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#1
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| Hi, Also, ich hab nun mein Ausbildungsvertrag bekommen, es ist meine 2. Ausbildung. Nun bin ich schon über 18 Jahre und falle somit den Jugenarbeitsschutzgesetz nicht rein. Ich hab den Ausbildungvertrag bekommen und da warn Schreiben noch dabei dort stand u.a das ich nen Ärztlichen Attest benötige. Soll ich einfach denen den Attest von der 1. Ausbildung senden oder nen neuen machen? Oder war das nur ein Fehler von denen im Schreiben ?? |
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#2
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| das Attest welches du schon hast verwenden, wenn es nicht älter als 1 Jahr ist. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Ist das nur 1 Jahr gültig ? Es ist schon älter.. |
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