30 Jahre,kann ich die mittlere Reife mit 2. Ausbildung nachholen
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30 Jahre,kann ich die mittlere Reife mit 2. Ausbildung nachholen

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  #1  
Alt 15.11.2007, 13:47
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Frage 30 Jahre,kann ich die mittlere Reife mit 2. Ausbildung nachholen


Ich bin 31 Jahre alt, habe 1997 meine Ausbildung zur Kauffrau i. Einzelhandel abgeschlossen und möchte nun unbedingt meinen Realschulabschluss nachholen, denn ich möchte mich zur Veranstaltungskauffrau ausbilden lassen. Ich bin selbständig und möchte freiberuflich für versch. Agenturen arbeiten können.
Frage : Gibt es in BERLIN die Möglichkeit beides mit einander zu verbinden?
Abschluss+Aus/Weiterbildung?
Kann ich die Ausbildung über die IHK absolvieren, ohne als Azubi in einer Agentur gelistet zu sein? Würde die Praxis über Praktikas erlernen wollen.
Fernstudim kommt erstmal nicht in Frage.
Eine Anfrage bei der IHK läuft - aber - die Mühlen mahlen seeehr langsam.

Würde mich sehr freuen, wenn sich jemand einbringt und helfen kann :O)
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  #2  
Alt 15.11.2007, 15:37
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Zitat:
§ 9 - Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (§45 BBiG)

(1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.
---->>>>(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht.
IHK Berlin - Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen vom 05.01.1972 - zuletzt geändert am 16.02.2000
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 15.11.2007, 16:35
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Standard Danke erstmal...

aber danach habe ich doch garnicht gesucht.
Das weiss ich ja auch alles...
Es geht ja ferner darum, ob es eine Möglichkeit gibt :
Eine Ausbildung zu absolvieren und damit verbunden die mittlere Reife nachzuholen, durch eine - Zusatzprüfung, etc. Das sind dann zusätzliche Englischunterrichtsstunden während der Berufsschulzeit.
Ich frage deshalb, weil a)ich über 30 bin, b)ich eine bereits abgeschl.kaufmännische Ausbildung vorweisen kann, die die Ausbildungsdauer evtl. beachtlich verkürzen könnte.
Habe jetzt die berliner Verwaltung für Arbeit angeschrieben, denn ich denke, es ist eine zu komplexe Angelegeheit!

Dennoch, DANKE ich dir für Deine rasche Antwort und die Hilfe

Annica76
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  #4  
Alt 15.11.2007, 18:29
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Hat man mit einem Hauptschulabschluß und dem Abschluß einer dreijährigen Berufsausbildung nicht sowieso eine dem Realschulabschluß gleichgestellte Schulbildung?
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  #5  
Alt 15.11.2007, 19:57
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Standard Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...

Nein, hat man eben nicht !!! NIEMALS automatisch.
Nur wenn man einen zusätzlichen Englischkurs während der theoretischen Ausbildung absolviert. Das habe ich damals nicht gewusst, es wurde mir weder von der Schule noch vom Betrieb als TIPP mitgegeben.
Deswegen möchte ich dieses jetzt nachholen...

Annica76
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  #6  
Alt 15.11.2007, 21:03
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Also sowohl meine Mutter, als auch mein Mann, als auch meine Schwester haben nur Französisch und nicht noch Englisch als 2. Fremdsprache gehabt und nach dem Hauptschulabschluß einen Beruf gelernt. In deren Zeugnis steht sogar, dass der Abschluss einem Realschulabschluß gleichgestellt ist. Man mußte nur einen Durchschnitt besser als 3,0 im letzten Berufsschulzeugnis haben. Allerdings kommen wir auch nicht aus Berlin, vielleicht gibt es da andere Schulgesetze.
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