Allgemeine fragen (Bab//Erstausstattung//)
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Allgemeine fragen (Bab//Erstausstattung//)

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  #1  
Alt 24.10.2008, 20:07
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Standard Allgemeine fragen (Bab//Erstausstattung//)


Also fangen wir mal an

ich war bis zum Aug. Arbeitslos, hab zum glück ne ausbildung bekommen
am 01.09.2008

wie viel bab bekommt man, so prauschall ?
(meine ausbildungs verküdung ist 310 euro)

und wie ist das mit der erstausstattung ?
meine freundin hatt mich raus geschmissen, also habe ich nix mehr, was muss ich da tuen, kenne mich da echt nicht mit aus, bin total ratlos.
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  #2  
Alt 24.10.2008, 20:56
Benutzerbild von wellen
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Standard Etwas mehr Infos bitte

Wenn du 310 Euro Ausbildungsvergütung bekommst, dann dürfte es nicht viel
mehr weitere Förderung geben.
Der sog. Hartz 4 Regelsatz beträgt 345 Euro im Westen.Mit diesem Geld soll man
bekanntlich einen Monat auskommen wenn man keine Arbeit hat und auch keine bekommt.
Wenn du nun 310 Euro verdienst, dann kann da unter Umständen schon etwas aufgestockt werden, dazu ist erst einmal ein Gang zur Arbeitsagentur deinerseits notwendig.

Mitunter werden Kosten für Wohnung übernommen - dazu wissen wir aber nichts von dir. Wohnst du noch bei deinen Eltern oder schläfst du seit dem Rauswurf unter der Brücke ?

Schreib also bitte etwas mehr zu deiner Situation dann kann besser geraten werden.


Gruss

wellen
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Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
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  #3  
Alt 21.04.2010, 17:27
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Standard Bab

Guten Tag,
Bin 24 und in meiner Ersten Ausbildung und bekomme im Monat 310 € raus.
Seit c.a. 4 Monaten krachts zuhause und ich halte es nicht mehr aus, hab schon Wochenlang bei einem Freund übernachtet.
Jetzt war ich vor kurzen beim Amt und hab nach BAB für eine eigene Wohnung nachgefragt, nur die haben sich quer gestellt und meinten , da ich noch keine eigene Wohnung habe ginge es nicht, aber ich solle mir eine Wohnung suchen und den Mietvertrag da vorzeigen. Dann wird erst entschieden ob ich BAB bekomme.
Wohnung habe ich, doch ich habe zweifel.
Was ist wenn ich doch kein BAB bekomme?
Wie zahl ich dann die Miete?
Bekomme ich erstaustattungsgeld?

Ich hoffe hier sind noch Aktive köpfe die mir helfen können
vielen Dank
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  #4  
Alt 27.04.2010, 18:26
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Is denn niemand hier der mir helfen kann :(
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  #5  
Alt 27.04.2010, 22:31
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Standard @ Diafax

Zitat:
Zitat von Diafix Beitrag anzeigen
Guten Tag,
Bin 24 und in meiner Ersten Ausbildung und bekomme im Monat 310 € raus.
Seit c.a. 4 Monaten krachts zuhause und ich halte es nicht mehr aus, hab schon Wochenlang bei einem Freund übernachtet.
Jetzt war ich vor kurzen beim Amt und hab nach BAB für eine eigene Wohnung nachgefragt, nur die haben sich quer gestellt und meinten , da ich noch keine eigene Wohnung habe ginge es nicht, aber ich solle mir eine Wohnung suchen und den Mietvertrag da vorzeigen. Dann wird erst entschieden ob ich BAB bekomme.
Wohnung habe ich, doch ich habe zweifel.
Was ist wenn ich doch kein BAB bekomme?
Wie zahl ich dann die Miete?
Bekomme ich erstaustattungsgeld?

Ich hoffe hier sind noch Aktive köpfe die mir helfen können
vielen Dank

Da du wahrscheinlich noch bei deinen Eltern wohnst bzw gemeldet bist mußt du versuchen irgendwie nachzuweisen, dass ein Zusammenleben mit ihnen nicht mehr möglich ist, du bist ja noch keine 25.
Mit dem BAB kenn ich mich nicht aus, aber du kannst auch zur ARge gehen und versuchen ALG 2 zu beantragen, falls du etwas bekommst, dann müssen die lt Gesetz auch Erstausstattung zahlen.
Versuch dein Glück.
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  #6  
Alt 27.04.2010, 23:59
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Standard BAB und Erstausstattung und weitere Hilfen

BAB

BAB gibt es für eine Erstausbildung (duale Ausbildung mit Betrieb und Berufsschule). Treffen diese Kriterien auf Dich zu?

Weitere Voraussetzungen:

Zitat:
Als Auszubildende(r) erhalten Sie eine BAB, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch eine BAB erhalten, wenn sie zwar nicht bei Ihren Eltern aber in der Nähe des Elternhauses leben.

Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn Ihnen die erforderlichen Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen ("Gesamtbedarf") nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Auf den "Gesamtbedarf" wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners angerechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Näheres zum "Gesamtbedarf" und zur Einkommensanrechnung können Sie unter "Höhe und Dauer" bei den Themen "Gesamtbedarf" und Anrechnung von Einkommen" erfahren
Ganz viele Infos über BAB findest Du hier:

Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de

Da stehen in der Leiste auf der rechten Seite auch Links zu Themen wie "Berechnungsbeispiele", "Gesamtbedarf" etc.

Wühle Dich durch die ganzen Infos und Links mal durch. Dann bist Du schon einmal etwas schlauer.

Wenn Du etwas nicht verstehst bzw. sich weitere Fragen daraus ergeben, versuche ich gerne, Dir weiterzuhelfen, so gut ich eben selbst darüber Infos habe.


Erstausstattung:

Eine Erstausstattung über die Arge / das Jobcenter sehe ich im Zusammenhang mit BAB für Dich nicht. Vielleicht wissen da andere User mehr.

ABER: BAB macht Dich vom Jobcenter unabhängig. Das ist - da werden Dir andere Romane drüber erzählen können (vielleicht Du selbst ja auch) - nicht das Schlechteste.

Als ich von zu Hause auszog, hatte ich extrem knappe Geldmittel (eigentlich hätte ich auch Anspruch auf Wohngeld gehabt) - trotzdem bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass mir jemand die Wohnungseinrichtung bezahlen könnte. Ich hatte ohnehin nur eine 1-Zimmer-Wohnung und habe das alte Jugendzimmer (aber schön und top in Schuss) einer Frau gekauft, die schwanger war und das zukünftige Kinderzimmer bis dato als Gästezimmer mit ihrer alten Jugenzimmer-Einrichtung möbliert hatte. Sie gab mir die ganzen Möbel (Schränke, Regale, Bett, Sofas, Tisch, Truhe) für 150,- DM, die ich von meinem Azubi-Gehalt bezahlte. Alles übrige (auch Hausrat) bekam ich kostenlos, indem ich überall im Bekanntenkreis herumfragte, ob jemand etwas abzugeben hatte. War anfänglich alles sehr zusammengestückelt. Dann habe ich mir nach und nach nette, sehr günstige Dinge, die irgendwo im Sonderangebot waren, als Erstausstattung zugelegt.

Möglichkeiten für Dich sind: Auch überall mal rumfragen, Online-Aktionshäuser, Kleinanzeigen in der örtlichen Tagespresse und im kostenlos verteilten Wochenanzeiger, Aushänge im Supermarkt oder an anderen Stellen, an denen es ein schwarzes Brett mit Privataushängen gibt. Und schau mal, ob es in Deiner Nähe einen Verschenkmarkt gibt.

Diesen Link hat Nontestatum mal in einem ähnlichen Fall gegeben:

Abfallspiegel


Weitere Hilfen:

Weitere Infos über finanzielle Hilfen für Azubis gibt's in einem Artikel von arbeits-abc:

Ausbildung – finanzielle Hilfen für Azubis

M.E. könnten da wenigstens noch 2 weitere Geldhilfen für Dich dabei sein.

Du kannst Dich gerne melden, wenn Du dazu Fragen hast.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag:
wellen (29.04.2010)

  #7  
Alt 29.04.2010, 07:17
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard In deinem Fall

Zerrüttetes Familienleben mit den Eltern -
Kind vorhanden - dürfte es es erst einmal um das Wohlergehen deines Kindes gehen. Von wem wird es versorgt, wenn du in Ausbildung bist?


Gruss

wellen
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