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ARGE komplett Leistunge gestrichen wg Ausbildung

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  #21  
Alt 21.08.2009, 13:04
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glitzersternle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ok vielen Dank jetzt hab ich es verstanden. Werd dann jetzt wohl mal in meiner Familie um unterstützung bitten, möchte definitiv kein Darlehen. Ok gut jetzt weiss ich das ich nicht mehr weiter mit der ARGE kämpfen muss. lg
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  #22  
Alt 21.08.2009, 13:12
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Wir wünschen dir auf alle Fälle viel Glück und Erfolg bei der Ausbildung.

Grüße Gyn
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  #23  
Alt 21.08.2009, 20:59
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glitzersternle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Danke schön, ja meine Familie unterstützt mich, meine Mutter hat mir zugesagt. Was ich traurig finde ist aber, das nicht jeder so einen Rückhalt hat und dann zwar mit ner Chance auf ne berufliche Zukunft dasteht aber nicht überleben kann in der Überbrückungszeit.....blödes System
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  #24  
Alt 24.08.2009, 16:09
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Zitat:
Zitat von glitzersternle Beitrag anzeigen
Hallo.Habe gerade einen Anruf von meiner Beraterin der ARGE bekommen. Ich beginne ab 1. September eine Ausbildung. Habe schon BAB beantragt aber das ist er paar Tage her, also auch noch keine Antwort.
Du kannst beim BAB einen Vorschuss beantragen.
Die Eltern werden von BAB-Stelle herangezogen je nach finanzieller und familiärer Situation und vorliegenden Belastungen (jedenfalls bei Azubis ohne Kind).
Zitat:
Sie meinte, das ich diesen Monat also am 31.08 nur den Mindestsatz für mein kind überwiesen bekomme 138 Euro.
Das ist die Leistung für September. Die ARGE zahlt also für sept. nur den Regelsatz fürs Kind unter Anrechnung von Kindergeld (vermute ich). Zahlt aber keine KdU fürs Kind. Zu prüfen ist, ob Deinem Kind während der gesamten Ausbildung
Sozialgeld plus die aufs Kind entfallenden Kosten der Unterkunft zustehen. Alternativ ggf. Sozialhilfe. Auch Wohngeld (ich habs nicht gefunden). Das sollte das Jugendamt wissen.
Zitat:
Der Rest ist gestrichen, weil sie jetzt nicht mehr zuständig für mich sind,
Dir steht während der Ausbildung der
1) Mehrbedarf für Alleinerziehende zu (§ 21 Abs 3 Nr 1 SGB II). Sowie auch sonstige Mehrbedarfe, falls die bei Dir vorliegen. Sowie auch einmalige Leistungen.
2) Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft: Wenn dein Gesamtermietanteil am BAB (einschl. Mietzuschuss vgl. SGB III) die notwendigen Mietkosten nicht deckt, dann besteht Anspruch auf den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 7 SGB II. (Zuschuss, also nicht rückzuzahlen, Antrag nötig) Zu den ungedeckten KdU gehört auch die Übernahme der Nebenkostenabrechnung. (Der Azubi mit eigenem Haushalt ist also nur von der laufenden Regelleistung ausgeschlossen und erhält statt der vollen KdU nur ergänzende KdU als Ergänzung zu BAB oder Bafög.
Zitat:
ich solle wohngeld beantragen, habe bei wohngeldstelle angerufen, bearbeitungszeit im moment bis März 2010..
Du solltest mit der Bearbeiterin sprechen, dass du das Wohngeld dringend benötigst. Dann wirst Du vermutlich vorgezogen.

Kindergeldzuschlag:Verfügen die Eltern über Einkommen, das zwar deren Bedarf deckt, aber nicht den Lebensunterhalt der Kinder, kann ein Kinderzuschlag von bis zu 140 € je Kind bezogen werden. (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
zur Berechnung Kindergeldzuschlag:Link:BSG, Urteil vom 18. 6. 2008 - B 14/ 11b AS 11/ 07 R
Bei ALG 2/Sozialgeld Nichtanrechnung des Kinderbetreuungszuschlags http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf Seite 42 von 51 (Randziffer 11.102 a)

Anträge:fehlerhafte Angaben vermeiden. Bedarfe, Aufwendungen präzise ermitteln (auch Kinderbetreuungskosten oder Befreiung von Kita-Kosten bei Gemeinde beantragen). Ich meine z.B. welches Einkommen ist einzutragen, das erhaltene, das zu versteuernde, oder dieses gemindert um weitere Beträge usw. (festgelegt in Verwaltungsvorschriften). Beim BAB gibt es konkrete Festlegungen, was beim Antrag berücksichtigt wird. (Fahrtkosten, Heimfahrten, Bildungskosten usw.) Siehe http://www.azubi-azubine.de/mein-gel...und-bedarf.htm
Berechnung des KdU-Zuschuss: Nicht gesetzlich geklärt. GGf. die "Örtlichen Richtlinien für die Berechnung der Kosten der Unterkunft" nachlesen, ob dort geregelt ist, wie euer Landkreis den Zuschuss für BAB-und Bafög-Empfänger berechnet. Eine Liste von KdU-Richtlinien nach Orten hier: Harald Thome - Örtliche Richtlinien Den Bescheid der ARGE über den KdU-Zuschuss dann am besten durch eine Beratungsstelle oder im Internetforum überprüfen lassen. (ob die Berechnung stimmt).
Weitere wichtige Links:
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  #25  
Alt 24.08.2009, 19:00
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glitzersternle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bescheid

Also Bescheid war Samstag noch in der Post. Schreib euch mal das wichtigste ab.

ÄNDERUNG
der Bewilligung von Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

sehr geehrte Frau.....

über Ihren Anspruch auf Leistungen kann ich derzeit nicht abschliessend entscheiden.

Für Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen werden Leistungen für die Zeit vom 01.09.2009 bis 30.09.2009 gemäss § 40 Abs. 1 Nr 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III (vgl. Gesetzestext) jedoch bereits vorläufig wie folgt bewilligt.
Monatlicher Gesamtbetrag in Höhe von 138,70 Euro.

Tja das wars jetzt erstmal vorläufig

Wohngeld hab ich beantragt, Kinderzugschlag werd ich noch machen die Tage, wird aber das UVG angerechnet, also nicht gerade sehr viel.

BAB warte ich immer noch auf Antwort.

lg
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