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#1
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| Hallöchen Ihr Lieben, ich beginne ab Morgen eine Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin.Ich weiß, dass man fast keine Chancen hat, in dem Beruf später etwas zu finden, deswegen soll die Ausbildung eine Art Vorbereitung auf eine anschl. Duale kaufmännische Ausbildung sein, denn man lernt ja doch schon einige Sachen in der Schule, wie z.B Textverarbeitung und Wirtschaftsenglisch, sodass man doch anschließend eine gute Chance haben müsste, eine betriebliche Ausbildung zu finden. Jetzt ist meine Frage: Kann ich bei einer anschließenden Ausbildung die Ausbildungszeit vielleicht verkürzen? Wenn ja, wie viele Monate kann sie verkürzt werden? Würde mich sehr über Antworten freuen. |
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#2
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| Hi minchen1990, Prinzipiell kannst du eine Verkürzung vor oder auch im Laufe deiner Ausbildung vereinbaren. 1. Die Verkürzung wird direkt bei Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbart. Zeitraum und Gründe für die Verkürzung werden schon im Ausbildungsvertrag festgehalten. Sobald du die Eintragungsbestätigung in das "Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse" der zuständigen Stelle in der Hand hälst, gilt dein Antrag auf Verkürzung als angenommen. 2. Die Verkürzung wird während deiner Ausbildung vereinbart. In der Regel kommt eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit nur bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung in Betracht. Gleichzeitig muss dein betrieblicher Ausbildungsplan entsprechend geändert werden. 3. Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist ab § 45 Berfusbildungsgesetz geregelt. Wenn du vorzeitig zur Prüfung zugelassen wirst, führt das automatisch zu einer Verkürzung der Ausbildung, da ein Ausbildungsverhältnis mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung beendet wird. Solltest du also nicht von Beginn an eine Verkürzung vereinbart haben, solltest du zunächst versuchen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Ein Anrecht auf eine Verkürzung hast du nicht, dein Betrieb und deine Schule werden immer befragt und müssen in dem Antrag bescheinigen, dass deine Leistungen eine Verkürzung auch rechtfertigen. Über deinen Antrag entscheidet dann letztlich die zuständige Stelle (IHK, HWK etc.), hier bekommst du auch die nötigen Anträge und Formulare. Wir hoffen das beantwortet deine Frage. |
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