbildung) ausgeführt. Der Grund für beidseitigem einvernehmen ist eine Umbenennung/Umstrukturierung der Firma wo ich dann 2 Monate später direkt neu eingestellt wurde. Was genau meinst du mit unschlüssige Sprache? Ich habe noch einen recht guten Kontakt zu der Firma, es wäre kein Problem paar Sachen verändern zu lassen. Was sollte ich ändern lassen? Find deinen Einsatz und deine Hilfen hier im Forum übrigens top! Geändert von hugo66 (16.04.2010 um 12:39 Uhr) |
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#6
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| Hugo, also erschließt sich dem Leser im Kontext ein unschädlicher Grund für den Aufhebungsvertrag, das ist gut... besser wäre es jedoch wenn dies auch aus dem Zeugnis selbst hervor ginge. Ansonsten- mit unschlüssig meine ich die Diskrepanz zwischen den einzelnen wertenden Aussagen. Solltest du tatsächlich die Möglichkeit haben maßgeblich in diesen Text einzugreifen bzw. besser einen externen erstellten Zeugnisentwurf einzureichen, dann nutze diese Chance zu deinem Vorteil und kontaktiere einen auf das Verfassen von Arbeitszeugnissen spezialisierten Ghostwriter... er kann dir ein fachgerecht und in gängiger Schreibweise erstelltes, der vorgegebenen Wertung eindeutig entsprechendes, deiner beruflichen Zukunft dienliches Zeugnis verfassen. Das kostet dann zwar ein paar €, aber du bist damit auf der sicheren Seite. Wenn du möchtest kannst auch du dich in diesem Zusammenhang gerne direkt, per E-Mail mit mir in Verbindung setzen, du kannst dich aber natürlich auch anderweitig umsehen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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