alg 2 in zweitausbildung - gerichtsbeschluss
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alg 2 in zweitausbildung - gerichtsbeschluss

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  #1  
Alt 21.08.2007, 16:13
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thomaskraneis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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alg 2 bei zweitausbildung:

ich, 29 jahre, hab da mal eine frage: habe bereits eine ausbildung abgeschlossen (eigentlich ein studium) und mache nun ab september eine zweitausbildung. kann ich mit guten aussichten zusätzlich zum azubigeld (400 euro) alg 2 beantragen. dachte ja immer das klappt nicht, aber hab jetzt folgendes gelesen:


Sozialgericht Hamburg: Wenn ein Auszubildender eine zweite betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchläuft, handele es sich nicht um eine dem Grunde nach mit einer Berufsausbildungsbeihilfe förderungsfähige Ausbildung (§ 7 Absatz 5 Satz 1 SGB II), da Berufsausbildungsbeihilfe nur für die Erstausbildung gewährt werde . Das Erfordernis der Erstausbildung betreffe auch die Förderungsfähigkeit dem Grunde nach (§ 60 Absatz 2 Satz 1 SGB III), so dass im Fall der Zweitausbildung grundsätzlich Arbeitslosengeld II in Frage komme (Beschluss vom 25.08.2005 zu Az. S 51 AS 896/05 ER


hat jemand erfahrungen???

danke
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  #2  
Alt 21.08.2007, 18:39
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du verfügst bereits über eine fundierte Ausbildung, wärest auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. Deshalb glaube ich nicht, dass man dir ALG II gewährt. Aber einen Antrag würde ich stellen, mehr als ablehnen kann man den Antrag ja nicht.

Ich könnte mir auch denken, dass du dir nebenbei auch noch Geld verdienen kannst, erteilst z.B. Nachhilfeunterricht an schwache Schüler ().
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