2. Ausbildung auf der Kippe
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2. Ausbildung auf der Kippe

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  #1  
Alt 22.05.2010, 17:07
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Standard 2. Ausbildung auf der Kippe


Hallo!

Ich hatte ja schonmal ein Anliegen hier vorgetragen und hoffe, dass ich diesmal auch Ratschläge kriege

Ich bin Ende nächsten Monats mit meiner 2-jährigen Ausbildung zur staatlich-anerkannten Pflegeassistentin fertig. Und das mit einem (für mich) verblüffend guten Abschluss. Dürfte einen Schnitt von 1,5 haben (letztes Jahr 1,.

Nun ja, und da ich mich echt gut mache und meine Lehrer meinen ich solle weitermachen, was ich genauso sehe hatte ich mich für die Heilerziehungspfleger-Ausbildung beworben und wurde auch genommen.
Da es aber keine Ausbildungsvergütung gibt und ich kein Bafög kriege, weil mein Vater zu viel verdient habe ich ein Problem.
Mein Vater ist nämlich nicht gewillt weiterhin zu zahlen, was er mir doch schon letzten Donnerstag gesagt hat (wir haben keinen guten Kontakt).
Und nun weiss ich nicht genau wie es weitergehen soll.
Ich habe gestern schon mit meiner Rektorin gesprochen, die meint dass alle Lehrkräfte nicht damit einverstanden wären wenn ich aufhöre und auch ein Gespräch mit ihr und meinem Vater angeboten. Des weiteren meinte sie, ich solle mich beim Jugendamt schlau machen, da ich auch Rechte habe - Aber er muss doch nur meine Erstausbildung zahlen oder?
Ansonsten soll ich noch beim Sozialamt fragen und meine Mutter hat noch in Erfahrung gebracht, dass ich beim Arbeitsamt eine Umschulung beantragen könnte (zum HeP), aber ob das klappt ist auch so eine Sache.

Was habe ich für Möglichkeiten? Was ist sinnvoll? Wo sind größtmögliche Chancen?

Vielleicht hat einer von euch Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen. Danke schonmal im Voraus und falls noch Fragen sind - fragt. Ich möchte bestmöglich beraten sein

LG Vanessa
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  #2  
Alt 23.05.2010, 19:51
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Zitat:
Ich habe gestern schon mit meiner Rektorin gesprochen, die meint dass alle Lehrkräfte nicht damit einverstanden wären wenn ich aufhöre und auch ein Gespräch mit ihr und meinem Vater angeboten.
Das ist m.E. auf jeden Fall die empfehlenswerteste Lösung. Vielleicht erklärt er sich freiwillig bereit, doch noch weiter zu zahlen.

Zitat:
Des weiteren meinte sie, ich solle mich beim Jugendamt schlau machen, da ich auch Rechte habe - Aber er muss doch nur meine Erstausbildung zahlen oder?
Wie alt bist Du?

Wie lebst Du: im Haushalt der Mutter, allein...?

Zitat:
Ansonsten soll ich noch beim Sozialamt fragen
Das ist nicht für Dich zuständig, da Du erwerbsfähig bist.

Zitat:
und meine Mutter hat noch in Erfahrung gebracht, dass ich beim Arbeitsamt eine Umschulung beantragen könnte (zum HeP), aber ob das klappt ist auch so eine Sache.
Ich sehe keine Chance auf eine Umschulung, da bei Dir kein Grund dafür gegeben ist: Du könntest in Deinem erlernten Beruf (insbesondere mit den guten Noten) sicher eine Arbeitsstelle finden, gesundheitliche Gründe sprechen auch nicht dagegen.
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  #3  
Alt 24.05.2010, 13:20
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Ich bin 23 und wohne seit ich 18 bin mit meinem Freund zusammen.

Und ich persönlich glaube ja, dass sich mein Vater noch nichtmal auf ein Gespräch mit mir und der Rektorin einlassen würde... aber probieren werd ichs trotzdem wenn es die einzige Möglichkeit ist.
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  #4  
Alt 24.05.2010, 16:09
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Standard Unterhaltspflicht

Es kann in manchen Fällen auch eine Unterhaltspflicht für eine Zweitausbildung geben, und zwar dann, wenn diese Zweitausbildung auf der Erstausbildung aufbaut.

So akzeptiert die Rechtsprechung z.B. nach einer Ausbildung zur Krankenschwester ein Studium der Medizin. Bei der Unterhaltspflicht für eine Zweitausbildung kommt es u.a. darauf an, dass die Zweitausbildung in derselben fachlichen Richtung erfolgt.

Hierbei werden auch die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen in die Entscheidung mit einbezogen. So wird nach dem, was ich darüber gelesen habe, einem Geringverdiener nicht unbedingt zugemutet, eine Zweitausbildung zu finanzieren.

Engagement, zügiges Absolvieren der Ausbildungen und entsprechende Eignung der Kinder spielen offenbar auch eine Rolle.

In Deinem Fall sind Eignung und Engagement erwiesen. Die Zweitausbildung baut direkt auf der Erstausbildung auf (wäre vielleicht sogar ohne sie gar nicht möglich für Dich gewesen?). Sollte Dein Vater recht gut verdienen bzw. sein Lebensstandard durch die Zweitausbildung nicht auf (aus Sicht der Rechtsprechung) unzumutbare Weise eingeschränkt werden, dann könntest Du gute Chancen haben, eine weitere Unterhaltspflicht durchzubekommen. Da Du keinen BAFöG-Anspruch hast, vermute ich, dass dies der Fall sein könnte.

Lasse Dich dazu beim Jugendamt beraten.

Für einen kleinen Geldeinsatz könntest Du Dir auch eine schriftliche Einschätzung Deines Falls bei frag-einen-anwalt.de einholen.

Die juristische Beurteilung bzw. Beurteilung des Jugendamtes wäre vor allem als Verhandlungsaspekt interessant. Vielleicht hat ja auch Dein Vater kein Interesse an einer Auseinandersetzung über das Jugendamt oder ein Gericht.

Im Endeffekt ist eine friedliche Lösung natürlich vorzuziehen. Deshalb solltest Du tatsächlich versuchen, dieses Gespräch zuwege zu bringen.
__________________
Liebe Grüße, Melete

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