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#1
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| Hallo, ich habe meinen ehemaligen Arbeitsgeber gebeten, mein Arbeitszeugnis zu korrigieren und zwar geht es bei der Korrektur um einige Rechtschreibfehlerkorrekturen, nicht einheitliche Schreibweise des Datums, Erweiterung wegen Unvollständigkeiten bzgl. Arbeitserfolg, Arbeitsergebnisse. Da mein Arbeitgeber höchstwahrscheinlich ein schlechteres Zeugnis ausstellen will, verlangt er das Originalzeugnis erstmal zurück, mit der Begründung "...Somit vermeiden wir, dass zwei unterschiedliche Exemplare von dem Zeugnis existieren...". Ich verstehe nicht warum zwei "unterschiedliche" Examplare von dem Zeugnis existieren sollen, wenn es hautsächlich bei den Änderungen um Korrekturen geht! Das neu Zeugnis soll eigentlich nur besser (korrigiert) sein. Es darf keine gravierenden Änderungen des Inhaltes durchgeführt werden! Bitte um Hilfe! Wie soll ich mich hier verhalten? Mit freundlichen Grüßen Robert Geändert von admin (21.01.2012 um 07:07 Uhr) |
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#2
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| lass dir das alte zeugnis doch einfach bei einer gemeinde, notar oder einer anderen stelle beglaubigen, so haste einen nachweis falls der arbeitgeber etwas ändert bzw. schlechter macht, eine normale kopie ist ja fälschbar, eine beglaubigte gilt wenigstens als nachweis, weil da das original vorgelegen haben muss |
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