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#1
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| Ich war bei meinem letzten Arbeitgeber 1 ½ Jahre beschäftigt. Meine Arbeit war körperlich anstrengend und unter Zeitdruck auszuüben. Meine Kollegin und ich mussten zu zweit die Arbeit von drei innerhalb derselben Zeit erledigen, da wir chronisch unterbesetzt waren. Zum Vergleich: Jetzt sind für dieselbe Arbeit 4 Personen beschäftigt. Aufgrund der länger andauernden körperlichen Überforderung, traten bei mir - im MRT deutlich nachgewiesene - gesundheitliche Beeinträchtigungen (Verletzungen) auf, welche bei Fortführen der Arbeit den Gesundheitszustand deutlich verschlimmert und unweigerlich eine OP erforderlich gemacht hätten (evtl. trotzdem nötig…) Da ich das Glück hatte, bei einer anderen Arbeitsstelle eine sitzende Arbeit zu bekommen, löste mein damaliger Arbeitgeber und ich das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag in welchem mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis versprochen wurde. Ich wäre aufgrund meiner andauernden Verletzung und Beschwerden heute noch krankgeschrieben! Habe denen damit also eigentlich einen Gefallen getan… Meinem jetzigen Arbeitgeber muss ich dieses Arbeitszeugnis nachreichen und da ich einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag habe, mich damit neu bewerben. Während der letzten 4 Monate hatte ich mehrmals angerufen, geschrieben und um mein Arbeitszeugnis gebeten. Da ich nur vertröstet und die letzten Schreiben unbeantwortet blieben, rief ich den Geschäftsführer an. Dieser machte auf die Personalchefin Druck. Zwei Tage später hatte ich zwar mein Zeugnis, dafür aber ein schlechtes. Dieses Zeugnis kann ich so nicht akzeptieren, da zum Einen mein Aufgabengebiet lückenhaft und mit falschen Schwerpunkten beschrieben wurde. Zudem finden ich (und meine Exkollegen), dass ich mich überdurchschnittlich eingesetzt habe und dieses Zeugnis für mich deutlich zu schlecht ausgefallen ist. Auch die Formulierungen sind mehr als dürftig. Ich bitte um Eure Beurteilung und Rat, wie ich weiter vorgehen soll. Vielen Dank im Voraus Hier das Zeugnis: …, geboren am…, war vom… bis … in … als … beschäftigt. …(Beschreibung des Unternehmens) Das Aufgabengebiet von … beinhaltete das … (hier wird eine Tätigkeit erwähnt, welche von geringer Bedeutung ist und nicht sehr oft ausgeübt hatte) und … Außerdem gehörte … zu ihren Aufgaben. (Es fehlt ein wichtiges Aufgabengebiet und dass ich häufig kurzfristig und flexibel auch an einem anderen Standort zu sehr unterschiedlichen Uhrzeiten aushelfen musste) … arbeitete sich schnell in das umfangreiche Aufgabengebiet ein. Sie erledigte ihre Aufgaben immer sehr ordentlich und sauber. …brachte eine gute Leistungsbereitschaft mit und war bei personellen Engpässen bereit, diese durch Mehrarbeit abzufangen. Wir haben … als pünktliche, (habe irgendwo gelesen, dass pünktlich, da selbstverständlich, nur erwähnt wird, wenn es sonst nichts Positives zu berichten gibt) höflich zurückhaltende (wie ist das zu verstehen?)Mitarbeiterin kennengelernt, die für Neues immer aufgeschlossen war.(wie ist diese seltsame Formulierung zu deuten?) Das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war (müsste hier nicht stets stehen?) freundlich und korrekt. (Es fehlen auch ehrlich und fleißig, steht sonst in all meinen anderen Zeugnissen, da ich im Privatbereich des Patienten arbeitete) Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen aus gesundheitlichen Gründen von … zum … beendet. Wir danken … für die Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft beste Gesundheit und alles Gute. …, den …. (Unterschriften der Personalabteilung und des Abteilungsleiters) Geändert von Azubi2010 (29.01.2012 um 21:10 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Du solltest auch den kompletten Text einstellen, da wird sich sicherlich noch jemand die Mühe machen, den Dreck auseinanderzunehmen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Azubi2010 (30.01.2012) | ||
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#3
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| Hallo Azubi, ... auch wenn du den Text deines Zeugnisses doch stark verstümmelt eingestellt hast wird deutlich, dass dir dieses Dokument kaum für eine Aufwertung deiner Bewerbungsunterlagen steht, eher im Gegenteil. Also lass mich mal schauen... Zitat:
... wie groß ist das Unternehmen denn? Zitat:
Zitat:
Zitat:
... richtig ... in einem anderen/positiveren Kontext könnte man diese Formulierung als unschädlich weil wertfrei beschreibend verstehen, aber hier... Zitat:
Zitat:
Zitat:
So lese ich zum Beispiel nichts über Fachwissen und Fachkönnen, besondere Fähigkeiten, ggf. Weiterbildung, Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit, Denk- und Urteilsvermögen,Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, Arbeitsweise und -ergebnis, besondere Arbeitserfolge und ganz wichtig- es fehlt eine Zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Auf die Würdigung von Ehrlichkeit wiederum sollte bei einer üblichen, gewerblichen Tätigkeit verzichtet werden. Zitat:
Ansonsten bestätigt die Schlussformulierung die zuvor kommunizierte, negative Wertung. Azubi, auch wenn solch ein Lückentext nur eine sehr bedingte Beurteilung zulässt wird deutlich dass dein Zeugnis, so er eine zumindest befriedigende Gesamtwertung wiederspiegeln soll, vom ersten bis zum letzten Wort neu erstellt werden muss.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (30.01.2012 um 09:19 Uhr) |
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Azubi2010 (30.01.2012) | ||
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#4
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| Lieber Wolf, ich danke dir sehr für deine Antworten. Glaubst du, dass das Zeugnis bewusst so schlecht geschrieben wurde, um mir zu schaden? Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich die Personalchefin anrufen und sagen, dass ich ein komplett neues Zeugnis haben möchte, dazu einen eigenen Entwurf? Oder ist es besser, wenn ich den Geschäftsführer anrufe oder einen Brief schreibe. Oder gleich zum Anwalt? Wie sind denn deine Erfahrungen bzw. die Erfahrungen der User im Forum? LG Azubi (was ich schon lange nicht mehr bin ;-) . Habe mich über meinen Sohn angemeldet...) ) Geändert von Azubi2010 (30.01.2012 um 13:09 Uhr) |
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#5
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| Lieber nontestatum, werde es versuchen... |
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#6
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| Hallo Mutter von Azubi, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Du siehst schon, ich bin der Meinung dass dein Ansprechpartner dein ehemaliger Chef sein sollte. Ruf ihn an, sende ihm ggf. parallel den Zeugnistext per E-Mail, weise ihn auf möglicherweise gemachte Zusagen hin. Mutter von Azubi, du warst bei diesem Arbeitgeber 1 ½ Jahre beschäftigt, wie lange warst du denn arbeitsunfähig krank?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Azubi2010 (10.03.2012) | ||
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#7
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| Hallo Miteinander, wollte mal den momentanen Stand der Dinge schildern: Bin mit dem Arbeitszeugnis zum Rechtanwalt für Arbeitsrecht (habe zum Glück eine Rechtschutzversicherung und die übernimmt die Kosten). Dieser meinte, dass ich mit diesem Zeugnis 0 Chancen auf eine neue Anstellung hätte. Das Zeugnis wurde bewusst so schlecht geschrieben, um mir zu schaden! Man muss sogar darauf achten, dass das Datum exact stimmt! Da sieht man, wie manche Personaler drauf sind, wenn man ihnen Macht gibt... Mein RA hat mit mir einen Zeugnisentwurf aufgesetzt und diesen dem Arbeitgeber geschickt, damit dieser diesen Zeugnisentwurf abtippt und unterzeichnet. Erst 1 Woche nach Ablauf der 2 wöchigen Frist schickten sie mir ein neues Zeugnis, aber wieder nicht so, wie vom RA aufgesetzt. Alle wohlwollenden und wichtigen Formulierungen wurden absichtlich weggelassen oder zum meinem Nachteil umformuliert. Nun hat mein RA Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht und in 2 Wochen ist die Anhörung... Ich verstehe nicht, wie weit die es kommen lassen... ![]() Habe wirklich meine Arbeit stets einwandfrei verrichtet, war stets korrekt zu Vorgesetzten und Kollegen. War nach der Probezeit 4 Wochen krank geschrieben, da ich 2 schwere Schiksalschläge hatte. Dann die letzten 6 Wochen, weil mich die Arbeit krank gemacht hat. Was auch zu dem Aufhebungsvertrag führte. Ich bin immer noch nicht gesund und habe jetzt einen OP-Termin) Ich wäre immer noch krank geschrieben, wenn ich eine körperliche Arbeit verrichten müsste... Ich war immer wirklich krank und habe niemals "krank gemacht"! So wie das aus dem Zeugnis herauszulesen ist. Hat jemand Erfahrungen mit dem Arbeitsgericht? Wenn ja welche? Ich berichte dann, wie es gelaufen ist. LG Mutter von Azubi Geändert von Azubi2010 (03.03.2012 um 09:29 Uhr) |
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#8
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| Hallo Miteinander, wollte Euch schreiben, wie es ausgegangen ist: Die damalige Personalchefin hat mit meinem Rechtsanwalt telefoniert. Mein RA sagte ihr, was an dem Zeugnis nicht in Ordnung ist. Vor 2 Tagen bekam ich nun das neue Arbeitszeugnis was fast dem Entwurf des RA entsprach. Lediglich die Formulierung "stets zu unseren vollsten Zufriedenheit" (was einer hervorragenden Leisung entspräche) wurde in "stets zur vollen Zufriedenheit" geändert. Damit kann ich leben. Mein RA meinte das ist die übliche Formulierung für eine gute Arbeitsleistung. Damit kann ich leben, zumal ich diese damalige Tätigkleit nicht mehr ausüben möchte. Und das Zeugnis, so wie es jetzt ist, meine Bewerbungsunterlagen nicht mehr abwertet. Also wurde der Termin beim Arbeitsgericht abgesagt. ![]() Ich möchte Euch Mut machen, dass Ihr Euch wehrt. Es lohnt sich! ![]() Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, kostet mich das alles nichts. Bei der Versicherung rechnete der RA ca. 160 € ab. Wünsche Euch allen, vorallem die, die mir geholfen haben, der Wolf und nontestatum, ein wunderschönes Wochenende! LG Mutter von Azubi 2010 |
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#9
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| Hallo Mutter von Azubi, ... das freut mich! ![]() Es ist völlig richtig dass man eine ungerechtfertigt schlechte Beurteilung nicht hinnehmen sollte... und wenn man einen Arbeitsrechtler mit ins Boot nehmen muss um sein Recht zu erlangen, dann sollte man diese Investition eben tätigen. Dir alles Gute, ich würde mich freuen wieder von dir zu hören... vielleicht möchtest du dich ja deinerseits hier im Forum einbringen? Es wird sicherlich die eine oder andere Frage geben auf die du eine hilfreiche Antwort weißt...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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