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#1
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| Hallo zusammen, ich würde gerne mal Euere Meinung zu u.a. Arbeitszeugnis hören: ================================================== ======== Zwischenzeugnis Frau ..., geboren am ... in ..., ist seit dem 15.06.2009 bei ... als Arbeitnehmerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 31.05.2011 befristet. Frau ... ist als Postsachbearbeiterin, zgl. Postverteilerin im Internen Service tätig. Hierbei ist sie für die Sicherstellung des gesamten Postverkehrs unserer Geschäftsstelle in ... verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören: * die Entgegennahme des Posteingangs (Briefe, Pakete, Faxe und E-Mails) * die Bearbeitung des Posteingangs * die hausinterne Zustellung des Posteingangs * die Verarbeitung des Postausgangs * das Bedienen der Postbearbeitungsmaschinen Vertretungsweise ist Frau ... zusätzlich für die Sicherstellung des gesamten Postverkehrs der Geschäftsstelle ...(anderer Standort) zuständig Frau ... verfügt über umfassende Fachkenntnisse und setzt diese stets gut um. Sie bewältigt ihren Aufgabenbereich selbständig, sicher und rationell. Auf Grund ihrer guten Auffassungsgabe kann sie auftretende Probleme schnell und zutreffend lösen. Sie arbeitet mit viel Engagement und Eigeninitiative. Trotz starken Arbeitsanfalles erzielt sie gute Arbeitsergebnisse. Auch in akuten Problemlagen behält Frau ... die Übersicht, wobei sie verantwortungsbewusste Entscheidungen trifft. Frau ... arbeitet immer sehr zuverlässig und genau. Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit. Ihr persönliches Verhalten ist jederzeit vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Kollengen und Kunden ist sie sehr geschätzt. Frau ... fördert aktiv die Zusammenarbeit, ist immer hilfsbereit und stellt, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch der Mitarbeiterin erstellt. Für die bisher geleistete Arbeit sprechen Frau ... unseren Dank aus. ..., den ...... Unterschrift ================================================== ======== Vielen Dank für Euere schnelle Hilfe Geändert von admin (29.04.2011 um 06:14 Uhr) |
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#2
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| Ich meine, dass dieses Zeugnis mit "gut" bewertet werden kann. "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "Zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist ein "gut". "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" wäre ein "sehr gut". |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
panther (01.05.2011) | ||
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#3
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| aber irgendwie liest sich das stellenweise schon komisch, oder? |
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#4
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| Panther, auch wenn dein Zeugnis durch ein paar individuelle Aussagen deutlich aufgewertet werden würde, sehe ich hier eine positive Gesamtwertung.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
panther (01.05.2011) | ||
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