Zwischenzeugnis - Pflegehilfskraft - bitte bewerten.
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Zwischenzeugnis - Pflegehilfskraft - bitte bewerten.

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  #1  
Alt 04.05.2009, 21:52
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Hallo zusammen,

es geht hier um mein Zwischenzeugnis, wo ich nicht ganz genau weiß, ob es auch wirklich "gut" formuliert ist. Mein Freund hat zwar auch schon drübergelesen - ihm klangen manche Textpassagen auch schon so komisch, da meine Leistungen als "TOP-Kraft" nicht oft genug mit Formulierungen wie "in besonderem Maße" usw. bewertet wurden. Mir wurde ein "sehr gutes" Zwischenzeugnis zugesichert.
Doch ihr Fachmänner wisst da mit Sicherheit besser darüber Bescheid, in wie weit sich diese Bewertung als "sehr gut" einstufen lässt.

Ich bitte Euch kritisch drüberzulesen, zu kommentieren und ggf. bessere Formulierungen vorzuschlagen. Das wäre wirklich sehr nett.

LG


Zitat:
Frau xx, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft in xyz, ist seit dem xx.xx.xxxx als Pflegehilfskraft mit 40,0 Wochenstunden im Früh-, Spät- und Nachtdienst in einem Wohnbereich mit teilweise desorientierten Heimbewohnern tätig.

Das Ev. Seniorenzentrum xx ist ein Alten- und Pflegeheim in dem das Pflegesystem der “Bezugspflege“ mit insgesamt xx betreuten Bewohnern in den Pflegestufen 0-3 praktiziert wird.

Zu ihren Aufgabengebiet gehören folgende Tätigkeiten:

- Durchführung der Grundpflege bei Pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen und derer, die an Demenz erkrankt sind
- Assistenz bei der Behandlungspflege
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfestellung bei Ausscheidungen
- Hilfestellung und Anleitung beim An- und Auskleiden
- Verteilung der vom Fachpersonal vorgerichteten Medikamente an die HeimbewohnerInnen (Ich selber stelle die Medikamente zusammen!)
- Vor- und Nacharbeit von pflegerischen Tätigkeiten (klingt komisch, da ich wirklich alles mache und nicht nur die Vor- und Nacharbeit)
- Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Pflegebereich
- Umgang mit Hygiene und Desinfektion
- Wirtschaftlicher Umgang mit Gebrauchsmaterial und Pflegehilfsmittel
- Mitarbeit bei der Umsetzung des Pflegeleitbildes
- Spezifischer Umgang mit den zu betreuenden Bewohnern unseres beschützenden Wohnbereiches
- Nach Einweisung in die Pflegedokumentation, eigenverantwortliches Eintragen selbständig ausgeführter Tätigkeiten
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
- Teilnahme an internen Fortbildungen
(Ein paar Tätigkeiten fehlen da noch komplett. Werde diese noch anfordern.)


Frau xx hat ein angemessenes dynamisches und bewohnerorientiertes Pflegeverständnis und setzt sich mit der allgemeinen Entwicklung in der Pflege auseinander. Sie bewältigt in jeder Hinsicht die anfallende Arbeitsmenge. Die übertragenden Aufgaben erfüllt sie kontinuierlich, gewissenhaft und zuverlässig. Frau xx führt ihre Tätigkeiten jederzeit eigenständig und zur vollen Zufriedenheit aus. Sie ist flexibel, behält den Überblick und setzt Prioritäten, welche der jeweiligen Situation angepasst sind.

Sie setzt Arbeitsmittel stets wirtschaftlich und verantwortungsbewusst ein. Frau xx erfasst Informationen, ist jederzeit fähig, diese zu bewerten und nach ihrer Relevanz zeit- und adressatengerecht weiterzuleiten. Die Dokumentation führt sie fach- und sachgerecht durch.

Sie besitzt ein umfassendes Fachwissen und verfügt außerdem über gute praktische Fähigkeiten, die bei der Ausführung sinnvoll die aktuelle Bewohner- und Pflegesituation berücksichtigt.

Sie orientiert sich bei der Pflegeplanung an der aktuellen Situation des Bewohners und bezieht ihn und seine Angehörigen bei der Zielsetzung mit ein. Anleitung, Beratung und Hilfestellung stimmt Frau xx gut auf die Ressourcen der Bewohner ab. Von den Pflegestandards hat sie umfassende Kenntnisse und realisiert sie individuell angepasst in der Praxis. Sie nimmt mit Interesse an Fort- und Weiterbildungen teil und setzt das Erlernte um.

Im Umgang mit Bewohnern und Angehörigen zeigt Frau xx Wertschätzung sowie gutes Einfühlungsvermögen. Sie verfügt über ein der Situation angemessenes Kommunikationsverhalten und erlangt dadurch in besonderem Maße Akzeptanz und Verständnis.

In ihrem Verhalten gegenüber Kollegen sowie Mitarbeitern anderen Berufsgruppen schafft sie durch ihre ehrliche, sachliche, offene Art eine vertrauensvolle Atmosphäre in der sie alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammenarbeit nutzt. Vorgesetzen gegenüber verhält sie sich korrekt und sachlich. Sie ist grundsätzlich fähig, Kritik anzunehmen, zu bewerten und zu äußern.

Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau xx erstellt.
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  #2  
Alt 05.05.2009, 22:50
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Hallo Cat,

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

es geht hier um mein Zwischenzeugnis, wo ich nicht ganz genau weiß, ob es auch wirklich "gut" formuliert ist. Mein Freund hat zwar auch schon drübergelesen - ihm klangen manche Textpassagen auch schon so komisch, da meine Leistungen als "TOP-Kraft" nicht oft genug mit Formulierungen wie "in besonderem Maße" usw. bewertet wurden. Mir wurde ein "sehr gutes" Zwischenzeugnis zugesichert.
Doch ihr Fachmänner wisst da mit Sicherheit besser darüber Bescheid, in wie weit sich diese Bewertung als "sehr gut" einstufen lässt.

Ich bitte Euch kritisch drüberzulesen, zu kommentieren und ggf. bessere Formulierungen vorzuschlagen. Das wäre wirklich sehr nett.

Frau xx, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft in xyz, ist seit dem xx.xx.xxxx als Pflegehilfskraft mit 40,0 Wochenstunden im Früh-, Spät- und Nachtdienst in einem Wohnbereich mit teilweise desorientierten Heimbewohnern tätig.

Das Ev. Seniorenzentrum xx ist ein Alten- und Pflegeheim in dem das Pflegesystem der “Bezugspflege“ mit insgesamt xx betreuten Bewohnern in den Pflegestufen 0-3 praktiziert wird.
... die Abkürzungen ausschreiben, Wohnort raus, zum zu würdigenden Zeitraum soll ich mal wieder meine Kristallkugel befragen!?!

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen

Zu ihren Aufgabengebiet gehören folgende Tätigkeiten:

- Durchführung der Grundpflege bei Pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen und derer, die an Demenz erkrankt sind
- Assistenz bei der Behandlungspflege
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfestellung bei Ausscheidungen
- Hilfestellung und Anleitung beim An- und Auskleiden
- Verteilung der vom Fachpersonal vorgerichteten Medikamente an die HeimbewohnerInnen (Ich selber stelle die Medikamente zusammen!)
- Vor- und Nacharbeit von pflegerischen Tätigkeiten (klingt komisch, da ich wirklich alles mache und nicht nur die Vor- und Nacharbeit)
- Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Pflegebereich
- Umgang mit Hygiene und Desinfektion
- Wirtschaftlicher Umgang mit Gebrauchsmaterial und Pflegehilfsmittel
- Mitarbeit bei der Umsetzung des Pflegeleitbildes
- Spezifischer Umgang mit den zu betreuenden Bewohnern unseres beschützenden Wohnbereiches
- Nach Einweisung in die Pflegedokumentation, eigenverantwortliches Eintragen selbständig ausgeführter Tätigkeiten
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
- Teilnahme an internen Fortbildungen
(Ein paar Tätigkeiten fehlen da noch komplett. Werde diese noch anfordern.)
... demnach ist die Benennung deiner Aufgaben und Tätigkeiten zu überarbeiten.

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Frau xx hat ein angemessenes dynamisches und bewohnerorientiertes Pflegeverständnis und setzt sich mit der allgemeinen Entwicklung in der Pflege auseinander. Sie bewältigt in jeder Hinsicht die anfallende Arbeitsmenge. Die übertragenden Aufgaben erfüllt sie kontinuierlich, gewissenhaft und zuverlässig. Frau xx führt ihre Tätigkeiten jederzeit eigenständig und zur vollen Zufriedenheit aus. Sie ist flexibel, behält den Überblick und setzt Prioritäten, welche der jeweiligen Situation angepasst sind.
... hier bewegen wir uns im Bereich der Durchschnittlichkeit.

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Sie setzt Arbeitsmittel stets wirtschaftlich und verantwortungsbewusst ein. Frau xx erfasst Informationen, ist jederzeit fähig, diese zu bewerten und nach ihrer Relevanz zeit- und adressatengerecht weiterzuleiten. Die Dokumentation führt sie fach- und sachgerecht durch.
... dto

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Sie besitzt ein umfassendes Fachwissen und verfügt außerdem über gute praktische Fähigkeiten, die bei der Ausführung sinnvoll die aktuelle Bewohner- und Pflegesituation berücksichtigt.
... das mag zwar gut gemeint sein, macht aber keinen Sinn.

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Sie orientiert sich bei der Pflegeplanung an der aktuellen Situation des Bewohners
... schon wieder?

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
und bezieht ihn und seine Angehörigen bei der Zielsetzung mit ein. Anleitung, Beratung und Hilfestellung stimmt Frau xx gut auf die Ressourcen der Bewohner ab. Von den Pflegestandards hat sie umfassende Kenntnisse und realisiert sie individuell angepasst in der Praxis.
... ganz OK.

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Sie nimmt mit Interesse aber ohne Erfolg? an Fort- und Weiterbildungen teil und setzt das Erlernte mehr schlecht als recht? um.
...

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
Im Umgang mit Bewohnern und Angehörigen zeigt Frau xx Wertschätzung sowie gutes Einfühlungsvermögen. Sie verfügt über ein der Situation angemessenes Kommunikationsverhalten und erlangt dadurch in besonderem Maße Akzeptanz und Verständnis.

In ihrem Verhalten gegenüber Kollegen sowie Mitarbeitern anderen Berufsgruppen schafft sie durch ihre ehrliche, sachliche, offene Art eine vertrauensvolle Atmosphäre in der sie alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammenarbeit nutzt. Vorgesetzen gegenüber verhält sie sich korrekt und sachlich. Sie ist grundsätzlich fähig, Kritik anzunehmen, zu bewerten und zu äußern.
... eine eigentlich kaum durchschnittliche Wertung deines Sozialverhaltens.

Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen

Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau xx erstellt.


LG

... es scheint mir als sei dein Zwischenzeugnis in den Bereich "gut gemeint, schlecht gemacht" einzuordnen.


Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 06.05.2009, 07:56
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Hallo derWolf!

Erstmal vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast, meine Zwischenbeurteilung zu lesen und zu bewerten. Ich bin echt sehr enttäuscht darüber, dass die Beurteilung eher durchschnittlich ist, gehe jedoch davon aus, dass es wie Du auch bereits geschrieben hast "gut gemeint, aber schlecht gemacht" ist. Werde diesbezgl. bei den u.g. Punkten auf jeden Fall nochmal nachhaken.
Manche Stellen hatte ich mit Absicht wegge"X"t, damit es nicht so offensichtlich auch mich zurückfällt und eine gewisse Anonymität erhalten bleibt.
Ich muss noch erwähnen, dass ich schon bereits nach einem halben Jahr einen festen Arbeitsvertrag erhalten habe, obwohl das eigentlich bei uns so gehandhabt wird, dass man erst nach 2 Jahren fest (oder auch nicht) eingestellt wird. Die wollten mich halt umbedingt haben, weil ich "so gut" bin. Dies wird mir auch jedesmal mündlich wiedergegeben.

Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Hallo Cat,
... die Abkürzungen ausschreiben, Wohnort raus, zum zu würdigenden Zeitraum soll ich mal wieder meine Kristallkugel befragen!?!
Hier die fehlenden Angaben:

Zitat:
Zitat von cat82
Frau xx, geb. am xx.xx.1982, ist seit dem xx.11.2005 als Pflegehilfskraft mit 40,0 Wochenstunden im Früh-, Spät- und Nachtdienst in einem Wohnbereich mit teilweise desorientierten Heimbewohnern tätig.

Das Ev. Seniorenzentrum xx ist ein Alten- und Pflegeheim in dem das Pflegesystem der “Bezugspflege“ mit insgesamt 100 betreuten Bewohnern in den Pflegestufen 0-3 praktiziert wird.
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  #4  
Alt 08.05.2009, 23:18
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Kommt da noch was?
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  #5  
Alt 09.05.2009, 15:00
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Hallo Cat,

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Wolf



Zitat:
Zitat von cat82 Beitrag anzeigen
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