Verjährungsfrist Arbeitszeugnis
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Verjährungsfrist Arbeitszeugnis

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  #1  
Alt 31.08.2009, 10:35
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nivenna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!

Ich hoffe das Thema passt hier hin. Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeugnis. Am 7. Juni 2006 habe ich eine Ausbildung abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis war damit auch vorbei. Zum Ende der Ausbildung hatte ich meine Chefin gebeten mir ein Arbeitszeugnis auszustellen, dem stimmte sie auch zu.

Allerdings kam nie ein Arbeitszeugnis an und leider habe ich es auch versäumt mich weiter darum zu kümmern. Vor kurzem habe ich eine Bewerbungsmappe zusammengestellt und dabei fiel mir das fehlende Arbeitszeugnis ein. Also hatte ich ihr am 29.06.2009 nochmal geschrieben mit der Bitte, mir das Zeugnis zu schreiben und mir zuzusenden.

Bis heute hat sie aber nicht im geringsten darauf reagiert. Bei wikipedia habe ich nun gelesen, dass die Pflicht des Arbeitsgebers ein Zeugnis auszustellen nach drei Jahren verjährt. Ist das richtig so? Ich wollte nämlich heute meiner Ex-Chefin nochmal schreiben und vielleicht mit dem $109 winken. Aber bei wikipedia stand dann auch der $195 mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich noch eine Chance habe das Zeugnis zu bekommen oder ob meine ehemalige Chefin das quasi einfach nicht machen muss. Hoffe mir kann jemand helfen, das wäre super nett.

Viele Grüße
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  #2  
Alt 31.08.2009, 11:06
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Nivenna,

... das ist grundsätzlich richtig, aber bevor die entsprechende Verjährungsfrist greift kann dein Anspruch auf ein Zeugnis bereits verwirkt sein... dies kann, in Abhängigkeit der jeweiligen Gegebenheiten bereits nach einigen Monaten der Fall sein.

Ich an deiner Stelle würde das freundliche, persönliche Gespräch mit deinem ehemaligen Ausbilder suchen um nochmals um besagtes Ausbildungszeugnis zu ersuchen. Wenn überhaupt solltest du auf den § 109/1 BBiG verweißen der eindeutig sagt:
Zitat:
Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Hieran hat sich ein Ausbildender zu halten, Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Sollte er dir die Möglichkeit einräumen einen externen Zeugnisentwurf einzureichen, und das geschieht in Fällen wie dem deinen recht häufig, dann nutze diese Chance zu deinem Vorteil und kontaktiere einen auf das Verfassen von Arbeitszeugnissen spezialisierten Ghostwriter. Das ist dann natürlich nicht kostenlos, stellt aber eine Investition in deine berufliche Zukunft dar.

Wenn du möchtest kannst auch du dich in diesem Zusammenhang dann gerne direkt mit mir in Verbindung setzen, du kannst dich aber natürlich auch anderweitig umsehen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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