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#1
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| Hallo habe eine Frage, ich habe vor mir im zarten Alter von 23 Jahren noch eine Umschulung anzutun. Eine Berufsausbildung habe ich bereits abgeschlossen möchte in diesem Beruf aber nicht arbeiten. Durch Zufall habe ich meinen Wunschberuf (Gesundheits- und Krankenpfleger) gefunden und würde mich gerne darin ausbilden lassen.. Das Problem hierbei ist der finanzielle Aspekt. Der Ausbildungsort befindet sich ca. 120km von meinem Heimatort enfernt...! Jeden Tag zu pendeln ist mit diesem Gehalt unmöglich.. Allerdings reichen diese 600 € auch nicht für den Lebensunterhalt (Auto, Wohnung, Nahrungsmittel ect...) Gibt es möglichkeiten für Zuschüsse o.ä? Bsp. Wohngeld oder einfach nur Beihilfen..? Bei der Bundesagentur für Arbeit sagte man mir das ich keine Zuschüsse erhalten könne AUßER in meinem erstgelernten Beruf gäbe es Bundesweit keine Stellen..Dies ist allerdings mehr als unwarscheinlich... 2. Möglichkeit wäre Bafög nur bin ich mir nicht sicher ob ich da etwas bekommen kann.. Hat sonst jemand noch Erfahrung oder Ideen? Es gibt ja auch den sogenannten Bildungskredit, ist das zu empfehlen? |
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#2
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| Du solltest an den Ausbildungsort umziehen z.B. in ein WG-Zimmer oder in ein 'Schwesternwohnheim'. Bei uns reichen für ein WG-Zimmer 180 Euro. Kindergeld 184 Euro gibt es bis zum 25. Geburtstag. Ob du bafög-berechtigt bist, hängt von der Art der vorherigen Ausbildung ab. - War die erste Ausbildung dual, dann bist du bafög-berechtigt. - War die erste Ausbildung schulisch, dann kommt es darauf an, ob du schon drei oder erst zwei Jahre verbraucht hast. Waren es erst zwei jahre, dann müsste dir auch für die zweite schulische Ausbildung Bafög zustehen. Stell einfach schon jetzt einen Antrag beim Amt für Ausbildung, dann können sie dir vorher einen Bescheid erteilen, ob dir Bafög zusteht. Vorabentscheid (§ 46 Abs. 5) Vorabentscheid - BAföG-Glossar - Studis Online Wegen der Höhe dann den Bafög-Rechner benutzen. |
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#3
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| Soweit ich weiß bekomme ich kein Bafög aufgrund der Höhe des Gehaltes.. Meine erste Ausbildung war Kfz-Mechatroniker (also betriebliche Ausbildung) War es nicht so das man grundsätzlich keinen Anspruch auf Bafög hat? |
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#4
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| Zum Bafög-Anspruch: "Grundsätzlich" bist du Bafög-berechtigt. Das heißt, du könntest ganz normal Bafög bekommen. Aber ob sich tatsächlich ein BAfög-Betrag errechnet, hängt von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung und von deinen Werbungskosten ab. Das ist das Hauptproblem in der Krankenpflege-Ausbildung. Ein BAfög-Rechner hilft dir - soweit ich das sehe - auch nicht weiter. Er berechnet (bei 600 Brutto) ein viel zu hohes Bafög. Denn der Bafög-Rechner 'denkt', dass dein Verdienst aus einem Nebenjob stammen würde und gewährt deshalb einen Freibetrag (255 Euro). Das ist aber falsch. Denn bei deiner Ausbildungsvergütung gibt es diesen Freibetrag nicht. (laut § 23 Absatz 3 Bafög-Gesetz). Also musst du woanders eine Antwort finden. Ich rate dir, mach eine schriftliche Aufstellung über dein Einkommen (600 Butto oder Netto???) sowie der SV-Beiträge, evtl. Steuern und aller Werbungskosten (darunter auch Fahrtkosten) Dann erst lohnt es sich, zu forschen, ob dir Bafög bzw. Kindergeld zusteht. Frag dein Amt für Ausbildung. Das ist zuständig für Schülerbafög. Vielleicht haben sie mal Zeit für dich, wenn nun der größte Ansturm für dieses Jahr vorbei ist. Du kannst auch hier im Link anfragen. Allerdings lohnt sich das nur mit konkreten Angaben. SchülerInnen und Auszubildende - Foren - Studis Online Zu Kindergeld + Einkommen Hier gibt es dazu eine ausführliche Aufstellung. Kindergeld Einkommen - Einkommensanrechnung |
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