Antrag Kdu oder Wohngeld?
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Antrag Kdu oder Wohngeld?

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  #1  
Alt 27.11.2008, 17:24
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Jadis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Antrag Kdu oder Wohngeld?


Hallo,

ich hab nen Problem. Ich bin VOR meinem Lehrbeginn (August 200 zu meinem Freund in eine WG gezogen und bezahle dort monatlich rund 150,- Euro an Kosten. Wenn jetzt die Abrechnungen kommen, muss ich abwarten, ob das auch die NK abdeckt.
Der Grund meines Auszuges VOR der Lehre waren massive familiäre Probleme (u.a. Eltern geschieden, jeder hat ne neue Familie usw.). Mein Vater hat nen Alkproblem und zu meiner Stiefmutter gibts gar kein Verhältnis, ich war dort überflüssig und notwendiges Anhängsel. Die hatte sich sogar noch gefreut, als ich endlich raus war.

Bisher konnte ich die WG mit nem 400,- Job finanzieren, jetzt in der Lehre hab ich aber weniger (rund 380,- brutto und etwa 280 netto). Das Kindergeld bekomme ich zwar von meinem Vater, aber immer unregelmäßig, weil es immer noch auf sein Konto geht und er es nicht umschreiben will auf mich.
D.h. ich habe netto rund 280,- Euro im Monat zur Verfügung, bezahle aber davon aber noch meine Monatskarte zur Ausbildung, die Schulbücher und Kleidung ist da noch garnicht dabei.

Gibts nicht sowas wie ne Grundsicherung, der mir auf jeden Fall zusteht?
Der Witz ist noch, Berufsausbildungsbeihilfe ist mit verwehrt, angeblich verdienen meine Eltern zu gut, mein Vater hat aber jetzt schon Schwierigkeiten, mir mein Kindergeld pünktlich zu geben, viell. hat er auch irgendwo Schulden, keine Ahnung. Meine Mutter hat ne neue eigene Familie und das Leben wird ja da auch nicht günstiger.

Wohngeld krieg ich als azubi nicht und nun wollte ich Kosten zur Unterkunft beantragen und die Arge sagte mir heute, da brauch ich nen Schein vom Jugendamt und die sagen, das gibts schon lange nicht mehr.
Ich auch im Internet gelesen, dass lt. § 22 SGB II ab 1.9.08 auch Azubis die Mietbeihilfe zusteht, auch wenn die Eltern zuviel verdienen (Quelle Azubi & Azubine).

Achso, ich bin 21 Jahre alt.
Wer hat denn nun Recht bzw. was kann ich denn jetzt machen?

Geändert von Jadis (27.11.2008 um 18:18 Uhr)
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  #2  
Alt 27.11.2008, 18:06
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Kis3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo, ich habe anfang des jahres auch in einer 1 zimmer wohnung gelebt,die warmmiete war 245€+strom.

ich hatte eine ausbildung und hab grade mal 360€ netto zur verfügung gehabt+154€ kindergeld.

ich bin dann auf die gmeinde gegangen und habe wohngeld beantragt das ich auch schnell und sogar rückwirkend bekommen habe.

das waren 125€, da du aber noch weniger verdienst kann es sein das du sogar noch mehr bekommst!!!

du musst zwar viel ausfüllen aber es lohnt sich
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  #3  
Alt 27.11.2008, 18:26
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Jadis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ja, aber es heißt doch immer, Azubis bekommen generell kein Wohngeld, außerdem weil auch die Berufsausbildungsförderung bei mir abgelehnt wurde wegen zu hohem Einkommen meiner Eltern. Die hängen sich dran auf, meine Eltern wären immer noch unterhaltspflichtig, nur bei dem Verhältnis?

Das ist doch der Knackpunkt. Welche Regelungen gelten denn da?

Wohngeld wird doch nur ergänzend zur BAB gezahlt, wenn diese nicht ausreicht.

Geändert von Jadis (27.11.2008 um 18:34 Uhr)
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  #4  
Alt 27.11.2008, 18:38
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Kis3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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nein,ich habe auch kein bab bekommen weil das meine 2 ausbildung war,...

es ist doch egal wieviel deine eltern verdienen, DU wohnst allein in einer andren wohnung.

ob du wohngeld bekommst oder nicht,hängt von DEINEM einkommen ab und wie groß deine wohnung ist.
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  #5  
Alt 27.11.2008, 18:45
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Jadis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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So, bei mir ist es aber die erste Ausbildung und die auf der Wohngeldstelle haben mir heute aber was anderes erzählt.

Ist das Wohngeld mit Mietbeihilfe gleich zusetzen? Wohngeld gibts auf der Wohngeldstelle und KdU bei der Arge... Was denn nun?

Aus was fürn Bundesland kommst du denn? Hier im Saarland ticken die Uhren wohl anders?
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  #6  
Alt 27.11.2008, 18:48
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Kis3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich hab dir ne nachricht geschickt
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  #7  
Alt 27.11.2008, 19:11
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Joa, jetzt bin ich fündig geworden, warum du Wohngeld bekommen hast. Du hast ne zweite Berufsausbildung gemacht und die ist nicht mehr BAB oder Bafög förderungsfähig. Deshalb ging das bei dir mit dem Wohngeld durch.

Also kann ich es nur bei der ARGE als KdU probieren. Wohngeld kann ich knicken, da es bei mir die Erstausbildung ist. Damit ist alles klar.
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  #8  
Alt 27.11.2008, 19:41
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Jadis,

für dich wäre die ARGE/Jobcenter zuständig (ALG II).

Allerdings sind deine Eltern verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist.
Ob deine Eltern wollen oder nicht, sie sitzen mit im Boot. Wenn deine Eltern gut verdienen, aber anderweitige finanzielle Verpflichtungen haben, müssen sie diese finanziellen Verpflichtungen eben umschichten.

Lies dir bitte den § 22 SGB II komplett durch:

SGB 2 - Einzelnorm
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #9  
Alt 27.11.2008, 19:56
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Jadis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

da war ich auch schon drauf gucken. Punkt 2a trifft auf mich auch zu, von Anfang bis Ende.
Ich werde morgen bei der arge nochmal nachhören, mal sehen, was da rauskommt. Dann soll ja die richtige Ansprechpartnerin da sein.
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