ABmahnung im dritten Lehrjahr
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ABmahnung im dritten Lehrjahr

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  #1  
Alt 17.01.2008, 19:36
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Hallo mein Name ist Tine, und mein ältester Sohn ist im dritten Lehrjahr Auszubildender.
Es gab bisher nie grosse Schwierigkeiten, trotz Überstunden, Mails die spät in der Nacht geschickt wurden und man erwartete morgen Antwort. Wenn die Schule zu Ende war, waren schon wieder etliche Anrufe auf dem Handy. Urlaub hat er 30Tage, wo immer noch 25Tage übrig sind. Bezahlung mit vielen Überstunden, knapp 458Euro netto.
Dies steckte mein Sohn weg, da er sich mit den Kollegen gut verstand, ihm die Arbeit Spass machte und er viel lernte. Von Anfang kam öfters, dass aus der eigentlichen Arbeitsstelle, eventuell eine Festanstelle werden könnte.
Trotz alledem möchte mein Sohn sich weiterbilden, sein Abitur nachholen, der Chef ist sehr launisch und heute wird er übernommen und morgen entlassen. Dazu schweigt mein Sohn.
Nun hatte er im November einen Autounfall, Glatteis nagelneuer Wagen, Totalschaden.
Der Chef sah nach und ertappte den Sohnemann, dass er seine täglichen Berichte nur Stichpunktartig aufschrieb. Der Chef, war beruflich weg und Sohnemann war so dumm und machte es nicht so genau wie er sollte. Nur weil er glaubte,bis der Chef zurück kommt passt es schon. Pustekuchen, da mein Sohn krank war, sah der Chef es früher.
Er kündigte die Abmahnung an, Anfang Dezember und gestern bekam er die Abmahnung. In dieser stand, dass als nächstes die fristlose Kündigung folgt.
Mein Sohn sagte seit dem Gespräch war eigentlich alles in Ordnung, und er rechnete nicht mehr mit der Abmahnung.
Die Hauptangst ist natürlich die Kündigung, es ist doch nur noch ein halbes Jahr.
Die IHK meint die Abmahnung sei nicht rechtens und wir sollen uns keine Sorgen machen, so leicht könne man nicht kündigen. Und die Abmahnung ignorieren.
DIe Ausbildungshilfe meint die Abmahnung sei rechtsgültig und es sei eine Leichtigkeit, einen Lehrling heute loszuwerden. Er wird sowieso entlassen, wir sollen die Abmahnung ignorieren.

Was soll er tun, wenn er einer von denen wäre die unpünkltich kommen, frech wäre, aber er ist eher schüchtern, immer willig. Das Fehler passieren ist norma und der Chef hatte garantiert recht. Aber, er blockt Gespräche ab, er hat mit meinem Sohn gesprochen und die Sache hat sich.

Entschuldigung, dass dies so viel ist, was ich geschrieben habe. Es ist ein halbes Jahr, wir verstehen dies alles nicht.
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  #2  
Alt 17.01.2008, 19:56
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Die Abmahnung bezog sich auf das Führen des Berichtsheftes. Alles, was in der Abmahnung bemängelt wurde, muss beachtet werden. Konkret: das Berichtsheft muss ordentlich und vertragsgemäs geführt werden.

Wenn eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt wird, so darf man das als Motivationsgefasel einstufen, um noch mehr Arbeitswilligkeit und Aufopferungsbereitschaft zu erzeugen. Er wird da aber erfahrungsgemäss nur puren Undank ernten.

Zitat:
trotz ---->>Überstunden, Mails die ---->>spät in der Nacht geschickt wurden und man erwartete ---->>morgen Antwort. Wenn die --->>Schule zu Ende war, waren schon wieder etliche Anrufe auf dem Handy. Urlaub hat er 30Tage, wo immer ---->>>noch 25Tage übrig sind. Bezahlung mit vielen Überstunden, knapp 458
Hier will ich lieber erst garnicht nachfragen, was das zu bedeuten hat.

Das scheint mal wieder so ein Laden zu sein, wo den ganzen lieben langen Tag lang Gutsherrensuppe gekocht wird.

Um kampfbereit zu sein, sollte dein Sohn sofort der Gewerkschaft beitreten. Damit ist nach drei Monaten Rechtsschutz verbunden. Der Gewerkschaftsbeitrag müsste erfragt werden, weil er offensichtlich Lohn über die Ausbildungsvergütung hinweg verdient.
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  #3  
Alt 17.01.2008, 20:02
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Nee nicht das Berichtsheft, der Chef möchte jeden Tag so Arbeitsberichte, damit er seine Abrechnung machen kann mit Kunden. Das Berichtsheft war immer astrein.
Wenn er jetzt in eine Gewerkschaft geht, nützt es nichts mehr, er hat nur bis August, im Mai ist die erste Prüfung. Und er möchte seine Ausbildung auf jeden Fall zu Ende bringen.
Er braucht den NAchweis ja auch, wegen der Berufsoberschule, er möchte ja sein Abitur nachholen.
Und laut Ausbildungshilfe, kann er demnächst die Kündigung verbal anbringen, und dann innerhalb zwei Wochen, die Kündigung schreiben.
Dann hätte mein Sohn, das wäre dann wegen fünf Monaten
Das kann doch gar nicht sein, bin fix und fertig.
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  #4  
Alt 17.01.2008, 20:27
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Also: wenn es dem Arbeitgeber gefällt, kann er deinen Sohn kündigen und Hausverbot erteilen.

Das heisst, der Arbeitgeber spart Prüfungsgebühren usw.

Dein Sohn müsste dann Kündigungsschutzklage erheben. Das wird ihm aber nicht viel helfen, weil die Zeit gegen ihn arbeitet.

Also bitte sofort der Gewerkschaft beitreten. Rechtsschutz nach drei Monaten Mitgliedschaft, Beratung sofort.

Wenn dein Sohn im Falle eines Falles mit dem Gewerkschaftsausweis wedelt, dürfte dem Arbeitgeber die Lust auf krumme Touren vergehen ...

IG Metall-Jugendportal | Probleme in der Ausbildung? Dr. Azubi hilft!

IG Metall Internet - Home

ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Gewerkschaften

Dein Sohn hat einen Ausbildungsvertrag, und keinen Arbeitsvertrag. Wegen mängelbehafteter Arbeit kann man ihn wohl kaum abmahnen. Der Arbeitgeber scheint wohl ein bisschen zu sein ...
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  #5  
Alt 18.01.2008, 07:32
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Cool Hallo Tine

Als erstes: Tipp von Nonte befolgen und bei der Gewerkschaft anmelden.

Wenn ich dich richtig verstanden habe hat dein Sohn die Anweisung zum Führen eines Arbeitsberichtes ( Nicht identisch mit dem Berichtsheft/Ausbildungsnachweis! ) nicht ordnungsgemäß ausgeführt.
Hierzu Folgendes: Dein Sohn ist Auszubildender! Auszubildende sind keine Fachkräfte, sondern haben den gewählten Beruf noch zu erlernen. Die Pflicht des Auszubildenden ist das Erlernen des Berufes. Dem Gegenüber steht die Verpflichtung des Ausbildenden, dem Auszubildenden alles Notwendige an Wissen, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Das bedeutet, der Ausbilder muss physisch anwesend sein, denn nur so ist ein Lernprozess erst möglich. Zum Lernen gehört auch, das Fehler gemacht werden. Z. B. Arbeitsberichte nicht so geführt werden, wie gewünscht. Der Ausbilder hat hier korrigierend einzugreifen. Eine Abmahnung ist dafür allerdings nicht das richtige Mittel. Insofern ist die Aussage der IHK richtig, dein Sohn solle sich keine Sorgen machen.
Wichtig! ist allerdings dieser Abmahnung unverzüglich zu widersprechen und bei der Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren zu stellen. (Wenn möglich, über die Gewerkschaft!). Alle Industrie- und Handelskammern unterhalten solche Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten aus einem Ausbildungsverhältnisses angerufen werden können.

Wenn dein Sohn das alles macht und sich keine weiteren, wichtigen, Störungen im Ausbildungsverhältnis ergeben, muss sich dein Sohn wenig Sorgen machen. Ein ungeschriebener Rechtsgrundsatz lautet: "Je weiter ein Ausbildungsverhältnis fortgeschritten ist, desto wichtiger und gewichtiger müssen die Gründe sein, die zu einer Auflösung des Ausbildungsverhältnisses berechtigen."

Hoffe, deine Fragen sind beantwortet. Sonst noch mal melden.
Interessant wäre auch für uns, zu erfahren, was daraus geworden ist.

LG und viel Erfolg!
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Skorpion1153
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Tine (21.01.2008)

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Alt 21.01.2008, 09:23
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Guten Morgen,
ich war selbst arbeiten und am WE nicht am PC daher konnte ich erst heute wieder herschauen.
Am Freitag habe ich nochmals mit dem Verantwortlichen der IHK sprechen können.
Dieser hat sich den Betrieb noch angesehen und kann sich daher sehr gut an den Chef erinnern.
Laut des Herrn von IHK muss Jens die Zeit bis Mai überbrücken, wenn er es bis dahin schafft kann ihm nicht mehr passieren.
Laut des Herrn von der IHK wäre die Abmahnung ungültig, denn sie hätte innerhalb von 14Tagen ausgestellt werden müssen und nicht zwei Monate später, stimmt das?
Mein Sohn soll eine Gegendarstellung schreiben, wo er zugibt den Fehler gemacht zu haben, dass dies dumm und unnötig war, er sich in aller Form dafür entschuldigen möchte. Und Beweise sichern, dass er seitdem sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
Soll der Chef, dann doch kündigen, sofort gegen die Kündigung gehen. Dann wird über die IHK ein Schlichtungseinfahren eingeleitet. Dauer ca. vier Wochen.
Bleibt der Chef bei der Kündigung, vor das Arbeitsgericht ziehen, Dauer ca. vier Monate. Dann hätten wir ja schon Mai.

Wenn er jetzt in die Gewerkschaft eintritt, darf er sich die ersten drei Monate doch nichts erlauben oder wie ist das?
Und dann hätten wir Februar, März, April.

Werde trotzdem mal nachfragen bei der Gewerkschaft. Und nochmals jemanden von der Ausbildungshilfe.
Wie das ist ist, ich habe schon überlegt, ob man denCHef anbieten soll auf das Gehalt zu verzichten und die Prüfungsgebühren selbst zu zahlen. Es sind doch nur noch ein paar Monate.

Möchte mich auch herzlichst bedanken für eure Hilfe und Unterstützung und bin froh, dass ich dieses Forum fand. Man fühlt sich so klein irgendwie.

Tine

Geändert von Tine (21.01.2008 um 09:26 Uhr)
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  #7  
Alt 21.01.2008, 18:18
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Zitat:
aut des Herrn von der IHK wäre die Abmahnung ungültig, denn sie hätte innerhalb von 14Tagen ausgestellt werden müssen und nicht zwei Monate später, stimmt das?
Eine Abmahnung muss zeitnah erfolgen, sonst ist sie wertlos.

ich würde jetzt nichts mehr machen, keine Entschuldigung schreiben und auch kein Angebot, dass Prüfungsgebühren oder Vergütungen übernommen werden.

Offensichtlich betreibt der Ausbilder eine totale Einschüchterungspolitik, und offensichtlich hat er damit auch vollen Erfolg.

Also: nicht für dumm verkaufen lassen und sofort in die Gewerkschaft eintreten!
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Tine (21.01.2008)

  #8  
Alt 21.01.2008, 18:34
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Wo finde ich in welche ein Kaufmann gehen muss?
Mein jüngster Sohn bekommt hoffentlich auch heuer eine Ausbildung, er wird dann sofort eintreten.

Dabei fing das VErhältnis so gut an, und alle sind dort per DU, meuin Mann sagte gleich oh je, wenn schon einer mit Du anfängt, hätte nicht gedacht, das sich es so gestaltet.

Tine
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  #9  
Alt 21.01.2008, 20:07
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Die Branche bestimmt, welche Gewerkschaft die richtige wäre.

Gewerkschaften

Aber eigentlich ist es ziemlich wurscht, in welche Gewerkschaft man eintritt. Man kann später durchaus wechseln. Hier geht's ja in erster Linie um fachmännischen Rat und Rechtsschutz, da bietet sich verdi oder IG Metall an.
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  #10  
Alt 22.01.2008, 06:50
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Guten Morgen Nontestatum, danke für den Link dieser Seite, da war ich gestern schon, allerdings hätte ich nie vermutet, dass der IT-Bereich sich hinter der IG-Metall versteckt. Mit ihr werde ich heute Kontakt aufnehmen und auch meine Fragen bezüglich Rechtschutz nachfragen.
Wir haben nicht mal eine privaten Rechtschutz, weil mein Mann immer meinte, wir sind keine Leute die streiten.
Aber anscheinend, ist es heutzutage nicht mehr anders möglich.
Jedenfalls bin ich froh mich hier angemeldet zu haben und möchte mich nochmals rechtherzlichst bedanken für die spontane Hilfe, die ihr geleistet im Besonderen Nontestatum, geleistet habt.

Tine
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