Zeugnis anfechten?
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Zeugnis anfechten?

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Alt 05.04.2009, 14:56
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Dani86 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

vor 4 Wochen habe ich ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen. Da wir uns nicht unbedingt in Frieden getrennt haben, spiegelt das Zeugnis nun den Unmut meines ehemaligen AG wieder.
Wenn man dem Zeugnis eine Schulnote geben müsste, wäre es eine 4-5.

Meine Frage, darf ein AG unbegründet ein so schlechtes Zeugnis schreiben? Ich meine gelesen zu haben, dass ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, will der AN ein Zeugnis besser als die Schulnote 3 muss er begründen warum er ein besseres verdient hat, allerdings schreibt der AG ein schlechteres als Note 3 muss er wiederum begründen warum so schlecht...theoretisch ..... praktisch allerdings braucht man wahrscheinlich Hilfe vom Anwalt um das durchzusetzen?!

Zudem hat er den Schlusssatz noch wie folgt formuliert....

Ich wünsche ..... gesundheitlich alles Gute

Das liest sich doch so als wäre ich ständig krank gewesen, dass stimmt nicht, im Gegenteil ich war die gesamte zeit meiner Anstellung nicht einmal krank, erst nachdem das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung sehr angespannt war, hatte ich mich zwei Wochen krank gemeldet. Das rechtfertigt doch aber nicht diesen Schlusssatz, oder etwa doch?

Soll ich mit dem Zeugnis zum Anwalt gehen? Den ehem. AG selbst um ein besseres Zeugnis zu bitten, kann ich mir sparen, das wird er nicht tun.
Hoffe ihr könnt mir einen guten Rat geben.

Gruß Dani

Geändert von Dani86 (05.04.2009 um 15:26 Uhr)
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  #2  
Alt 06.04.2009, 14:40
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Hallo Dani,

Zitat:
Zitat von Dani86 Beitrag anzeigen
Hallo,

vor 4 Wochen habe ich ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen. Da wir uns nicht unbedingt in Frieden getrennt haben, spiegelt das Zeugnis nun den Unmut meines ehemaligen AG wieder.
Wenn man dem Zeugnis eine Schulnote geben müsste, wäre es eine 4-5.

Meine Frage, darf ein AG unbegründet ein so schlechtes Zeugnis schreiben?
... nein

Zitat:
Zitat von Dani86 Beitrag anzeigen
Ich meine gelesen zu haben, dass ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, will der AN ein Zeugnis besser als die Schulnote 3 muss er begründen warum er ein besseres verdient hat, allerdings schreibt der AG ein schlechteres als Note 3 muss er wiederum begründen warum so schlecht...theoretisch .....
... im Großen und Ganzen ist das so richtig

Zitat:
Zitat von Dani86 Beitrag anzeigen
praktisch allerdings braucht man wahrscheinlich Hilfe vom Anwalt um das durchzusetzen?!
... nach meiner persönlichen Erfahrung hilft es meistens wenn man freundlich das direkte Gespräch mit dem Unterzeichner/Entscheider sucht

Zitat:
Zitat von Dani86 Beitrag anzeigen
Zudem hat er den Schlusssatz noch wie folgt formuliert....

Ich wünsche ..... gesundheitlich alles Gute

Das liest sich doch so als wäre ich ständig krank gewesen, dass stimmt nicht, im Gegenteil ich war die gesamte zeit meiner Anstellung nicht einmal krank, erst nachdem das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung sehr angespannt war, hatte ich mich zwei Wochen krank gemeldet. Das rechtfertigt doch aber nicht diesen Schlusssatz, oder etwa doch?
... diese missverständliche Formulierung ist zu ändern

Zitat:
Zitat von Dani86 Beitrag anzeigen
Soll ich mit dem Zeugnis zum Anwalt gehen? Den ehem. AG selbst um ein besseres Zeugnis zu bitten, kann ich mir sparen, das wird er nicht tun.
Hoffe ihr könnt mir einen guten Rat geben.
... das weißt du erst wenn du es probiert hast

Zitat:
Zitat von Dani86 Beitrag anzeigen

Gruß Dani

Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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