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#1
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| hallo, ich habe mal eine frage. mein freund (25) hat abi und eine ausbildung zum kfz-mechatroniker gemacht, wurde auch übernommen und hat ein halbes jahr da gearbeitet. dann hat er gekündingt (weil es ihm keinen spaß bereitet hat) und ein studium angefangen (damit er nicht arbeitslos ist) da war vor 2 jahren, und hat aber mein freund gemerkt das es doch nicht das richtige ist. und will er eine zweit ausbildung machen, weil er in seinem alten job nicht mehr zurückkehren will. er möchte gerne Sozialassistent machen. er möchte das semester nun abbrechen und ist dann arbeitslos, bis zum anfang der lehre. nun zu meiner frage: Kann das Areitsamt ihn einen strich durch die rechnung machen und ihn in den alten job zurückschicken, nachdem er schon 2 jahre drausen ist? und schülerbafög bekommt er ja nur bis 27. kann er dann was vom amt bekommen oder woanders her? vielen dank schonmal im vorraus GenevieveBlack |
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#2
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| Wenn dein Freund ALG I und/oder ALG II bezieht, darf er zumutbare Arbeit nicht ablehnen. Das bedeutet, dass dein Freund durchaus auf den Beruf des Mechatronikers verwiesen werden kann, sofern er keine gesundheitlichen Bedenken anmelden kann. Vermutlich wird ihn die öffentliche Hand nicht bei einer zweiten Ausbildung fördern, insofern sollte er sich bei der Agentur für Arbeit (bzw. ARGE) beraten lassen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hi, mein Nachbar wollte selbst nach seiner Ausbildung als Maler & Lackierer was anderes erlernen. Er ging einfach mal zum BIZ und informierte sich, er fand den Job des Schreiners eigentlich sehr gut für seine Neigung zu Möbelstücken und erkundigte sich für eine Förderung beim dortigen BIZ-Arbeitsberater. Der sagte ihm einfach, dass er längst zu alt wäre für eine 2. Ausbildung, für eine Umschulung würde das Budget fehlen. Eigentlich ist man für eine weitere Ausbildung nie zu alt, theoretisch kann man ja mit 50 noch studieren oder sich umorientieren. Tja, schade dass Bildung immer mit Geld verbunden ist! Viele Grüße, BF |
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