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#1
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| Hallo! Wie schon in der Überschrift erwähnt, bin ich 27 Jahre alt und habe keine Berufsausbildung. Drei Monate vor den Abiturprüfungen, brach ich aufgrund psychischer Probleme die Schule ab, habe also lediglich einen Realschulabschluss. Ein Freiwilliges Soziales Jahr und insgesammt zwei Jahre jobben bei einer Fastfoodkette sind leider (eben wegen der psych. Probleme und wegen Schwangerschaft/Erziehungsjahr) meine einzigen beruflichen Erfahrungen. Seit ca 1,5 Jahren geht es gesundheitlich bei mir nun bergauf. Seit einiger Zeit mache ich mir natürlich verstärkt Gedanken über meine berufliche Zukunft (Soziales oder Wirtschaft, Verwaltung) und genau da fühle ich mich derzeit sehr im Stich gelassen, leider fühlt sich niemand - aufgrund meines Alters - für mich zuständig bzw kann mir sagen welche Möglichkeiten u.a. auch finanzielle Unterstützung für die Ausbildung (BaFöG fällt ja aus, da ich über 25 bin) noch bleiben. Vielleicht kann mir hier jemand sagen, welche Wege ich gehen kann, ob man mit 27 überhaupt noch eine betriebliche oder schulische (erst)Ausbildung machen kann. Cassi |
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#2
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| Du kannst immer eine Ausbildung machen, das Alter spielt keine Rolle. Das eigentliche Problem ist, wie man die Zeit der Ausbildung finanziert. Wenn du weitestgehend vermögenslos und bedürftig im Sinne des SGB II bist, käme sogar ALG II in Frage. Hast du dich mal zu der Thematik mit der Agentur für Arbeit und der Arge/Jobcenter unterhalten und was sagen die?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ist hier wohl ein guter Ansprechpartner. Denn die veranstalten gemeinsam mit den IHK´s sog. Umschulungen. Diese sind manchmal auch auf 18 Monate verkürzt. Hast aber dann nen richtigen und überall anerkannten Berufsabschluss. Leute die überhaupt keine Ausbildung haben, werden bei Umschulungen sogar bevorzugt gegenüber denen ,die schon eine Ausbildung haben und aus irgendwelchen Gründen eine andere machen wollen, genommen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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