Nach Abänderung schlechteres Arbeitszeugnis
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Nach Abänderung schlechteres Arbeitszeugnis

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  #1  
Alt 21.10.2009, 18:23
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Hallo!

Ich war als Einzelhandelskaufmann in einen Lebensmittelgeschäft tätig. Unteranderem war ich verantwortlich für eine Abteilung, mit allen Aufgaben die hierfür notwenig waren wie z.B. Bestellung, Wareneingangskontrolle, Ware verräumen und auch für Sonderaufbauten. An der Kasse war ich auch tätig.
Dort hatte ich einen Zeitvertrag, der im Juni 09 auslief.

Mein erstes Arbeitszeugnis enthielt leider nicht die Punkte "Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß", was im Einzelhandel lebensnotwenidig ist.

Anfang September habe ich vor dem Arbeitsgericht zu gesprochen bekommen, das mein ehemaliger Arbeitgeber mein erstes Arbeitszeugnis die Punkte "Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß" in mein nächstes Arbeitszeugnis mit einbringen muss.

Nun hab ich vor kurzem dieses Arbeitszeugnis erhalten. Leider wurde in diesem Arbeitszeugnis nur der Punkt "Ehrlichkeit" reingeschrieben.
Unteranderem wurde meine Tätigkeitsbeschreibung komplett verändert. Statt die Formulierung wie im ersten Arbeitszeugnis zuübernehmen (die Tätigkeitsbeschreibung war gut), hat mein ehemaliger Arbeitgeber die Tätigkeitsbeschreibung auf das Minimum beschränkt. Nach dem Motto: Er war nur an der Kasse. Was natürlich nicht so war.

Nun wollte ich mich erstmal informieren, wo ich evt. irgenwelche Rechtsprechungen im Internet finde, die ähnlich sind. Die vielleicht mir ein Information geben, ob ich Schadensersatz geltend machen kann; welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, bevor ich damit zum Anwalt gehe.

Denn ich kann mich leider nicht wirklich sinnvoll bewerben. Wer stellt jemanden ein, der kein Arbeitszeugnis bzw. ein schlechtes Arbeitszeugnis (im Sinne von "unter meiner Qualifikation") einreicht?!
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  #2  
Alt 21.10.2009, 18:35
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Stepio, das Nichtverwenden der Worte Pünktlichkeit und Fleiß stellt nicht zwangsläufig einen Mangel dar- eher im Gegenteil.

Stelle hier den vollständigen, neutralisierten Zeugnistext ein, dann schauen wir ihn uns gerne an.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 21.10.2009, 19:34
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Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Dann schreib ich mal beide Arbeitszeugnis hier rein.

erstes Arbeitszeugnis


Zeugnis

Herr Stefan P., geboren am 18. Dezember 19XX, trat am 18. Juni 2007 in unser Unternehmen ein.

Sein Einsatz erfolgte als Verkäufer in unerem XXX-Markt XXX OHG.

In dieser Funktion war er im Wesentlichen verantwortlich für

- die Bestandsbearbeitung, Warendisopsition, Warenannahme sowie die Lieferscheinkontrolle und Preisauszeichnung
- die korrekte Durchführung der Kassenabrechnungen und des Tagesabschlusses sowie der Abrechnung der Leergutkasse
- die Bearbetung von Kundenreklamationen
- das Auffüllen der Kassenzone sowie die effiziente Kassenbesetzung
- das Verräumen der Ware und Platzierung von Sonderaufbauten

Zusätzlich wurde Herr P. bei Bedarf an der Kasse eingesetzt.

Er besitzt gut Fachkenntnisse in seinem Arbeitsberech.

Wir haben Herrn P. als einen zuverlässigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennen gelernt, der seine Aufgaben immer selbstständig und termingerecht erledigte.

Er war den Anforderungen und Belastungen seines täglichen Arbeitsaufkommens gut gewachsen.

Herr P. vertrat immer die Interessen unserer Firma. Er stellte uns mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.

Unseren Kunden gegenüber verhielt er sich immer freundlich und hilfsbereit.

Seine Führung und sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und Kollegen waren stets einwandfrei.

Herr P. schied zum 07. Mai 2009 aus unserem Unternehmen aus.

Wir bedauern sein Ausseicheiden und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

XXX, den 07. Mai 2009

"Unterschrift"



zweites Arbeitszeugnis:


Zeugnis

Herr Stefan P. geboren am 18. Dezember 19XX, trat am 18 Juni 2007 in unser Unternehmen ein.

Sein Einsatz erfolgte als Verkäufer in unserem XXX-Markt XXX OHG.

In dieser Funktion war er im Wesentlichen verantwortlich für

- die Sicherstellung des reibunglosen und inventursicheren Kassiervorgangs
- die Erstellung der Kassenabrechnung
- die Bearbeitung von Kundenreklamationen
- die Befüllung von Tabakwaren und Kassenzone
- die Sicherstellung der Verkaufsbereitschaft im Kassenbereich
- die Umsetzung der Kassenleitlinien

Er verfügt über gute Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung. Beides wusste er erfolgreich in die Praxis umzusetzten.

Wir haben Herrn P. als einen zuverlässigen, gewissenhaften und ehrlichen Mitarbeiter kennen gelernt, der seine Aufgaben immer selbstständig und termingerecht erledigte.

Er war den Anforderungen und Belastungen seines täglichen Arbeitsaufkommens gut gewachsen.

Herr P. vertrat immer die Interessen unserer Firma. Er stellte uns mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.

Unseren Kunden gegenüber verhielt er sich immer freundlich und hilfsbereit.

Seine Führung und sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und Kollegen waren stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der Befristung zum 17. Juni 2009.

Wir bedauern sein Ausseicheiden und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

xxx, 17. Juni 2009


(Unterschrift)


so .... es haben sie geändert. Kompletter Tätigkeitsbereich. Der Satz unterm Tätigkeitsbereich wurde noch ausgebaut und das Wort "ehrlich" ist dazu gekommen.

Was halt mich ärgert ist, das mein ehemaliger Arbeitgeber die 3 Punkte (Ehrlichkeit, Fleiß, Pünktlichkeit) nicht mit reingeschrieben hat. Obwohl er von Arbeitsgericht schon dazu verdonnert wurde.
Deswegen hat mich z.B. ein Arbeitgeber schonmal nicht genommen. Zitat:"Ja Herr P., wenn die Punkte fehlen, kann ich sie leider nicht einstellen!"
Und dann noch die Abänderung von der Tätigkeitsbeschreibung. Der stellt mich hin als hätte ich nichts anderes gemacht als kassiert. Ich warte schon seit 4 Monaten auf ein faires Arbeitszeugnis.

Nun möchte ich natürlich meinen ehemaligen Arbeitgeber auch da treffen wo es ihm weh tut. Am Portmonai. Daher wäre es nicht schlecht im Vorfelde schonmal sich zu informieren wie einige Urteile im selben bzw. ähnlichen Fall ausgegangen sind.

Geändert von Stepio (21.10.2009 um 19:57 Uhr)
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  #4  
Alt 22.10.2009, 19:54
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Stepio, dein Zeugnis wurde also um den wertvollen Ehrlichkeitsvermerk erweiter, das war wichtig. Eine Würdigung von Fleiß, so sie in angemessener Weise formuliert und eingepflegt wird, würde dein Zeugnis ebenfalls aufwerten. Die Erwähnung von Pünktlichkeit jedoch stellt eine Abwertung dar.

Ansonsten ist dein Zeugnis recht dünn und wenig individuell ausgefallen, zudem sind deine Aufgaben und Tätigkeiten in sinnvoller Weise vollständig zu benennen.


Zitat:
Zitat von Stepio Beitrag anzeigen
Deswegen hat mich z.B. ein Arbeitgeber schonmal nicht genommen. Zitat:"Ja Herr P., wenn die Punkte fehlen, kann ich sie leider nicht einstellen!"
... das ist doch Quatsch!
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... schöne Grüße

Wolf





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  #5  
Alt 23.10.2009, 11:57
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Wollen wir mal hoffen, das ich den Fleißvermerk noch bekomme.

Was ich aber nicht verstehe ist, warum ein Pünktlichkeitsvermerk eine Abwertung darstellt? Es ist mir schon bewusst, das Pünktlichkeit selbstverständlich ist. Dennoch ist Fleiß nicht auch selbstverständlich?!

Und mein Zitat ist kein Quatsch. Ist Tatsache. Die drei Punkte sind nun mal notwendig. Geht sie doch einfach mal in ein Lebensmittelladen und fragen sie den Marktleiter wie wichtig die Punkte sind.

Unteranderem muss das Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen und vollständig sein. Die Vollständigkeit ist nicht gegeben, weil die Punkte die ich vor Gericht eingeklagt habe nicht im AZ drinn stehen. Zusätzlich hat mein AG meine Tätigkeiten verändert. Dadurch wurd dies auch unvollständig.

Nun ist die Frage, warum er z.B. nicht alle Punkte, die ich vom Arbeitsgericht zugesprochen bekommen habe, ins AZ reingeschrieben hat. Warum hat mein AG mein Tätigkeitsbeschreibung geändert?

Laut § 823 BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Für mich ist es fahrlässig, wenn man ein Gerichtsurteil missachtet. Und es ist eine Provokation, wenn er meine Tätigkeiten so ändert, das sie nicht mehr der vollen Wahrheit entsprechen.
Nun wollte ich mich erstmal informieren, wo ich evt. irgenwelche Rechtsprechungen im Internet finde, die ähnlich sind. Die vielleicht mir eine Information geben, ob ich Schadensersatz geltend machen kann; welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, bevor ich damit zum Anwalt gehe.
Hat wer schon irgenwelche Erfahrung gemacht, die ähnlich sind wie in meinem Fall?

Nochmals vielen Danke für die Mühe und Gedult.

Geändert von Stepio (23.10.2009 um 17:47 Uhr)
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