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#1
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| Hallo, ich habe heute mein Zwischenzeugnis erhalten. Bin mir nicht 100%tig sicher, ob dieses wirklich positiv geschrieben ist. __________________________________________________ _______ Zwischenzeugnis X geboren am…, wohnhaft …, ist seit dem … als Assistentin in unserem Unternehmen tätig. Zum Aufgabenbereich von X gehört insbesondere ….. Die oben aufgeführten Tätigkeiten sind teilweise in enger Zusammenarbeit mit angrenzenden internen Bereichen abzuwickeln. X verfügt über äußerst solide und fundierte Kenntnisse in Ihrem Fachbereich und kann diese regelmäßig und erfolgreich einsetzen. Die übertragenen Aufgaben werden von X stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. X zeichnet sich bei der Erledigung seiner Aufgaben durch eine schnelle und zuverlässige Arbeitsweise aus sowie durch Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit. Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ist stets einwandfrei. Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von X erstellt. Wir bedanken uns recht herzlich für die bisherige Unterstützung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Personalleitung __________________________________________________ _______ Bitte gebt mir hierzu Eure Meinungen ab. DANKE!!! Geändert von nmeinke (25.01.2012 um 14:06 Uhr) |
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#2
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| Nmeinke, wie lange bist du bereits in diesem wie großen Unternehmen Tätig? Zudem- markiere bitte die Auslassungen im Text.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo Wolf, bin seit 2 Jahren in diesem Unternehmen und es hat ca. 80 Mitarbeiter. Ich habe nun die Auslassungen im Text rot markiert. VG |
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#4
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| Nmeinke- dieses Zwischenzeugnis ist sehr knapp ausgefallen, dein Wohnort hat nichts darin verloren, die Bezeichnung "Assistentin" ist ohne Zusatz nichtssagend. Die Würdigung einer Qualitäten wie Arbeitsweise und -Leistung wurde in zweieinhalb, eine Geschlechtsumwandlung beinhaltenden, von positiven Formulierungen getragenen Zeilen abgearbeitet, dass da die Aussagekraft auf der Strecke bleiben muss ist klar. Dein Verhalten wird, für sich gesehen, ebenfalls als durchaus positiv bezeichnet. Unterm Strich liest sich dein Zwischenzeugnis so als ob man auf die Schnelle eine gute bis sehr gute Beurteilung zu kommunizieren beabsichtigte.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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