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#1
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| Hallo zusammen, ich habe ein Problem und wollte hier um Hilfe erbitten. Da ich keinen Fehler machen will, brauche ich Eure Hilfe. Wie der Titel sagt, werde ich im Sommer 2010 in Ausbildung gehen. Dabei habe ich gelesen, wenn meine Mutter Hilfe (SGB2) bezieht, wird mein Ausbildunggehalt gegengerechnet und ich darf bis 25 Jahre nicht Ausziehen! Ich will aber nicht, für kaum Geld monatlich arbeiten und schon gar nicht meiner Mutter ihre Faulheit finanzieren. Ich habe ein schlechtes Verhältnis zu meiner Mutter und wäre am liebsten schon längst ausgezogen, doch ich wollte meine beiden Geschwister nicht fallen lassen, doch jetzt wird es wohl nicht anderes gehen. Ich bin gerade 19 Jahre alt und komme aus Hamburg, ich werde mit 20 meine Ausbildung anfangen und weiß nicht wie ich vorgehen will, denn für meine Mutter zahlen will ich nicht. Meine Vergütung wird bei ca. 700-800€ Brutto liegen und sie geht 3 1/2 Jahre lang und ich darf/werde sie nicht Verkürzen. Wie muss ich nun vorgehen, damit ich aus der Bedarfsgemeinschaft von meiner Mutter rauskann, damit ich eine Wohnung mieten kann und mir der Staat ggf. Wohngeld bei gibt. Versteht mich nicht falsch. Ich habe einen guten Realabschluss gemacht (Schnitt 2,3) und mache nächstes Jahr mein Abitur (voraussichtlich Schnitt 2,4/2,5). Ich kann für die Situation meiner Mutter nichts und meine Mutter WILL auch nichts tun und ist der Meinung, dass ich ihr das Leben finanzieren soll. Ich finde es allerdings unfair und will endlich raus aus dieser Situation. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich danke jeden, der mit hilft. Grüße, charlie1990 |
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#2
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| Zitat:
Die Stütze wird ja nicht nur für deine Mutter berechnet, sondern für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also in eurem Fall auch für dich und deine Geschwister. (Woraus sich gleich die nächste Frage ergibt: Ist sonst niemand für euch unterhaltspflichtig?) Sobald du ein eigenes Einkommen hast, dürftest du automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft 'rausfallen (was den Lebensunterhalt betrifft). Zu Miete und Betriebskosten (Strom, Heizung etc.) müsstest du dann wohl einen Teil beitragen, aber auf keinen Fall kann man dich dann unterhaltspflichtig für deine Mutter machen. Soweit die Logik - sagt die Sozialgesetzgebung etwas anderes? |
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#3
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| Es war bei einer Freundin meiner Tante so, dass sie dann am Ende nur noch 180€ übrig hatte, da Mutter Harz4/SGB2 und dann hieß es auch, dass man nicht ausziehen darf bis 25. Ich würde gerne aber dennoch raus hier. Wie geht man da am besten vor. Das Verhältnis Mutter/Ich ist so kaputt, dass wir mittlerweile durch unsere Streits nur meine Geschwistern fertig machen und die Nachbarn, es funktioniert zwischen uns einfach nicht.... |
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#4
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| Zitat:
Hm, soweit man das "aus der Ferne" beurteilen kann (und um sich ein objektives Bild machen zu können, müsste man auch beide Seiten hören) - aber wie's aussieht, wäre das Ganze erst mal ein dringender Fall für's Jugendamt. |
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#5
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| Charlie, niemand kann dir verbieten auszuziehen. Was deinen Wohngeldanspruch angeht- kläre das bitte zuvor ab, evtl. unter Zuhilfenahme eines Wohngeldrechners.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#6
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| @charlie1990 Eltern müssen ihre Kinder bis 25 versorgen, können sie das nicht, müssen die Eltern ALG II beantragen, die Kinder sind dann trotz Volljährigkeit Mitglieder in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft. Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft (Miete) werden die Kinder bis 25 auf elterlichen Wohnraum verwiesen. Wie üblich, gibt es Ausnahmen, diese sind aber einer strengen Prüfung unterworfen. Wenn du eine betriebliche Ausbildung absolvierst, erhälst du eine Ausbildungsvergütung, du finanzierst dich also weitestgehend selber, evtl. mit Zuschüssen wie BAB und einem winzigen ALG II - KdU-Anteil. Wenn du ausziehst, reduziert sich die angemessene Wohnfläche der Wohnung, das bedeutet, deine Mutter wird vermutlich aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken, also umziehen, untervermieten oder die nicht angemessenen Kosten der Unterkunft (überschiessender Mietanteil) aus dem Regelsatz selber zahlen. Bei Bedürftigkeit unterliegst du grundsätzlich bis 25 den verschärften U25-Regeln, also 1. Sanktion = kein Regelsatz, KdU werden nicht angetastet, Krankenversicherung auch nicht, 2. Sanktion = keine Leistungen, KdU per Darlehen, KV nach Bewilligung von Lebensmittelgutscheinen, kritisch insbesondere zwischen 23 und 25. Ausserdem ändert sich die politische Landschaft, man weiss nicht, was Schwarzgelb beschliessen wird, ich vermute, es wird noch ein Gemetzel geben. Mein unmassgeblicher, aber klarer und eindeutiger Rat: bis 25 auf keinen Fall den Familienbund verlassen, deine soziale Versorgung ist bis 25 filigran zu nennen, und die Familie ist der beste Schutz vor einem Absturz. Suche nach einem Deeskalationstraining (Polizei, Jugendamt) und lerne mit der Situation umzugehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Zitat:
,,[...] lerne mi der Situation umzugehen." - Aus meiner Situation sollte es meine Mutter tun, das einzige was sie macht ist einkaufen, aufräumen, trinken und rauchen. Alles richtung "post vom Amt" muss ich für sie übernehmen, dabei wagt sie es nicht einmal bitte zu sagen, und ist zu faul ihr deutsch besser auszubauen, oder sich einen Job zu suchen. Meine Eltern sind getrennt, mein Vater meldet sich nicht mehr und auch vergisst er meine Geschwister. Ich bin ein fleißiger Mensch, habe nie von ihr viel verlangt, doch, wenn sie Geld zum trinken und rauchen hat, hat sie es auch, wenn hier in der Wohnung einer weniger wohnen wird. Ich will nicht mehr für sie alles machen müssen, was ihre Aufgabe ist, und ich tu's nur, weil ich an meine Geschwister denke. Sie genießt ihr leben, kauft sie, den Kindern was sie will,ich bekomme mal lediglich 10€, wenn sie gut gelaunt ist. Und wenn ich ihr einen Rat gebe, den Haushault zu regulieren, weil wir Kredite abzahlen, schlägt sie alles zurück, weiß es besser, will davon nichts wissen. Arroganz, Desinteresse, Hass, Wut sind Alltag bei uns, auch wenn es nicht immer eskaliert. Habe ich nicht die Möglichkeit bei einer dualen Ausbildung auszuziehen? Ich bräuchte sicherlich etwas BAB, und ich würde lieber 200e/ für Essen haben +Wohnung, anstatt für meine Mutter zu zahlen und für ihre Faulheit, ich will aus dem Harz4 ******* endlich raus, ich kann inchts dafür, dass wir drinne sitzten, meine Mutter will nichts ändern, also tu ich es. Übrigens, sind wir 4 Leute und haben nur eine 3-Raum-Wohnung, wonach uns theoreitsch ein Raum fehlt, weswegen, mein Zimmer dann an einen Geschwisterteil gehen könnte, wodurch es ausgegliechen wäre. Ein Wohnzimmer hätten wir bis dato immer noch nicht. charlie |
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#8
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| Zitat:
Na, dann hast du doch schon bestens Kontakt zu den entsprechenden Behörden, aber die offensichtlich noch ein viel zu gutes Bild von deiner Mutter. Dank dir. Klär die doch mal auf, dass du der "Manager" bist, sie das Geld nur durchbringt, du davon quasi nichts hast, und dass das anders geregelt werden muss. |
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#9
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| Zitat:
Angemessener Wohnraum setzt sich wie folgt zusammen: 45 qm für die erste Person, für jede weitere Person 10 - 15 qm Wenn eure Wohnung also nicht grösser ist als 45 qm + 15 qm +15 qm = 75 qm, dann hättest du eventuell eine Chance, eine eigene kleine Wohnung anmieten zu dürfen. Aber wie gesagt: du bist U 25, du hast dann immer Kopf und Hals auf dem Richtblock liegen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#10
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