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#1
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| Hallo, ich hoffe hier im Forum antworten zu finden. Ich habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten und bin etwas skeptisch was das Statement des Arbeitgebers betrifft. Er versicherte mir, dass das Arbeitszeugnis die Gesamtnote "gut" darstellen sollte. Kann mir jemand dazu seine "neutrale" Bewertung geben!? Vielen Dank im Voraus. "Herr ..., geboren am ..., war in der Zeit vom ... bis zum 31.10.2009 als Steuerfachangestellter hauptberuflich in Vollzeit in unserer Gesellschaft tätig. ... >> Darstellung des Unternehmens<<... Herr ... war während der Zeit seines Anstellungsverhältnisses als Steuerfachangestellter im Wesentlichen für den unterzeichnenden Partner im Bereich der Steuerberatung tätig. Im Einzelnen umfasste seine Tätigkeit:... Herr ... verfügt über gute Fachkenntnisse. Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben sehr zuverlässig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit und stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Dabei war die Qualität seiner Arbeitsergebnisse konstant gut. Seine Fachkenntnisse erweiterte Herr ... laufend durch die erfolgreiche Teilnahme an den internen und externen Fortbildungsveranstaltungen. Er ist ein zuverlässiger, pflichtbewußter Mitarbeiter, der flexibel und belastbar sowie allem Neuen gegenüber aufgeschlossen ist. Aufgrund seiner freundlichen und zuvorkommenden Art ist Herr ... bei Vorgesetzten und Kollegen sehr annerkannt und beliebt. Auch sein Verhalten gegenüber Mandanten ist stets vorbildlich. Insbesondere schätzen wir seine Integrität, Loyalität und absolute Vertrauenswürdigkeit. Herr ... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Er wird ein Studium aufnehmen. Wir danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit und besauern sein Ausscheiden sehr. Für seinen Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg. xxx, den 31. Oktober 2009 Firma Unterschrift des Partners" Ich hoffe Ihr könnt mir behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Gerd |
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#2
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| Hallo! Dieses recht kurze Zeugnis klingt an sich nicht schlecht - ein "gut" läge durchaus im Bereich des Möglichen -, allerdings muss man den Zeitraum beachten. Je länger die Beschäftigung, desto "länger" bzw. detailreicher muss auch das Arbeitszeugnis ausfallen. Ansonsten steht das - an sich gut klingende - kurze Zeugnis nicht mehr im Verhältnis und wird dadurch abgewertet. Eine wirklich gute Wertung ist dann nicht mehr zu erreichen, allenfalls eine durchschnittliche. |
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#3
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| Guten Morgen Gerd, ... ich kann mich hier 0251 anschließen, wenn mit deinem Zeugnis ein eher überschaubarer Zeitraum gewürdigt werden soll ist dies in Verbindung mit einer durchaus guten Wertung geschehen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| Hallo, danke für die schnellen Antworten. Ich war dort 2 Jahre beschäftigt, somit wäre das Zeugnis also durchaus korrekt und auch annehmbar, oder ? MfG Gerd |
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