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#1
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| Hallo, ich bin in meiner ersten Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten durchgefallen (wie auch 50 % meiner Mitschüler). Wegen unglücklichen Umständen habe ich die 2. Prüfung nicht wiederholt und konnte sie auch später nicht mehr wiederholen, weil das Gebührenrecht geändert wurde und ich über das neue kein Wissen hatte. Nun möchte ich mit Ende 20 eine neue Ausbildung beginnen. Zudem wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern. Ich habe nun einen Betrieb gefunden der mich zwar gerne ausbilden würde, der mir aus finanziellen Gründen kein Ausbildungsgeld zahlen könnte. Angeblich gibt es eine staatliche Förderung die zuerst mit einem Praktikum beginnt und anschließend ins zweite Lehrjahr übergeht. Wisst ihr etwas darüber? |
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#2
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| sei auf jeden fall vorsichtig, diese langzeitpraktikantenstellen sind oft ausbeuterei, das sagen sie schon im radio dauernd, sei bitte vorsichtig und informier dich gut. Viel erfolg |
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#3
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| Habe auch Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt. Bin auch durchgefallen, ebenfalls nicht die Prüfung wdh können. Bin jetzt allerdings 24 und stehe ohne Ausbildung da. Mit 20 noch eine 2te Ausbildung zu machen? Ja. Ich rate es dir. Mousepad84 hat schon Recht. Abzocker sind unterwegs. wirklich vorsichtig sein. Aber wenn du evtl. nur noch einmal die Prüfung wdh könntest, mach das auf alle Fälle. Informier dich bei deiner zuständigen Kammer!!!! Die können dir weiterhelfen. Bei mir siehts nicht so rosig aus. Seit ich abgebrochen habe gabs tausend Änderungen und ich kann die Prüfung nicht wdh. Und du sagtest, das Gebührenrecht hätte sich geändert? Schon wieder? Als ich mit 16 die Ausbildung begann und 2005 aufhörte, änderte sich das Gebührenrecht kurz davor. Ich selbst habs noch teils beigebracht bekommen. Was für eine Änderung war es denn schon wieder?? ![]() Ich bitte dich, bei deiner zuständigen Kammer anzurufen und erkundig dich. Die können dir am besten weiterhelfen. 50% sind durchgeflogen?? Man o man...was war das denn für ne Schule..kannst mir ja mal ne pm schicken..wenn du reden willst |
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#4
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| Ich würde da auch verdammt aufpassen. Die Rechtsanwälte sind da eh sehr gerissen, hab ich letztes Jahr mit erlebt der eine wollte erst halbes Jahr umsonst Praktikum, der andere könnte mir nur 300 Euro zahlen und das erst ab August, obwohl die Ausbildung schon April beginnen sollte. Die meisten lassen einen dann fallen wie ne heisse Kartoffel oder du wirst absolut unterbezahlt. Informier dich bei denen wie diese staatliche Förderung denn zu Stande kommen soll. Du musst doch dann sicher was beantragen. Habe davon noch nie was gehört, das muss doch dann auch nen Namen haben (Bildungskredit etc). LG |
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