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#1
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| Hallo, nach nun fast 5 Jahren auf der gleichen Arbeitsstelle habe ich von meinem Chef ein Zwischenzeugnis angefordert, da ich (wie alle Kollegen) in meinen Personalgesprächen keine aussagekräftige Leistungsbewertung bekomme. Nun habe ich es bekommen, bin aber recht unsicher, was ich damit anfangen soll: http://img819.imageshack.us/img819/6...henzeugnis.pdf Wäre super wenn mir jemand sagen könnte ob das nun gut, sehr gut, mittelmäßig, ... ist! Die einzelnen Bewertungen klingen ja nicht schlecht, aber was sagt der Gesamteindruck? Vielen Dank schonmal!!! |
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#2
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| Xinu, davon ausgehend dass Schwärzungen und Auslassungen zum Gesamtbild passen unterstelle ich eine gute bis sehr gute Gesamtwertung.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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xinu (31.08.2010) | ||
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#3
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| Hallo Wolf, die Auslassungen sind eigentlich nur im Aufgabenbereich, dachte das ist nicht so spannend. Aber das klingt ja auf jeden Fall gut - vielen Dank!! ![]() Eine Frage zu einem Detail habe ich aber noch, nämlich zu dem Satz "Sie nutzt alle ihr gebotenen Möglichkeiten zur Weiterbildung intensiv und erfolgreich." - Für mich klingt das so als wäre ich ständig auf irgendwelchen Seminaren (was nicht wirklich der Realität entspricht), würde aber nix davon in der Praxis umsetzen. Interpretiere ich das falsch? Und gibt es hierfür vielleicht eine andere Formulierung? Hab in meinem Zeugnisbuch leider nichts gefunden... |
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#4
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| ... nein Xinu, so verstehe ich den Satz nicht... zumindest nicht in diesem Kontext. Aber natürlich gibt es Möglichkeiten in dieser Aussage auch den Nutzen des Arbeitgebers eindeutiger herauszustellen. Und wirf dein Zeugnisbuch ins Altpapier...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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xinu (04.10.2010) | ||
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