2. Lehre Unterstützung ja oder nein
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2. Lehre Unterstützung ja oder nein

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Alt 10.11.2009, 18:39
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Saphira862 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard 2. Lehre Unterstützung ja oder nein


Hallo ihr Lieben!
Ich hab mal ne Frage.
Mein Mann ist jetzt 24 und würde gerne eine 2. Lehre antreten, da der Beruf Metzger eigentlich nie sein Traum war und es so für ihn nicht wirklich viel Möglichkeiten einer Weiterbildung gibt. Ich stehe da voll und ganz hinter ihm, das Problem ist nur ich bin derzeit im 5. Monat schwanger und werde dann natürlich in Mutterschutz gehen und kann aber mit diesem Geld natürlich uns drei nicht versorgen. Haben wir irgendeine Chance auf Zuschüsse? Ich mein mit 1000 Euro kommen wir nicht weit, da die Miete schon 600 Euro beträgt und er noch Alimente für sein 1. Kind zahlen muss. Wie macht man das und wo kann ich mich da erkundigen?

Vielen Dank im voraus für Antworten
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  #2  
Alt 24.11.2009, 22:09
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das käme ja ganz auf den Beruf an und auf das Tarifgebiet.

Bei der Telekom West z.B. gibt es schon auskömmliche Gehälter.
wohl auch (noch) bei der DB. Auch Krankenpfleger bekommen eine ganz ansehnliche Azubi-Vergütung plus ggf. Schüler-Bafög. Man muss natürlich dazu mit bischen Verstand die richtigen Arbeitgeber auswählen.
Diese Aufstellung könnte hilfreich für eine Entscheidung sein:
Hans-Böckler-Stiftung***

Ihm selbst steht bis zum 25. Geburtstag wieder Kindergeld zu als vollj. Kind in Ausbildung.
Dazu gehört eben auch "eine weitere Ausbildung".

Wenn du also mal schreiben würdest, um welche Berufsrichtung bzw. Art von Ausbildung es sich handeln soll - dann könnte mancher noch einen Rat geben. Sonst ist alles ein Stochern im Nebel. Hier käme es ja auf jeden Cent an.

Klasse Zeitpunkt, die Einnahmen zu verringern.
Für ein Kind Unterhaltspflicht und eins unterwegs.
Gewöhnlich sorgen Väter (mit) für ihre Kinder.
Hier willst du aus dem Geld für Mutter und Kind den Vater ernähren.

Meines Erachtens muss der Unterhaltspflichtige (fast) alles tun, dieser Pflicht gerecht zu werden. Wenn du schon sein Anliegen mittragen willst. Aber es kommt auch bischen darauf an, wie die Situation in der Familie des ersten Kindes finanziell aussieht.
Und wichtig ist, ob es einen rechtskräftigen Unterhaltstitel gibt.
( z.B. unter Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de mal recherchieren. oder
auf TreffpunktEltern.de :: Forum anzeigen - Unterhalt)

Geändert von Erolena (24.11.2009 um 22:22 Uhr)
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