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#1
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| Hallo, Forum! Ich bin 26, schwerbehindert (lt. Gesetz, bin "nur" Schwerhörig Problem: Bekomme Ausbildungsvergütung in den 2 Jahren. Ist zuwenig für meinen Freund (Alg1) und mich (z.Zt. Alg2), da wir zusammenwohnen. Besteht die Möglichkeit, vom Arbeitsamt (o.ä.) Förderung/Zuschuss zu bekommen, in den 2 Jahren? Wenn ja, an wen wende ich mich da am besten? Problem: Ich müsste in Lübeck im Internat wohnen für jeweils 1 Monat (Blockunterricht), das ganze 8 mal in 2 Jahren. Ein Block kostet 500-600€... muss ich aus eigener Tasche zahlen. Wie denn? Das Arbeitsamt sagt, ich solle in Hamm an einer Berufserprobungsmaßnahme teilnehmen, und wenn diese erfolgreich war, dann würde man mir Lehrgangskosten und 2 Heimfahrten im Monat bezahlen. Wie es aber nun aussieht, ob ich zu meinem normalen Ausbildungsgehalt etwas dazu bekomme, weiss ich nicht. Zufällig gestern hab ich einen Artikel in der WZ Krefeld gelesen: "Getestet-bis zur Ablehnung" (wenn ihr dort mal schauen mögt... Artikel ist vom 8.4.08, also gestern)... da krieg ich ja schon "Angst" dass die mir das dann doch nicht bewilligen... beim Psychologischen Dienst war ich auch schon (Test machen)... Wisst ihr was dazu? Problem: Bekomme ich als schwerbehinderte auch einen Bildungsgutschein? Vielleicht gut zu wissen: Nach Ende der Umschulung werde ich übernommen... Ist das wichtig zu wissen? An wen wende ich mich da? Habe 3 Anlaufstellen: Rehaabteilung in Gelsenkirchen, ALG2-Stelle in Bottrop und noch irgendeine in Bottrop, von der ich bis heute nicht weiss, wofür die gut ist... Amt halt...!!! Rein theoretisch kann ich jetzt sofort schon anfangen, bekomme dann auch schon Azubi-Vergütung und das alles wird auch schon auf die Betriebsangehörigkeit angerechnet... offizieller Start ist halt ab dem 1.8.08... Rein theoretisch könnte ich auch ohne das Amt die Umschulung machen, ABER rein praktisch/finanziell geht das GAR nicht... Achso, vielleicht auch wichtig zu wissen: Habe schon eine abgeschlossene Ausbildung hinter mir (Maler/Lackierer)... Könnt ihr mir helfen???? Bitte! Bin über Info seeeehr dankbar! LG, Anja |
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#2
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| Kann mir keiner helfen????? ![]() ![]() |
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#3
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| zum ersten... wenn du eine ausbildung machst, dein freund auch nicht genug verdeint, dann geh mal zum arbeitsamt und beantrage bab, das hab ich damals bekommen. zu zweitens...soweit ich weiß gibt es, wenn du dann bab bekommst nicht noch eine förderung. meine schwester muß zwei wochen im monat zur schule mit dem zug fahren, und das amt sagt aber, dass sie die fahrkarten und ggf auch übernachtung von ihrem azubigehalt und dem bab zahlen soll. und drittens... bei einer schwerbehinderung ist es eig auch mgl vom arbeitsamt einen bildungsgutschein zu bekommen... was ist mit deinem alten beruf? bist du in dem berufsunfähig? => evtl rente bekommst du wegen deiner behinderung irgendwelche renten, das du da mal versuchst etwas zu bekommen... weil das dürft ni mal angerechnet werden soweit ich weiß |
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