Um Meinung wird gebeten
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Um Meinung wird gebeten

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  #1  
Alt 02.09.2008, 16:47
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Hallo,

ich würde gerne eure Meinungen zu meinem Arbeitszeugnis hören. Zur Geschichte: Ich habe eine Ausbildung als Bürokauffrau gemacht und wurde danach übernommen. Ich arbeitete dort danach für über zwei Jahre, bzw. bin immer noch angstellt.

Letzte Woche erhielt ich überraschend die Kündung, die daran begründet lag, dass sie von mir erwartet haben, dass ich vollkommen in die Rolle einer leitenden Angestelle schlüpfe. Zusammengefasst könnt man sagen: ich war einfach zu kollegial veranlasst und half, wo ich helfen konnte.

Heute habe ich nun das Arbeitszeugnis erhalten und dazu würde ich gerne eure Meinung hören :-)

Für mich sieht das auf den ersten Blick wirklich gut aus, aber das muss ja nichts heißen :-)


Frau XYZ, geboren am --.--.-- in Musterstadt, absolvierte vom 01. August 2004 bis
zum 20.6.2006 ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in unserem Unternehmen und schloss diese mit
einem hervorragenden Prüfungsergebnis ab. Frau XYZ wurde im Anschluss daran in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis als Bürokauffrau übernommen.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehörten folgende Tätigkeiten:

• allgemeine Büroorganisationen (Bearbeitung ein- und ausgehender Post, Ablage, Führung
des Terminkalenders, Datenbankpflege, allgemeine Korrespondenz (deutsch, englisch und
französisch)) u.ä.

• Empfangen von Kunden und Bedienung des Telefons

• Mitarbeiterverwaltung im Rahmen der Zeiterfassung und Urlaubsplanung

• Organisation und Erstellung von Angeboten, Auftragsbearbeitung und Faktura

• Tätigung von Bestellungen, Kalkulationen und die anschließende Kontrolle des Wareneingangs

• Entwurf von komplexen Arbeitsmappen und Anschreiben in Excel (mit Formeln) und Word

• Führung und Abrechnung der Barkasse

• Komplette Buchführung und Vorbereitung der monatlichen Buchhaltung für den Steuerberater

Frau XYZ verfügt über umfassende Fachkenntnis insbesondere im EDV-Bereich. Aufgrund ihrer
guten Fachkenntnisse konnte Frau XYZ mit den schwierigsten Aufgaben betraut werden, die sie
selbstständig und erfolgreich bearbeitete.

Eigeninitiative und ihre große Einsatzbereitschaft sind besonders hervorzuheben. Frau XYZ erfüllte
die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie war auch starkem
Arbeitsanfall jederzeit gewachsen. Sie arbeitete äußerst pflichtbewusst, zuverlässig und
vertrauenswürdig.
Ihr Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets korrekt.

Durch ihre fleißige und
freundliche Art war sie eine sehr geschätzte und wichtige Mitarbeiterin.
Frau XYZ scheidet mit Ablauf des 31. Oktober 2008 aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern
diese Entscheidungen unsererseits sehr, da wir mit Frau XYZ eine ausgezeichnete Mitarbeiterin
verlieren. Die Trennung von Frau XYZ erfolgt in bestem Einvernehmen, und ist keineswegs an ihrer
Person begründet.
Wir danken Frau XYZ für die bisherige, wertvolle und vertrauliche Zusammenarbeit

Geändert von Checked (02.09.2008 um 16:54 Uhr)
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  #2  
Alt 04.09.2008, 07:57
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Moin,

ich empfinde dein Zeugnis durchaus für gelungen.

Vom "DerWolf" habe ich gelernt, dass, wenn Umgang mit Barmitteln bestehen, sollte an geeigneter Stelle ein Ehrlichkeitsvermerk stehen.

Mehr kommt sicherlich dann vom Profi persönlich!

Beste Grüße


Marcus
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  #3  
Alt 04.09.2008, 10:33
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Hallo Checked,

... lass uns gleich mal ins Detail gehen...

Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde gerne eure Meinungen zu meinem Arbeitszeugnis hören. Zur Geschichte: Ich habe eine Ausbildung als Bürokauffrau gemacht und wurde danach übernommen. Ich arbeitete dort danach für über zwei Jahre, bzw. bin immer noch angstellt.
... hier sehe ich gleich ein großes Manko- dir liegt kein separates Ausbildungszeugnis vor!

Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Letzte Woche erhielt ich überraschend die Kündung, die daran begründet lag, dass sie von mir erwartet haben, dass ich vollkommen in die Rolle einer leitenden Angestelle schlüpfe. Zusammengefasst könnt man sagen: ich war einfach zu kollegial veranlasst und half, wo ich helfen konnte.

Heute habe ich nun das Arbeitszeugnis erhalten und dazu würde ich gerne eure Meinung hören :-)

Für mich sieht das auf den ersten Blick wirklich gut aus, aber das muss ja nichts heißen :-)


Frau XYZ, geboren am --.--.-- in Musterstadt, absolvierte vom 01. August 2004 bis
zum 20.6.2006 ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in unserem Unternehmen und schloss diese mit
einem hervorragenden Prüfungsergebnis ab. Frau XYZ wurde im Anschluss daran in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis als Bürokauffrau übernommen.


... sehr gut bislang!

Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Zu ihren Aufgabenbereichen gehörten folgende Tätigkeiten:

• allgemeine Büroorganisationen (Bearbeitung ein- und ausgehender Post, Ablage, Führung
des Terminkalenders, Datenbankpflege, allgemeine Korrespondenz (deutsch, englisch und
französisch)) u.ä.

• Empfangen von Kunden und Bedienung des Telefons

• Mitarbeiterverwaltung im Rahmen der Zeiterfassung und Urlaubsplanung

• Organisation und Erstellung von Angeboten, Auftragsbearbeitung und Faktura

• Tätigung von Bestellungen, Kalkulationen und die anschließende Kontrolle des Wareneingangs

• Entwurf von komplexen Arbeitsmappen und Anschreiben in Excel (mit Formeln) und Word

• Führung und Abrechnung der Barkasse

• Komplette Buchführung und Vorbereitung der monatlichen Buchhaltung für den Steuerberater
... auf Richtigkeit und Vollständigkeit hast du das sicherlich selbst überprüft, die Reihenfolge erachte ich als überarbeitungswürdig, unnötige Abkürzungen sollten vermieden werden.

Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Frau XYZ verfügt über umfassende Fachkenntnis insbesondere im EDV-Bereich. Aufgrund ihrer
guten Fachkenntnisse konnte Frau XYZ mit den schwierigsten Aufgaben betraut werden, die sie
selbstständig und erfolgreich bearbeitete.

Eigeninitiative und ihre große Einsatzbereitschaft sind besonders hervorzuheben. Frau XYZ erfüllte
die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie war auch starkem
Arbeitsanfall jederzeit gewachsen. Sie arbeitete äußerst pflichtbewusst, zuverlässig und
vertrauenswürdig.
... recht knapp aber gut bis sehr gut!

Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Ihr Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets korrekt.
... mehr nicht?
Nur stets korrekt?


Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Durch ihre fleißige und
freundliche Art war sie eine sehr geschätzte und wichtige Mitarbeiterin.
Frau XYZ scheidet mit Ablauf des 31. Oktober 2008 aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern
diese Entscheidungen unsererseits sehr, da wir mit Frau XYZ eine ausgezeichnete Mitarbeiterin
verlieren. Die Trennung von Frau XYZ erfolgt in bestem Einvernehmen, und ist keineswegs an ihrer
Person begründet.
Wir danken Frau XYZ für die bisherige, wertvolle und vertrauliche Zusammenarbeit
... hier fragt sich der Leser warum sich dieses Unternehmen wohl von dieser sehr geschätzte und wichtige Mitarbeiterin trennt?
Und dann die Aussage ...und ist keineswegs an ihrer Person begründet... in Verbindung mit der eher durchschnittlichen Wertung deines Sozialverhaltens!?!
... vertrauliche Zusammenarbeit???

Entweder man hat versucht dir auf recht ungeschickte Weise eine gute bis sehr gute Bewertung auszustellen oder aber hier war ein Fachmann am Werk der dir auf wiederum sehr professionelle Weise, insbesondere durch den letzten Abschnitt, ein Kuckuksei ins Nest legen wollte... das erschließt sich sicherlich in Kenntnis des Originalzeugnisses.

Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #4  
Alt 04.09.2008, 11:23
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Hallo Wolf,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Das mit dem separaten Ausbildungszeugnis... das war wohl eher aus Bequemlichkeit, aber ich werde meinen AG darauf ansprechen.

Das "stets korrekt" habe ich ändern lassen, weil ich das auch komisch fand. Er hat es dann abgeändert in "bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war sie sehr geschätzt"
Nur weiß ich nicht, ob das besser ist...

Mein AG versicherte mir, dass es ein sehr gutes Zeugnis sein sollte. Die Formulierungen hat er vom Anwalt... Wirklich geübt ist er allerdings im Zeugnisschreiben nicht, das ist richtig.

Und wegen des Grundes: Tja, das versteht ja halt keiner. Weder Kollegen, noch ich, noch Leuten, den ich das erzähle. Hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und wurde deswegen gelöchert. Das wirkte alles wohl alles andere als glaubwürdig *seufz*

Schon mal danke für die hilfreichen Kommentare!
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  #5  
Alt 04.09.2008, 12:08
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Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,

Das "stets korrekt" habe ich ändern lassen, weil ich das auch komisch fand. Er hat es dann abgeändert in "bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war sie sehr geschätzt"
Nur weiß ich nicht, ob das besser ist...
...worauf wohl der Wolf abstimmen wollte war eher, dass da wohl noch ein Satz mehr kommen sollte.

Ich meine, bei der Aufgabenauflistung wird Kundenkontakt gleich am Anfang geschrieben und bewertet wird dieser allerdings sehr mager.

Ich denke auch, dass vielleicht hier ein wenig mehr geschrieben werden gehört. Kundenbindung zum Beispiel - oder Zusammenarbeit mit deinen Kollegen - war die stets zielführend etc. pp.

Gruß
Marcus
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  #6  
Alt 06.09.2008, 11:31
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Hallo Checked,


Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Das mit dem separaten Ausbildungszeugnis... das war wohl eher aus Bequemlichkeit, aber ich werde meinen AG darauf ansprechen.

Das "stets korrekt" habe ich ändern lassen, weil ich das auch komisch fand. Er hat es dann abgeändert in "bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war sie sehr geschätzt"
Nur weiß ich nicht, ob das besser ist...
... nein, das ist es leider nicht, das wirkt unvollständig. Der Leser fragt sich- warum? Außerdem fehlt, für eine eindeutig positive Aussage ein stets bzw. ein diesbezügliches Synonym.

Zitat:
Zitat von Checked Beitrag anzeigen
Mein AG versicherte mir, dass es ein sehr gutes Zeugnis sein sollte. Die Formulierungen hat er vom Anwalt... Wirklich geübt ist er allerdings im Zeugnisschreiben nicht, das ist richtig.
... von einem Anwalt, soll das für ein (positives) Qualitätsmerkmal stehen?
Meine persönliche Erfahrung hat mich hier etwas anderes gelehrt.

Zitat:
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Und wegen des Grundes: Tja, das versteht ja halt keiner. Weder Kollegen, noch ich, noch Leuten, den ich das erzähle. Hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und wurde deswegen gelöchert. Das wirkte alles wohl alles andere als glaubwürdig *seufz*
... ich sagte ja bereits dass dies immerwieder hinterfragt werden wird, die Siutation ist für den Leser deines Zeugnisses nicht nachzuvollziehen. Hierauf musst du dich vorbereiten und dies plausibel machen.

Zitat:
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Schon mal danke für die hilfreichen Kommentare!
Wolf
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... schöne Grüße

Wolf





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