kommt Teilzeitbeschäftigung in Zeugnis??
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kommt Teilzeitbeschäftigung in Zeugnis??

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  #1  
Alt 01.08.2009, 10:46
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wombat34 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard kommt Teilzeitbeschäftigung in Zeugnis??


Hallo,

ich war bei einer Firma 2 Tage die Woche freiberuflich beschäftigt.

Kommt das normalerweise auf ein Arbeitszeugnis drauf (nach dem Motto: "war in Teilzeit bei uns beschäftigt" oder "war als 400 Euro Kraft beschäftigt") oder wird ein Zeugnis üblicherweise einfach neutral ausgestellt (nach dem Motto: "war von x bis x Mitarbeiter in unserer Firma").
Vielen Dank im Voraus...
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  #2  
Alt 01.08.2009, 11:53
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Wombat34,

Zitat:
Zitat von wombat34 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich war bei einer Firma 2 Tage die Woche freiberuflich beschäftigt.
... dann sollte genau das im Zeugnis auch benannt werden.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 01.08.2009, 12:22
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wombat34 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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und wie sieht dann eine angemessene Formulierung aus?

Bisher kenne ich nur die Formulierung, Herr x war vom x bis x als Mitarbeiter in unserem Unternehmen beschäftigt.

Heue Formulierung zum beispiel so?
Herr x war vom x bis x auf 400 Euro Basis in unserem Unternehmen beschäftig?

... war in Teilzeit mit 2 Tagen beschäftigt?

... war geringfügig beschäftigt?

Geändert von wombat34 (01.08.2009 um 19:14 Uhr)
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  #4  
Alt 04.08.2009, 22:23
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo wombat34!

Bsp.

Herr ..., geboren am ..., war vom ... bis ... jeweils 2 Tage die Woche, freiberuflich in unserem Unternehmen tätig.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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