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#1
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| Ich bin 21 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation und wurde sofort nach der Ausbildung Arbeitslos. Ich wohne nicht bei meinen Eltern sondern bei meinem Freund und bekomme kein Wohnungsgeld oder anderweitige Zuwendungen. Mein Freund ist auch Arbeitslos und er bekommt Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt will mir 359,- Euro im Monat geben. Meine Frage: Ist die Höhe von 359,- Euro angemessen. Ich habe gehört es soll einen Mindestbetrag von 500,- Euro geben. Ist das so richtig und für mich zutreffend? Elfi |
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#2
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| Von einem Mindestbetrag von 500 € ist mir nichts bekannt. Der Betrag von 359 € dürfte das ALG I darstellen. Theoretisch könntest du noch ALG II als Aufstockung beantragen, aber du bist unter 25 und unterliegst der U25-Regelung nach § 22 SGB II. Damit sitzen deine Eltern mit im Boot. Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) SGB 2 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Lesen: §§ 7, 22, 68
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Elfi (19.07.2007) | ||
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#3
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| Hallo, Ich würde mich der Ausführung von Nontestatum anschließen. Das ALG I wird nach Deinen letzten Bruttoverdienst berechnet. Einen mindestbetrag gibt es da meiner Meinung nach nicht, da ja die Möglichkeit besteht bei geringem ALG I einen Antrag auf ALG II zu stellen. Dort sind dann festgesetzte Leistungen verankert worden.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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Elfi (19.07.2007) | ||
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