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#1
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| Hallo zusammen, 1. Wie würdet Ihr den Leistungsteil beurteilen? Wie VIELSAGEND ist er? 2. Ist die Leistungsbeschreibung ausreichend für eine einjährige Beschäftigungsdauer? Frau M. hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht ihr Aufgabengebiet sicher. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbstständig. Frau M. fand sich in neuen Situationen stets sicher und gut zurecht. Zudem zeichnete sie sich durch einen stets sehr effizienten Arbeitsstil aus. Sie war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigte. Sie beherrscht die englische Sprache gut in Wort und Schrift. Frau M. hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. |
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#2
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| Hallo und herzlich willkommen Sophie, ... ein Arbeitszeugnis beginnt mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und es endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt es sich lesen und halbwegs seriös werten. Das herumgedeutel an solchen Fragmenten wie hier grenzt an Kaffeesatzleserei. Stelle dein Zeugnistext vollständig, inklusive aller relevanten Informationen und Daten wie Firmengröße, Tätigkeit usw. hier ein, dann kann dir geholfen werden! Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hier also der ganze Text: Unsere Firma ist als innovativer Im- und Exporteur von Komsumartikeln erfolgreich im europäischen Versand- und Einzelhandel etabliert. Unser Sortiment umfasst über 1.000 Artikel aus dem Haushaltsbereich. Frau M, geb. am 00.00.0000 in Berlin, war vom 00.08.2007 bis zum 00.08.2008 als Redakteurin in unserem Unternehmen tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasste hauptsächlich folgende Tätigkeiten: • Layouten und Texten von Anleitungen • Übersetzen von Texten Englisch/Deutsch, Deutsch/Englisch Frau M. hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht ihr Aufgabengebiet sicher. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbstständig. Frau M. fand sich in neuen Situationen stets sicher und gut zurecht. Zudem zeichnete sie sich durch einen stets sehr effizienten Arbeitsstil aus. Sie war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigte. Sie beherrscht die englische Sprache gut in Wort und Schrift. Frau M. hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Frau M. verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, eine so gute Fachkraft zu verlieren, und danken ihr für die stets gute Leistung. Wir wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg. 1. Wie würdet Ihr den Leistungsteil beurteilen? Wie VIELSAGEND/NICHTSSAGEND ist er? Fehlen hier nicht Motivation/Erfolge/Berufsspezifika? 2 Ist die Leistungsbeschreibung ausreichend für eine einjährige Beschäftigungsdauer? |
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#4
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| Hallo Sophie, ... dein Zeugnis wirkt auf mich so als ob man zwar versucht hat dir eine durchaus gute Beurteilung auszustellen, was jedoch aufgrund der mangelnden Befähigung des Verfassers nicht wirklich deutlich und für jedermann erkennbar wird. Hier noch ein paar Impressionen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ansonsten wirkt diese Passage zwar positiv, ist aber... auch in Anbetracht deiner nur einjährigen Betriebszugehörigkeit, wenig aussagekräftig. Es fehlt das wonach du weiter unten fragst. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
In wiefern der Verfasser deines Zeugnisses dazu befähigt ist eine Überarbeitung durchzuführen kann ich nicht beurteilen, auf jeden Fall solltest du jedoch um eine solche bitten. Im Idealfall räumt er dir die Möglichkeit ein einen externen Entwurf einzureichen, diesen solltest du dir dann von einem hierauf spezialisierten Ghostwriter erstellen lassen und die paar € die dich das kostet als Investition in deine berufliche Zukunft sehen. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo Wolf, vielen Dank für die hilfreichen Tipps und die damit verbundene Mühe! Ich frage mich, wie ich einen guten Ghostwriter für eine Zeugnisneufassung finde, der nicht ein Vermögen kostet. Hast Du einen guten Tipp, gern auch per PN? Viele Grüße, Sophie |
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#6
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| Hallo Sophie, ... in diesem Zusammenhang kannst du dich gerne unter number--1@msn.com direkt mit mir in Verbindung setzen. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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