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#1
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| Hallo, da ich mich momentan wie viele andere in der Bewerbungs- und Vorstellungsphase befinde, wollte ich mich mal informieren, wie es eigentlich um die Zusagen zu Ausbildungen steht. Bei mir sieht es beispielsweise so aus, dass ich mich bei verschiedenen Firmen beworben habe. Firmen, die ich gut finde und Firmen, bei denen ich mich nur zur Sicherheit beworben habe. Mein Problem ist, dass sich zurst bei einer Firma eingeladen wurde, die mir nicht so sehr gefällt wie die anderen, aber wo ich vielleicht schon in nächster Zukunft einen Ausbildungsvertrag erhalten könnte. Ich würde aber viel lieber noch auf die anderen Firmen warten, bei denen es vielleicht noch gut 2 Monate dauern könnte, bevor der ganze Einstellungsvorgang losgeht! Also ich habe hier im Forum schon einiges gelesen über dieses Thema und auch schon ein wenig gegoogelt. Es gab aber verschiedene Ansichten und Meinungen, was die Sache etwas schwierig macht. Hier kommt mein Ergebnis der Suche: Man kann einen Ausbildungsvertrag kündigen, vor Ausbildungsbeginn und innerhalb der ersten 3 Monate während der Ausbildung, solange keine Extra-Klausel im Vertrag steht. (Bspw. Sie haben nur Gelegenheit innnerhalb der nächsten 3 Wochen diesen Vertrag zu kündigen, danach ist er bindend). Zudem kann man sogar mehrere Verträge unterschreiben! Fragen: - Ist das wirklich so korrekt? - Wie lange hat man für gewöhnlich Zeit (für den Fall, dass die Beschreibung falsch ist) zu kündigen? - Kann man sogar mehrere Verträge unterschreiben, bspw. zwei, und sich dann für einen Dritten entscheiden. - Wie sieht es bezüglich Entschädigungen für den Arbeitgeber aus? Ich weiß, dass es ein bischen viel Text geworden ist und auch nicht ganz so flüssig zu lesen; trotzdem wäre es wirklich nett, wenn jemand sich die Mühe machen würde und endlich Licht in meinen dunklen Geist und den vieler anderer bringen könnte. Vielen Dank Ps. Quellen wären natürlich super, aber nicht erforderlich! |
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#2
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| Zitat:
Ich wüsste nicht, dass man mehrere Ausbildungsverträge unterschreiben darf. Außerdem ist es, sagen wir, nicht sehr nett. Der Ausbildungsbetrieb rechnet ja auch mit Dir und steht dann da. Andere warten auch auf einen Ausbildungsplatz!!! Kündigen kannst Du den Vertrag auch vor Ausbildungsbeginn. Rechtzeitige Entscheidungen sind gewiss für alle Parteien von Vorteil.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Wenn mehrere Ausbildungsverträge unterschrieben werden, fällt das garantiert bei der IHK auf. Du müsstest dem Ausbildungsbetrieb Rede und Antwort stehen und das Ende ALLER Ausbildungsverträge wäre sehr wahrscheinlich die Folge.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Danke für die Antworten. Ich habe mich auch noch weiter informiert und bin zu dem Ergebnis bekommen, dass es möglich ist vor Beginn der Ausbildung zu kündigen. Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Klauseln, die die Kündigung aus dem Ausbildungsvertrag zeitlich einschränken. Nochmal, um die Leute hier zu beruhigen. Ich habe eigentlich gar nicht vor mehrere Verträge gleichzeitig* zu unterschreiben. Ich werde den Vertrag, wenn ich ihn bekommen sollte, bei der "schlechteren" Firma unterschreiben und falls ich noch woanders eine Stelle angeboten bekommen sollte, dann werde ich den bisher unterschriebenen Vertrag kündigen und den Neuen unterschreiben. Dann hat die "schlechtere" Firma immerhin noch locker 6-7 Monate Zeit einen anderen Kandidaten einzustellen. Das halte ich für vertretbar! |
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#5
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| Dann wünsche ich Dir für Deine Ausbildung viel Erfolg!
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. Geändert von Franky (04.12.2007 um 10:36 Uhr) |