AAusbildungsbeginn 3 Monate später=Zulassung zur Prüfung ?
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AAusbildungsbeginn 3 Monate später=Zulassung zur Prüfung ?

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  #1  
Alt 01.12.2008, 17:57
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minchen1990 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AAusbildungsbeginn 3 Monate später=Zulassung zur Prüfung ?


Hallöchen, wie ihr der Überschrift entnehmen könnt, habe ich meine jetzige Ausbildung 3 Monate später begonnen - also zum 01.12.08.
Nun habe ich ja in der Berufsschule viel verpasst und nun habe ich auch keinerlei Vorkenntnisse in dem Beruf. Nun habe ich gelesen, dass es sein kann, dass man nicht zur Prüfung zugelassen wird.... Wird das auch mich mit betreffen?
Sollte ich mit meinem Chef reden und fragen, ob man ein EqJ Jahr drauß machen kann? Andersrum hab ich Angst, dass er mich dann kündigt, weil er bei der Vertragsunterzeichnung meinte, dass er einen Mittleren Schulabschluss voraussetzt, dass die Gewährleistung da ist, dass man den Stoff in der Berufsschule aufholen kann....


Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen von Euch.
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  #2  
Alt 02.12.2008, 14:01
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MariaK befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Warum hast du die Ausbildung später begonnen?

Dein Chef hat gesagt er setzt den mittleren Abschluss voraus damit

gewährleistet ist das versäumter Stoff nachgeholt werden kann. Also hast du

die mittlere reife und wenn du den Stoff nachholst dürfte es doch keine

Probleme geben.

Hast du den Ausbilder deswegen mal gefragt?
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