mein arbeitszeugnis - bitte um bewertung
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mein arbeitszeugnis - bitte um bewertung

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  #1  
Alt 03.09.2008, 12:49
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Standard mein arbeitszeugnis - bitte um bewertung


hallo zusammen,

nachdem ich begeistert in diesem forum gestöbert habe, wirklich sehr hilfreich, möchte ich nun auch um bewertungen und verbesserungsvorschläge zu meinem qualifizierten arbeitszeugnis bitten.

um den kontext einschätzen zu können einige infos vorab:
- dieses zeugnis schrieb meine "neue alte" leitung, meine vorherige leitung hat mir vor ihrem ausscheiden ein wirklich gutes zwischenzeugnis ausgestellt.
- die neue leitung, durch geld und lob hochgelockt, da sonst niemand diesen posten nach umstrukturierung antreten wollte, bekam einen crashkurs in "leitungskunde" und wurde dann ins kalte wasser geworfen. kompetenzmangel wurde durch druck versucht zu kompensieren, was dazu führte das teams und kollegen gegeneinander ausgespielt wurden, anweisungen regelmäßig eintrudelten, das arbeitspensum unrealistisch vorgegeben wurde, kurzum die stimmung lag unter null und es gab nur noch streitigkeiten
- unser persönliches verhältnis war arg angespannt, da es von seiten der leitung zu einem rechtswidrigen verhalten kam, was erst nach androhung arbeitsrechtlicher schritte zurückgenommen und entschädigt wurde
- ich habe dann nach einer erfolgreichen bewerbung meinen vertrag auflösen lassen und den arbeitgeber verlassen
- mein erstes arbeitszeugnis erhielt ich 2,5 monate nach ausscheiden, auch erst nach einbeziehung des betriebsrates und der der übergeordneten leitung, meine eigenen anfragen blieben unbeantwortet, dieses zeugnis war eine einzige katastrophe, das unten angefügte zeugnis ist nun das ergebnis meiner erneuten beschwerde, ich finde es als laie noch immer sehr unfair.
- das arbeitszeugnis sollte zumindest gut-durchschnittlich sein, ein angemesseneres ergebnis kann ich kaum erwarten nach der vorgeschichte.

ich würde mich freuen wenn ihr das zeugnis in diesem kontext bewertet und vielleicht auch verbesserungsvorschläge machen könnt. für rückfragen stehe ich natürlich zur verfügung... :-)

vielen dank vorab,
daniel


----
Anschrift

Zeugnis

Herr X, geb. am [], war in der Zeit vom 01.09.06 bis 12.06.08 als Heilerziehungspfleger in der Wohnstätte [] der [] beschäftigt.

In der Wohnstätte leben z. Zt. 14 Menschen mit vorwiegend geistiger und zum großen Teil Mehrfachbehinderung, in zwei Wohngruppen mit je 7 Klienten. Herr X war in Gruppe 2 der Einrichtung beschäftigt, half aber auch auf der benachbarten Gruppe aus.

Durch die hohe Varianz der Mehrfachbehinderung der Klienten werden besondere Erwartungen an die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter dieser Gruppen gestellt, zumal 7 Klienten des Hauses einen Rollstuhl benutzen und andere zusätzlich schwere Verhaltensstörungen in das Gruppenleben einbringen. Auch in die Sondierung einer Klientin arbeitete sich Herr X ein und erwarb das erforderliche Zertifikat.

Herr Xs Aufgabenbereich umfasste dabei folgende Arbeitsgebiete:
• Organisatorische Aufgaben
- Verwaltung der Taschengelder, der von ihm als Bezugsbetreuer zu betreuenden Klienten
- Planung und Durchführung von Gruppenreisen
- Einkauf von Lebensmitteln, Bekleidung und Hygieneartikeln
- Dokumentation in den Klientenakten
- Führung von zwei Klientenakten als Bezugsbetreuer
- Austausch von Informationen im Team über das Dienstbuch
- Mitwirkung bei Elternkontakten
- Organisation der Kontakte zu den gesetzlichen Betreuern in seiner Rolle als Bezugsbetreuer

– Seite 2 –
- Kontakte zu Kostenträgern, Ämtern etc.
- Mitgestaltung der Gruppen- und Gesamtteams
- Kalt- und Warmverpflegung, z. T. nach Diätplänen
- Pflege und Reinigung der Klientenzimmer

• Pädagogische Aufgaben
- Auseinandersetzung mit den Besonderheiten der Klienten
- Leitung von Bewohnerteams
- Gruppendynamische Arbeiten
- Erstellung von Gruppenkonzeptionen und deren Umsetzung
- Erstellung von Entwicklungsberichten
- Hilfestellung bzw. Förderung der Klienten entsprechend ihrer individuellen Bedürfnislage und Hilfeplanung
- Zusammenarbeit mit Betreuern, Eltern, Ärzten, Therapeuten und der Heimleitung
- Freizeitgestaltung in der Gruppe und gruppenübergreifend
- Hilfe zur Konfliktbewältigung
- Regelmäßige Kontakte zu Arbeitsstellen

• Medizinisch / pflegerische Aufgaben
- Verabreichung und Überwachung von Medikamenten
- Führung von Anfallsprotokollen und –kalendern
- Ausführung ärztlicher Anordnungen
- Ernährung einer Klientin mit Sonde und Pflege dieser
- Versorgung bzw. Hilfestellung bei Monatshygiene, Rasur, Wäschewechsel, Haarpflege und Toilettengang ja nach Behinderung des Klienten

Herr X arbeitete sich in alle genannten Arbeitsgebiete ein und erfüllte seine Aufgaben ordnungsgemäß. Dabei war er immer mit Interesse bei der Sache. Besonders bei der Planung einer Kulturreise mit Klienten des Hauses nach Dresden und der Gestaltung anderer Außenaktivitäten tat er sich hervor.

Im Mitarbeiterteam zeigte sich Herr X aufgeschlossen und wusste seine Ideen gut zu präsentieren. Außerordentlich bereichernd waren die Informationen und Erfahrungen, die er im Team aus seinen zahlreichen Weiterbildungsveranstaltungen zur Kommunikation und Stützung dieser

– Seite 3 –
weitergab. Zu seinen Kollegen hatte er immer ein gutes Verhältnis und zeigte sich auch der Hausleitung gegenüber freundlich und konstruktiv.

Unsere Zusammenarbeit endete im besten gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken Herrn X für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die weitere Zukunft alles Gute.

Berlin, den 30. Juni 2008

Geändert von macondo (03.09.2008 um 12:54 Uhr)
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  #2  
Alt 04.09.2008, 07:48
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Hallo Daniel,
irgendwie ist es für mich nicht wirklich mehr als ein Übersichtsblatt, was du mal gemacht hast, denn eine Bewertung, wie du die Arbeit erledigt hast, ist eher zu kurz gekommen bzw. eigentlich gar nicht erwähnt!

Du arbeitest seit zwei Jahren dort und tratest nur einmal wegen einer Reise nach Dresden in den Mittelpunkt? Mehr hast du nicht bewirken können? Ganz schön knapp, findest nicht auch.

Auch solche Sätze wie: Er arbeitete sich in seine Arbeit ein - zeigt nicht unbedingt, dass du der beste, schnellste und selbstständigste Mitarbeiter warst.

Die Formulierung ist meiner Meinung nach mit keiner Lobesbotschaft gewählt worden.

Ganz gravierend fehlt meiner Meinung u. a. auch, die Bewertung gegenüber den Patienten. Ich meine, was hast du mit denen gemacht, dass darüber kein Wort verloren wird.

KURZ: Ich empfinde das Zeugnis für gar nicht aussagekräftig und nicht förderlich für die weitere berufliche Karriere!

Gruß
Marcus
__________________
Ja ich gebe es zu, ich dusche nackt, lass doch die anderen reden...
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  #3  
Alt 04.09.2008, 10:55
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vielen dank für die antwort, ich finde das zeugnis auch nicht akzeptabel, wollte und möchte auch weiterhin gerne meinungen bekommen, von leuten die sich besser mit der materie auskennen, da es bestimmt auch formulierungen etc gibt, die nicht den gängigen codes entsprechen und ich sie als laie nicht so gut einschätzen kann. ich möchte dann einen möglichst ausgereiften gegenvorschlag präsentieren.

meine arbeit würde ich vom können und wollen etc schon mit gut-sehr gut einschätzen, da ich mit einigen engagierten kollegen/innen zusammen schon das größte pensum geleistet habe, sicherlich sank die motivation durch die äußeren umstände, was auch zum aufhebungsvertrag führt, mir war es aber immer wichtig die bestmögliche arbeitsleistung innerhalb der rahmenbedingungen zu leisten... auch außerhalb der reise... ;-)

wie bereits erwähnt, aus meiner sicht ist das negative zeugnis sehr persönlich motiviert. im vergleich zum ersten vorschlag konnte, ich bereits durch druck über den br und die vorgesetzte, einige sätze loswerden, die sexuelle neigung zur belegschaft etc beinhalteten, jedoch gab es ansonsten keine wirkliche verbesserung. sollte ein vernünftiger gegenvorschlag abgelehnt werden, bleibt mir wohl kaum eine alternative zum arbeitsgericht oder?

falls euch noch gedanken zu dem zeugnis kommen, bitte schreibt sie mir hier, ich möchte wirklich ein faires zeugnis erhalten...

dank + gruß,
daniel
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  #4  
Alt 04.09.2008, 11:20
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Hallo Macondo,

... ich könnte jetzt den wertenden Teil dieses Etwas durchgehen und hinter jede der getätigten Aussagen schreiben dass sie als negativ einzuordnen ist, ich denke das können wir uns schenken. Dass dein Zeugnis kaum Aussagekraft hat wurde schon gesagt, dem kann ich mich anschließen- allerdings mit einer Einschränkung... ich sehe keine positive Aussage!
Eine Negative Aussage sehe ich sehr wohl- weswegen ich, wäre dieses Zeugnis irgendwann mal auf meinem Schreibtisch gelandet, nicht weiter als bis zum ersten Punkt deiner Aufgaben gelesen hätte.

Warum steht an derart prominenter Stelle:

Zitat:
Zitat von macondo Beitrag anzeigen
- Verwaltung der Taschengelder, der von ihm als Bezugsbetreuer zu betreuenden Klienten
???

Ist das ein Hinweis oder in der Ungeschicklichkeit der Verfasserin begründet?
Schließlich wird in der Folge, um die Aussage abzurunden, nirgends deine Ehrlichkeit bestätigt!

Ich würde das Risiko mir diese (potentielle) Laus in den Pelz zu setzen nicht eingehen!!!

Du sagt doch dir liegt ein gutes Zwischenzeugnis vor, wie alt ist das?
Hierauf könnte man sich möglicherweise berufen!

Wolf





Zitat:
Zitat von macondo Beitrag anzeigen
hallo zusammen,

nachdem ich begeistert in diesem forum gestöbert habe, wirklich sehr hilfreich, möchte ich nun auch um bewertungen und verbesserungsvorschläge zu meinem qualifizierten arbeitszeugnis bitten.

um den kontext einschätzen zu können einige infos vorab:
- dieses zeugnis schrieb meine "neue alte" leitung, meine vorherige leitung hat mir vor ihrem ausscheiden ein wirklich gutes zwischenzeugnis ausgestellt.
- die neue leitung, durch geld und lob hochgelockt, da sonst niemand diesen posten nach umstrukturierung antreten wollte, bekam einen crashkurs in "leitungskunde" und wurde dann ins kalte wasser geworfen. kompetenzmangel wurde durch druck versucht zu kompensieren, was dazu führte das teams und kollegen gegeneinander ausgespielt wurden, anweisungen regelmäßig eintrudelten, das arbeitspensum unrealistisch vorgegeben wurde, kurzum die stimmung lag unter null und es gab nur noch streitigkeiten
- unser persönliches verhältnis war arg angespannt, da es von seiten der leitung zu einem rechtswidrigen verhalten kam, was erst nach androhung arbeitsrechtlicher schritte zurückgenommen und entschädigt wurde
- ich habe dann nach einer erfolgreichen bewerbung meinen vertrag auflösen lassen und den arbeitgeber verlassen
- mein erstes arbeitszeugnis erhielt ich 2,5 monate nach ausscheiden, auch erst nach einbeziehung des betriebsrates und der der übergeordneten leitung, meine eigenen anfragen blieben unbeantwortet, dieses zeugnis war eine einzige katastrophe, das unten angefügte zeugnis ist nun das ergebnis meiner erneuten beschwerde, ich finde es als laie noch immer sehr unfair.
- das arbeitszeugnis sollte zumindest gut-durchschnittlich sein, ein angemesseneres ergebnis kann ich kaum erwarten nach der vorgeschichte.

ich würde mich freuen wenn ihr das zeugnis in diesem kontext bewertet und vielleicht auch verbesserungsvorschläge machen könnt. für rückfragen stehe ich natürlich zur verfügung... :-)

vielen dank vorab,
daniel


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Zeugnis

Herr X, geb. am [], war in der Zeit vom 01.09.06 bis 12.06.08 als Heilerziehungspfleger in der Wohnstätte [] der [] beschäftigt.

In der Wohnstätte leben z. Zt. 14 Menschen mit vorwiegend geistiger und zum großen Teil Mehrfachbehinderung, in zwei Wohngruppen mit je 7 Klienten. Herr X war in Gruppe 2 der Einrichtung beschäftigt, half aber auch auf der benachbarten Gruppe aus.

Durch die hohe Varianz der Mehrfachbehinderung der Klienten werden besondere Erwartungen an die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter dieser Gruppen gestellt, zumal 7 Klienten des Hauses einen Rollstuhl benutzen und andere zusätzlich schwere Verhaltensstörungen in das Gruppenleben einbringen. Auch in die Sondierung einer Klientin arbeitete sich Herr X ein und erwarb das erforderliche Zertifikat.

Herr Xs Aufgabenbereich umfasste dabei folgende Arbeitsgebiete:
• Organisatorische Aufgaben
- Verwaltung der Taschengelder, der von ihm als Bezugsbetreuer zu betreuenden Klienten
- Planung und Durchführung von Gruppenreisen
- Einkauf von Lebensmitteln, Bekleidung und Hygieneartikeln
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Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #5  
Alt 04.09.2008, 15:04
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danke für die antwort... :-)

zu der aufgabenbeschreibung... da ich annehme, dass sie einfach eine entsprechende seite im internet studiert hat und sämtliche negativen knackpunkte für den arbeitnehmer eingebaut hat, unterstelle ich auch in diesem punkt mal böse absicht. dafür spricht ua. auch die ziellose aneinanderreihung der negativen standartsätze in dem ersten "zeugnis"... die besagte katastrophe. das gepostete zeugnis ist die überarbeitung... ich habe mir jedenfalls die reihenfolge der aufgabenbereiche als to-do für den gegenvorschlag notiert.

das zwischenzeugnis ist mittlerweile auch knapp ein jahr alt. ich werde dies auch bei dem gegenentwurf berücksichtigen, ebenso meine bisherigen einwandfreien arbeitszeugnisse. kann ich meinen gegenvorschlag auch hier posten und besprechen lassen?

sonst noch fragen oder anmerkungen zu dem zeugnis? :-)
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  #6  
Alt 04.09.2008, 19:29
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stimmt es eigentlich, dass man einen rechtlichen anspruch auf ein zeugnis mit einer durchschnittlichen bewertung hat und die beweislast beim arbeitgeber liegt, ein unterdurchschnittliches zu rechtfertigen? meins ist ja bisher arg unterdurchschnittlich, falls man es überhaupt als arbeitszeugnis ansehen möchte... ich muss ja wissen welche chancen ich vor einem arbeitsgericht hätte, falls es weiterhin zu keiner einigung kommt.

bis morgen soll ich nochmal eine überarbeitung bekommen, ich vermute aber mal stark, dass es auch danach weiterhin nötig sein wird, einen brauchbaren gegenvorschlag zu formulieren.
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  #7  
Alt 05.09.2008, 14:17
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Hallo Macondo,

... für eine unterduchschnittliche Bewertung in einem Arbeitszeugnis muss der Verfasser im Streitfall tatsächlich den Beweis führen. Der Zeugnisempfänger im umgekehrten Fall übrigens auch.

Wolf



Zitat:
Zitat von macondo Beitrag anzeigen
stimmt es eigentlich, dass man einen rechtlichen anspruch auf ein zeugnis mit einer durchschnittlichen bewertung hat und die beweislast beim arbeitgeber liegt, ein unterdurchschnittliches zu rechtfertigen? meins ist ja bisher arg unterdurchschnittlich, falls man es überhaupt als arbeitszeugnis ansehen möchte... ich muss ja wissen welche chancen ich vor einem arbeitsgericht hätte, falls es weiterhin zu keiner einigung kommt.

bis morgen soll ich nochmal eine überarbeitung bekommen, ich vermute aber mal stark, dass es auch danach weiterhin nötig sein wird, einen brauchbaren gegenvorschlag zu formulieren.
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  #8  
Alt 05.09.2008, 15:01
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mir wäre ja schon mit einem ausführlichen, durchschnittlichen zeugnis ohne negative interpretationsmöglichkeiten mehr geholfen als mit diesem schriebsel... wie gesagt, mehr kann ich wohl nicht mehr erwarten. bei der bewerbung kann ich ja immer zusätzlich das gute zwischenzeugnis beilegen. zudem habe ich ja eine neue arbeit und eine neue chance auf ein vernünftiges zeugnis. ein durchschnittliches unter vielen guten bis sehr guten zeugnissen sollte ja zu verkraften sein... ;-)

ich werde einfach mal einen gegenvorschlag erarbeiten und hoffe auf konstruktive kritik durch euch... :-)
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  #9  
Alt 05.09.2008, 15:31
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Hallo Macondo,

... wie so vielen kann ich auch dir nur raten die Finger vom selbst zusammenbasteln eines Arbeitszeugnisses zu lassen, weißt du eigentlich wie weh so ein Schuss ins Knie tuen kann?

Sollte tatsächlich das arbeitgeberseitige Angebot im Raum stehen einen externen Entwurf einzureichen dann nimm die Hilfe eines erfahrenen Ghostwriters in Anspruch. Wenn du möchtest kannst du mich diesbezüglich auch direkt kontaktieren.

Wolf


Zitat:
Zitat von macondo Beitrag anzeigen
mir wäre ja schon mit einem ausführlichen, durchschnittlichen zeugnis ohne negative interpretationsmöglichkeiten mehr geholfen als mit diesem schriebsel... wie gesagt, mehr kann ich wohl nicht mehr erwarten. bei der bewerbung kann ich ja immer zusätzlich das gute zwischenzeugnis beilegen. zudem habe ich ja eine neue arbeit und eine neue chance auf ein vernünftiges zeugnis. ein durchschnittliches unter vielen guten bis sehr guten zeugnissen sollte ja zu verkraften sein... ;-)

ich werde einfach mal einen gegenvorschlag erarbeiten und hoffe auf konstruktive kritik durch euch... :-)
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  #10  
Alt 08.10.2008, 12:15
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Standard Gewerkschaft um Hilfe beten!

Hi,

in solchen Fällen hat es sich als hilfreich erwiesen seine Gewerkschaft um Hilfe zu beten, in solchen heiklen Themen kann auch der Betriebsrat bzw. Personalrat weiterhelfen.

Alles Gute, Kopf hoch, ich hatte auch Streit mit meinem Vorgesetzten, die Sache lässt sich aber nicht lösen, wenn man zu viele Gefühle aufkommen lässt, deshalb immer sachlich bleiben.
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