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#1
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| Hallo, ich würde gerne eure Meinungen zu meinem Arbeitszeugnis hören. Zur Geschichte: Ich habe eine Ausbildung als Bürokauffrau gemacht und wurde danach übernommen. Ich arbeitete dort danach für über zwei Jahre, bzw. bin immer noch angstellt. Letzte Woche erhielt ich überraschend die Kündung, die daran begründet lag, dass sie von mir erwartet haben, dass ich vollkommen in die Rolle einer leitenden Angestelle schlüpfe. Zusammengefasst könnt man sagen: ich war einfach zu kollegial veranlasst und half, wo ich helfen konnte. Heute habe ich nun das Arbeitszeugnis erhalten und dazu würde ich gerne eure Meinung hören :-) Für mich sieht das auf den ersten Blick wirklich gut aus, aber das muss ja nichts heißen :-) Frau XYZ, geboren am --.--.-- in Musterstadt, absolvierte vom 01. August 2004 bis zum 20.6.2006 ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in unserem Unternehmen und schloss diese mit einem hervorragenden Prüfungsergebnis ab. Frau XYZ wurde im Anschluss daran in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Bürokauffrau übernommen. Zu ihren Aufgabenbereichen gehörten folgende Tätigkeiten: • allgemeine Büroorganisationen (Bearbeitung ein- und ausgehender Post, Ablage, Führung des Terminkalenders, Datenbankpflege, allgemeine Korrespondenz (deutsch, englisch und französisch)) u.ä. • Empfangen von Kunden und Bedienung des Telefons • Mitarbeiterverwaltung im Rahmen der Zeiterfassung und Urlaubsplanung • Organisation und Erstellung von Angeboten, Auftragsbearbeitung und Faktura • Tätigung von Bestellungen, Kalkulationen und die anschließende Kontrolle des Wareneingangs • Entwurf von komplexen Arbeitsmappen und Anschreiben in Excel (mit Formeln) und Word • Führung und Abrechnung der Barkasse • Komplette Buchführung und Vorbereitung der monatlichen Buchhaltung für den Steuerberater Frau XYZ verfügt über umfassende Fachkenntnis insbesondere im EDV-Bereich. Aufgrund ihrer guten Fachkenntnisse konnte Frau XYZ mit den schwierigsten Aufgaben betraut werden, die sie selbstständig und erfolgreich bearbeitete. Eigeninitiative und ihre große Einsatzbereitschaft sind besonders hervorzuheben. Frau XYZ erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie war auch starkem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen. Sie arbeitete äußerst pflichtbewusst, zuverlässig und vertrauenswürdig. Ihr Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets korrekt. Durch ihre fleißige und freundliche Art war sie eine sehr geschätzte und wichtige Mitarbeiterin. Frau XYZ scheidet mit Ablauf des 31. Oktober 2008 aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern diese Entscheidungen unsererseits sehr, da wir mit Frau XYZ eine ausgezeichnete Mitarbeiterin verlieren. Die Trennung von Frau XYZ erfolgt in bestem Einvernehmen, und ist keineswegs an ihrer Person begründet. Wir danken Frau XYZ für die bisherige, wertvolle und vertrauliche Zusammenarbeit Geändert von Checked (02.09.2008 um 16:54 Uhr) |
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#2
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| Moin, ich empfinde dein Zeugnis durchaus für gelungen. Vom "DerWolf" habe ich gelernt, dass, wenn Umgang mit Barmitteln bestehen, sollte an geeigneter Stelle ein Ehrlichkeitsvermerk stehen. Mehr kommt sicherlich dann vom Profi persönlich! Beste Grüße Marcus
__________________ Ja ich gebe es zu, ich dusche nackt, lass doch die anderen reden... |
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#3
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| Hallo Checked, ... lass uns gleich mal ins Detail gehen... Zitat:
Zitat:
... sehr gut bislang! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nur stets korrekt? Zitat:
Und dann die Aussage ...und ist keineswegs an ihrer Person begründet... in Verbindung mit der eher durchschnittlichen Wertung deines Sozialverhaltens!?! ... vertrauliche Zusammenarbeit??? Entweder man hat versucht dir auf recht ungeschickte Weise eine gute bis sehr gute Bewertung auszustellen oder aber hier war ein Fachmann am Werk der dir auf wiederum sehr professionelle Weise, insbesondere durch den letzten Abschnitt, ein Kuckuksei ins Nest legen wollte... das erschließt sich sicherlich in Kenntnis des Originalzeugnisses. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| Hallo Wolf, vielen Dank für die rasche Antwort. Das mit dem separaten Ausbildungszeugnis... das war wohl eher aus Bequemlichkeit, aber ich werde meinen AG darauf ansprechen. Das "stets korrekt" habe ich ändern lassen, weil ich das auch komisch fand. Er hat es dann abgeändert in "bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war sie sehr geschätzt" Nur weiß ich nicht, ob das besser ist... Mein AG versicherte mir, dass es ein sehr gutes Zeugnis sein sollte. Die Formulierungen hat er vom Anwalt... Wirklich geübt ist er allerdings im Zeugnisschreiben nicht, das ist richtig. Und wegen des Grundes: Tja, das versteht ja halt keiner. Weder Kollegen, noch ich, noch Leuten, den ich das erzähle. Hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und wurde deswegen gelöchert. Das wirkte alles wohl alles andere als glaubwürdig *seufz* Schon mal danke für die hilfreichen Kommentare! |
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#5
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| Zitat:
Ich meine, bei der Aufgabenauflistung wird Kundenkontakt gleich am Anfang geschrieben und bewertet wird dieser allerdings sehr mager. Ich denke auch, dass vielleicht hier ein wenig mehr geschrieben werden gehört. Kundenbindung zum Beispiel - oder Zusammenarbeit mit deinen Kollegen - war die stets zielführend etc. pp. Gruß Marcus
__________________ Ja ich gebe es zu, ich dusche nackt, lass doch die anderen reden... |
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#6
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| Hallo Checked, Zitat:
Zitat:
Meine persönliche Erfahrung hat mich hier etwas anderes gelehrt. Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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