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#1
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| Hallo, vor 4 Wochen habe ich ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen. Da wir uns nicht unbedingt in Frieden getrennt haben, spiegelt das Zeugnis nun den Unmut meines ehemaligen AG wieder. Wenn man dem Zeugnis eine Schulnote geben müsste, wäre es eine 4-5. Meine Frage, darf ein AG unbegründet ein so schlechtes Zeugnis schreiben? Ich meine gelesen zu haben, dass ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, will der AN ein Zeugnis besser als die Schulnote 3 muss er begründen warum er ein besseres verdient hat, allerdings schreibt der AG ein schlechteres als Note 3 muss er wiederum begründen warum so schlecht...theoretisch ..... praktisch allerdings braucht man wahrscheinlich Hilfe vom Anwalt um das durchzusetzen?! Zudem hat er den Schlusssatz noch wie folgt formuliert.... Ich wünsche ..... gesundheitlich alles Gute Das liest sich doch so als wäre ich ständig krank gewesen, dass stimmt nicht, im Gegenteil ich war die gesamte zeit meiner Anstellung nicht einmal krank, erst nachdem das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung sehr angespannt war, hatte ich mich zwei Wochen krank gemeldet. Das rechtfertigt doch aber nicht diesen Schlusssatz, oder etwa doch? Soll ich mit dem Zeugnis zum Anwalt gehen? Den ehem. AG selbst um ein besseres Zeugnis zu bitten, kann ich mir sparen, das wird er nicht tun. Hoffe ihr könnt mir einen guten Rat geben. Gruß Dani Geändert von Dani86 (05.04.2009 um 15:26 Uhr) |
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#2
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| Hallo Dani, Zitat:
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Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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