Zu kurz für 1-jährige Beschäftigungszeit?
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Zu kurz für 1-jährige Beschäftigungszeit?

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  #1  
Alt 28.11.2008, 20:38
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Standard Zu kurz für 1-jährige Beschäftigungszeit?


Hallo zusammen,

1. Wie würdet Ihr den Leistungsteil beurteilen? Wie VIELSAGEND ist er?
2. Ist die Leistungsbeschreibung ausreichend für eine einjährige Beschäftigungsdauer?

Frau M. hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht ihr Aufgabengebiet sicher. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbstständig.

Frau M. fand sich in neuen Situationen stets sicher und gut zurecht. Zudem zeichnete sie sich durch einen stets sehr effizienten Arbeitsstil aus. Sie war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigte. Sie beherrscht die englische Sprache gut in Wort und Schrift.

Frau M. hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
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  #2  
Alt 28.11.2008, 22:45
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Hallo und herzlich willkommen Sophie,

... ein Arbeitszeugnis beginnt mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und es endet mit einer Unterschrift.
Nur in diesem Kontext lässt es sich lesen und halbwegs seriös werten.
Das herumgedeutel an solchen Fragmenten wie hier grenzt an Kaffeesatzleserei.

Stelle dein Zeugnistext vollständig, inklusive aller relevanten Informationen und Daten wie Firmengröße, Tätigkeit usw. hier ein, dann kann dir geholfen werden!

Wolf


Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

1. Wie würdet Ihr den Leistungsteil beurteilen? Wie VIELSAGEND ist er?
2. Ist die Leistungsbeschreibung ausreichend für eine einjährige Beschäftigungsdauer?

Frau M. hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht ihr Aufgabengebiet sicher. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbstständig.

Frau M. fand sich in neuen Situationen stets sicher und gut zurecht. Zudem zeichnete sie sich durch einen stets sehr effizienten Arbeitsstil aus. Sie war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigte. Sie beherrscht die englische Sprache gut in Wort und Schrift.

Frau M. hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
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... schöne Grüße

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  #3  
Alt 30.11.2008, 09:30
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Hier also der ganze Text:

Unsere Firma ist als innovativer Im- und Exporteur von Komsumartikeln erfolgreich im europäischen Versand- und Einzelhandel etabliert. Unser Sortiment umfasst über 1.000 Artikel aus dem Haushaltsbereich.

Frau M, geb. am 00.00.0000 in Berlin, war vom 00.08.2007 bis zum
00.08.2008 als Redakteurin in unserem Unternehmen tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasste hauptsächlich folgende Tätigkeiten:

• Layouten und Texten von Anleitungen
• Übersetzen von Texten Englisch/Deutsch, Deutsch/Englisch

Frau M. hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht ihr Aufgabengebiet sicher. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbstständig.

Frau M. fand sich in neuen Situationen stets sicher und gut zurecht. Zudem zeichnete sie sich durch einen stets sehr effizienten Arbeitsstil aus. Sie war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigte. Sie beherrscht die englische Sprache gut in Wort und Schrift.

Frau M. hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Frau M. verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, eine so gute Fachkraft zu verlieren, und danken ihr für die stets gute Leistung. Wir wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.


1. Wie würdet Ihr den Leistungsteil beurteilen? Wie VIELSAGEND/NICHTSSAGEND ist er? Fehlen hier nicht Motivation/Erfolge/Berufsspezifika?
2 Ist die Leistungsbeschreibung ausreichend für eine einjährige Beschäftigungsdauer?
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  #4  
Alt 01.12.2008, 11:51
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Hallo Sophie,

... dein Zeugnis wirkt auf mich so als ob man zwar versucht hat dir eine durchaus gute Beurteilung auszustellen, was jedoch aufgrund der mangelnden Befähigung des Verfassers nicht wirklich deutlich und für jedermann erkennbar wird.

Hier noch ein paar Impressionen:



Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
Hier also der ganze Text:

Unsere Firma ist als innovativer Im- und Exporteur von Komsumartikeln erfolgreich im europäischen Versand- und Einzelhandel etabliert. Unser Sortiment umfasst über 1.000 Artikel aus dem Haushaltsbereich.

Frau M, geb. am 00.00.0000 in Berlin, war vom 00.08.2007 bis zum
00.08.2008 als Redakteurin in unserem Unternehmen tätig.
... unübliche Reihenfolge

Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
Ihr Aufgabengebiet umfasste hauptsächlich folgende Tätigkeiten:

• Layouten und Texten von Anleitungen
• Übersetzen von Texten Englisch/Deutsch, Deutsch/Englisch
... das lässt sich sicherlich differenzierter darstellen!

Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

Frau M. hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrschte ihr Aufgabengebiet manchmal? sicher. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbstständig.

Frau M. fand sich in neuen Situationen stets sicher und gut zurecht. Zudem zeichnete sie sich durch einen stets sehr effizienten Arbeitsstil aus. Sie war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigte. Sie beherrscht die englische Sprache gut in Wort und Schrift.
... nur gut? Das reicht in deinem Job nicht!
Ansonsten wirkt diese Passage zwar positiv, ist aber... auch in Anbetracht deiner nur einjährigen Betriebszugehörigkeit, wenig aussagekräftig. Es fehlt das wonach du weiter unten fragst.

Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

Frau M. hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
... für sich gesehen gut.

Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.
... OK.

Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

Frau M. verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, eine so gute (wie gut?)Fachkraft zu verlieren, und danken ihr für die stets gute Leistung. Wir wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
... eigentlich gut bis sehr gut.

Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

1. Wie würdet Ihr den Leistungsteil beurteilen? Wie VIELSAGEND/NICHTSSAGEND ist er? Fehlen hier nicht Motivation/Erfolge/Berufsspezifika?
2 Ist die Leistungsbeschreibung ausreichend für eine einjährige Beschäftigungsdauer?
... ich denke deine Fragen sind beantwortet.

In wiefern der Verfasser deines Zeugnisses dazu befähigt ist eine Überarbeitung durchzuführen kann ich nicht beurteilen, auf jeden Fall solltest du jedoch um eine solche bitten. Im Idealfall räumt er dir die Möglichkeit ein einen externen Entwurf einzureichen, diesen solltest du dir dann von einem hierauf spezialisierten Ghostwriter erstellen lassen und die paar € die dich das kostet als Investition in deine berufliche Zukunft sehen.

Wolf
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... schöne Grüße

Wolf





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  #5  
Alt 01.12.2008, 18:05
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Hallo Wolf,

vielen Dank für die hilfreichen Tipps und die damit verbundene Mühe!
Ich frage mich, wie ich einen guten Ghostwriter für eine Zeugnisneufassung finde, der nicht ein Vermögen kostet. Hast Du einen guten Tipp, gern auch per PN?

Viele Grüße,
Sophie
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  #6  
Alt 01.12.2008, 19:30
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Hallo Sophie,

... in diesem Zusammenhang kannst du dich gerne unter number--1@msn.com direkt mit mir in Verbindung setzen.

Wolf




Zitat:
Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,

vielen Dank für die hilfreichen Tipps und die damit verbundene Mühe!
Ich frage mich, wie ich einen guten Ghostwriter für eine Zeugnisneufassung finde, der nicht ein Vermögen kostet. Hast Du einen guten Tipp, gern auch per PN?

Viele Grüße,
Sophie
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