Nach 20 Jahren in einer Firma, Arbeitszeugnis, wirklich Note 2?
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Nach 20 Jahren in einer Firma, Arbeitszeugnis, wirklich Note 2?

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  #1  
Alt 17.01.2009, 18:16
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Standard Nach 20 Jahren in einer Firma, Arbeitszeugnis, wirklich Note 2?


Hallo Leute,

habe nach fast 20 Jahren in einer Firma mein Arbeitszeugnis bekommen. Nun bin ich bezüglich der Benotung unsicher. Gemäß Auskunft meines Arbeitgebers soll es eine "gute" Note sein. Hab schon viel gegoogelt, konnte aber nicht alles abschließend klären:

Zeugnis


Herr....., geboren...., wohnhaft.... wurde in unserem hause vom.... bis..... zum... Ausgebildet. Mit der Abschlussprüfung vorder der .... beendete er seine Ausbildung erfolgreich.

In verschiedenen Abteilungen und Filialen wurden die in der "Verordnung über die Berufsausbildung zu......." geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Darüber hinaus nahm .... an einem (Lehrgang) und einem (weiterer Lehrgang) teil. Ferner besuchter er regelmäßig den Berufsschulunterricht in der ....-Schule.

Nach Ablauf der Berufsausbildung wurd er .... in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen und in Niderlassung.... eingesetzt. Ab (Zeitpunkt) war er als Kundenberater in Nierlassung..... tätig.

Von (Datum) bis (Datum) besuchte ...... erfolgreich den (Weiterbildung). In der Zeit von (Datum) bis (Datum) nahm er am (Betriebswirt) mit gutem Erfolg teil.

Nach Absolvierung (Betriebswirt) wurde er als Kundenberater in Niederlassung .... eingesetzt bis er im (Zeitpunkt) in unser (Abteilung/Bereich) wechselte. Ab (Zeitpunkt) wurder ..... im (Bereich) eingesetzt.

Zu seinen fachlichen Aufgaben gehörten die

- (Aufzählung von 14 Tätigkeitsgebieten in Stichpunkten)
-
-
-


.....verfügt über gute Fachkenntnisse, die er in der Praxis stets sicher anwenden konnte. (2 ?)

.......überzeugte durch seine hohe Motivation, Leistungen zu erbringen. (vermutlich 2?) Dies brachte er mit seiner guten Auffassungsgabe und seinem ausgeprägten analytischen und logischen Denkvermögen in Einklang. (2 ?) So konnte ..... auch in schwierigen Situationen das Wesentliche erkennen, ein eigenständiges, abgewogenes und zutreffendes Urteil abgeben und richtige Handlungsstrategien entwickeln. (2) ?

.....arbeitete zu jeder Zeit sehr konstruktiv und ergebnisorientiert in einem von Sachlichkeit und Kollegialität geprägten Arbeitsumfeld mit den anderen Mitarbeitern zusammen. Auch seine zuverlässige Art und Weise zeichneten ihn als zu schätzenden Mitarbeiter aus. (keine Ahnung!)

Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte....... zu unserer vollsten Zufriedenheit. (3 wegen Weglassen von „stets“ ?)

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets höflich, korrekt, vorbildlich und zuvorkommend (keine Ahnung, eventuell zu viele Adjektive?)

..... scheidet auf eigenen Wunsch zum... aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern das Ausscheiden von .... (Komma fehlt) danken für die gute und erfolgreiche Mitarbeit sehr und wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute. (so vermutlich okay.)


Was ist Eure Einschätzung?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

der Unwissende

Geändert von Franky (18.01.2009 um 09:31 Uhr)
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  #2  
Alt 17.01.2009, 18:21
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Stellst du mal den ganzen Text ein und nicht nur ein paar Wortfetzen?
__________________
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  #3  
Alt 17.01.2009, 18:34
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Stellst du mal den ganzen Text ein und nicht nur ein paar Wortfetzen?
Hab nochmal den Rest vervollständigt. Die Absätze sind so wie im Zeugnis.
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  #4  
Alt 18.01.2009, 11:38
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Hallo und herzlich willkommen Unwissender,

... vorab- als eindeutig gut sehe ich dein Zeugnis nicht sondern bestenfalls im unteren Bereich der Durchschnittlichkeit.
Dein Werdegang wird zwar beschrieben, das ginge aber sicherlich verbindlicher, schlüssiger und positiver. Der wertende Teil ist wenig aussagekräftig. Der Rest- siehe Einzelkommentare.

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

habe nach fast 20 Jahren in einer Firma mein Arbeitszeugnis bekommen. Nun bin ich bezüglich der Benotung unsicher. Gemäß Auskunft meines Arbeitgebers soll es eine "gute" Note sein. Hab schon viel gegoogelt, konnte aber nicht alles abschließend klären:

Zeugnis


Herr....., geboren...., wohnhaft.... wurde in unserem hause vom.... bis..... zum... Ausgebildet. Mit der Abschlussprüfung vorder der .... beendete er seine Ausbildung erfolgreich.
... dein Wohnort hat nichts im Zeugnis verloren.

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
In verschiedenen Abteilungen und Filialen wurden die in der "Verordnung über die Berufsausbildung zu......." geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Darüber hinaus nahm .... an einem (Lehrgang) und einem (weiterer Lehrgang) teil. Ferner besuchter er regelmäßig den Berufsschulunterricht in der ....-Schule.
... du hast also damals kein separates Ausbildungszeugnis erhalten weswegen das jetzt nach fast 20 Jahren hier mit reingewurschtelt wird- das ist sehr schlecht!

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
Nach Ablauf der Berufsausbildung wurd er .... in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen und in Niderlassung.... eingesetzt. Ab (Zeitpunkt) war er als Kundenberater in Nierlassung..... tätig.

Von (Datum) bis (Datum) besuchte ...... erfolgreich den (Weiterbildung). In der Zeit von (Datum) bis (Datum) nahm er am (Betriebswirt) mit gutem Erfolg teil.

Nach Absolvierung (Betriebswirt) wurde er als Kundenberater in Niederlassung .... eingesetzt
... also hat diese Weiterbildung beruflich nichts gebracht, zumindest bis dahin.

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
bis er im (Zeitpunkt) in unser (Abteilung/Bereich) wechselte. Ab (Zeitpunkt) wurder ..... im (Bereich) eingesetzt.
... warum die Änderung, war das ein Aufstieg?

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
Zu seinen fachlichen Aufgaben gehörten die

- (Aufzählung von 14 Tätigkeitsgebieten in Stichpunkten)
-
-
-
... dies hast du doch sicherlich selbst auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Reihenfolge überprüft?!?

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen

.....verfügt über gute Fachkenntnisse, die er in der Praxis stets sicher anwenden konnte, es aber nicht tat. (2 ?)

.......überzeugte durch seine hohe Motivation, Leistungen zu erbringen, aber eben nicht durch tatsächliche Leistung. (vermutlich 2?) Dies brachte er mit seiner guten Auffassungsgabe und seinem ausgeprägten analytischen und logischen Denkvermögen in Einklang. (2 ?) So konnte ..... auch in schwierigen Situationen das Wesentliche erkennen, ein eigenständiges, abgewogenes und zutreffendes Urteil abgeben und richtige Handlungsstrategien entwickeln. Er konnte- aber hat er auch?(2) ?

.....arbeitete zu jeder Zeit sehr konstruktiv und ergebnisorientiert in einem von Sachlichkeit und Kollegialität geprägten Arbeitsumfeld mit den anderen Mitarbeitern zusammen. Auch seine zuverlässige Art und Weise zeichneten ihn als zu schätzenden Mitarbeiter aus. Zuverlässigkeit ist keine Auszeichnung sondern sollte Selbstverständlich sein!(keine Ahnung!)
... üblicherweise sind die Arbeitserfolge eine Kundenberaters eine messbare Größe. Da diese in deinem Zeugnis keine Erwähnung finden geht der Leser davon aus dass sich auch nicht erwähnenswert waren. Ansonsten schwach- siehe Bemerkungen.

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen

Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte....... zu unserer vollsten Zufriedenheit. (3 wegen Weglassen von „stets“ ?)
... im Bereich der Durchschnittlichkeit, richtig.

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets höflich, korrekt, vorbildlich und zuvorkommend (keine Ahnung, eventuell zu viele Adjektive?)
... Sorry- aber das klingt nach blablabla.
Außerdem- soll hier Mitarbeiter für Kollegen stehen?

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen

..... scheidet auf eigenen Wunsch zum... aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern das Ausscheiden von .... (Komma fehlt) danken für die gute und erfolgreiche (auf einmal?) Mitarbeit sehr und wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute. (so vermutlich okay.)
... richtig, mal eben so OK.

Zitat:
Zitat von unwissender Beitrag anzeigen


Was ist Eure Einschätzung?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

der Unwissende
Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.

Geändert von derWolf (18.01.2009 um 11:42 Uhr)
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  #5  
Alt 18.01.2009, 18:17
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Vielen Dank für Deine Einschätzung Wolf . Das hatte ich befürchtet.

Für weitere Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Gruss Unwissender
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