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#1
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| Hallo! Meine Freundin hat folgendes Problem: Sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Restaurantfachfrau gemacht. Ihr eigentlicher Berufswunsch ist aber Tierarzthelferin. Sie möchte diese neue Ausbildung in einer eigenständigen Praxis machen, IHK und AA haben Ihr jedoch finanzielle Förderung für dieses Vorhaben abgesprochen. Ich bin jetzt nicht umfangreich über Förderungszuschüsse für Auszubildende informiert. Aber vielleicht kann mir da ja jemand hier helfen. Bedeutet diese Aussage für meine Freundin, dass Kosten wie Berufsschule und Auszubildenden-Gehalt (falls das überhaupt bezuschusst wird) vom Betrieb alleine getragen werden müssten? Und gibt es da keine Instanzen, wo man Unterstützung bekommt? Ihr würde ein normales Lehrlingsgehalt reichen, Sie ist noch 20 Jahre jung und es wäre doch keine Umschulung oder? Es sollen lediglich die regulären Kosten getragen werden, wie in einer betrieblichen Erstausbildung üblich. Falls mir jemand weiterhelfen kann, schonmal Danke im vorraus Geändert von Mystiq (17.12.2008 um 11:06 Uhr) |
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#2
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| Meines Wissens nach gibt es für eine zweite Ausbildung keine finanzielle Unterstützung. Eventuell kommt für sie nur Wohngeld in Frage (bei eigener Wohnung) und das Kindergeld.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| erstmal vielen Dank Franky, für diese zügige Antwort, ich werde meine Frage einmal ins Gegenteil formulieren, damit ich meinen Wissensdurst stillen kann. Ich bin Arbeitgeber (Tierarzt mit Privatpraxis) und möchte eine 16 Jährige Auszubildende einstellen, welche Förderungen gewährt mir der Staat? LG Kai |
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#4
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| Es gibt einen Zuschuss für Arbeitgeber, die Jugendliche beschäftigen, die keinen Ausbildungsabschluss haben und mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Außerdem gibt es besondere Ausbildungsprogramme für junge Mütter ohne berufliche Perspektive. Da Deine Freundin aber schon einen Berufsabschluss hat, würde diese Förderung ja für Dich nicht in Betracht kommen. Setze Dich doch mal mit der Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) in Verbindung. Die können Dir gewiss Auskunft darüber geben, ob es irgendeine Möglichkeit der staatlichen Förderung gibt.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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