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#1
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| Hallo an Alle, ich habe schon mehrere Beiträge zu diesem Thema gelesen und ich hoffe das ihr mir trotzdem für mein individuelles Problem helfend zur Seite stehen könnt?!? Ich befinde mich nun am Anfang meines 2. Ausbildungsjahres zum Mediengestalter. Habe aber schon eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Technischen Zeichner. Der Betrieb und die Aufgaben die mir übergeben werden sind schon in Ordnung, allerdings ist das Arbeitsklima nicht so toll. Ich fühl mich überhaupt nicht mehr wohl dort und hab zudem noch ein grösseres Problem: Das liebe Geld. Ich habe eine eigene Wohnung und auch ein Auto welche(s) finanziert werden möchte! Ich habe nun über 1 Jahr versucht mich über Wasser zu halten, was mir nur sehr spärlich gelang. Es fehlen am Montatsende doch einige Euros. Nun mein eigentliches Anliegen: Ich würde in Betracht ziehen die Ausbildung abzubrechen, da mir langfrisitg wohl nichts anderes übrig bleiben wird, ohne mein Auto verkaufen bzw. meine Wohnung verlieren zu müssen! Da ich evtl. die Möglichkeit hätte meine Ausbildung bei einem anderen Betrieb fortzusetzten, was selbstverständlich ein höheres Gehalt mit sich bringen würde, weiss ich nun nicht wie ich verfahren soll!?! Falls es mit dem neuen Arbeitgeber nicht klappen sollte, hätte ich optional auch die Möglichkeit wieder als Angestellter in mein "altes" Berufsfeld einzusteigen. Vielleicht könnt Ihr mir den ein oder anderen guten Rat mit auf den Weg geben und mir somit helfen mein weiteres Vorgehen zu konkretisieren. Im vorraus schonmal vielen lieben Dank an Alle! Benji |
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#2
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| Ansich ist es egal wie Du Dich entscheidest, es gibt eigentlich immer eine Möglichkeit, das Du nicht vollkommen ohne Arbeit da stehst. Wenn Du Dich in dem anderen Lehrbetrieb bewirbst und angenommen wirst wäre das super. Wenn Du die Lehre abbrichst, könntest Du in Deinen alten Beruf zurück. Das sind immerhin zwei gute Optionen. Wenn ich mich nicht irre, beträgt die Dauer der Ausbildung zum Mediengestalter drei Jahre. Wäre also noch eine Weile hin, bis zum Abschluss. Wenn Dir dieser Abschluss wichtig ist, bewirb Dich in anderen Betrieben, wo Du die Ausbildung beenden kannst. Legst Du nicht so viel Wert auf den Abschluss und Du hast die Möglichkeit wieder in Deinem alten Beruf zu arbeiten, dann tu es. Die Erfahrungen und Kenntnisse nimmst Du ja auf jeden Fall mit. Mache Dir mal Gedanken darüber, was Du beruflich erreichen möchtest und ob der Berufsabschluss Mediengestalter dafür notwendig ist. Was ich nochmal Fragen wollte, hast Du Dich schon mal wegen Ausbildungsbeihilfe erkundigt?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo Ratgeber! erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Nun ja, ich würde sehr gerne in diesem Bereich weitermachen, da ich auch schon einige Vorkentnisse mit in meine jetztige Ausbildung gebracht haben bzgl. Webseitenentwicklung & Programmierung. Ich sah diese Ausbildung als eine Art kleines Fundament für eine etwaige Selbständigkeit in naher Zukunft. Allerdings wäre ein ordentliches Angestelltenverhältnis in dieser Branche auch nicht abwägig. Ob ich diese Ausbildung dafür benötige kann ich so schlecht beurteilen, wobei ich doch eher zu einem "nicht zwingend notwendig" tendiere, da mir die vermittelten Dinge bis zum jetztigen Zeitpunkt bereits weitgehenst bekannt sind und auch problemlos im Selbststudium erlernbar sind/waren. Ich denke auch das es darauf hinausläuft die Ausbildung abzubrechen und ich mich anderweitig orientieren werde - wobei mir gleich noch eine Frage einfällt: Wenn ich mein jetztiges Ausbildungsverhältnis ordentlich kündige, hab ich dann überhaupt die Möglichkeit die Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber fortzusetzen oder müsste ich dann die Ausbildung dort von vorne beginnen? Eine ordentliche Kündigung mit dem Grund meiner finanziellen Lage ist doch ausreichend, oder? Nochmal vielen Dank für deine Unterstützung! Benji PS: Beihilfe bekomme ich leider nicht mehr, da diese nur für 1. Ausbildung gezahlt wird und ich diese während meiner ersten Lehre in Anspruch genommen habe - schade! Geändert von benji (24.09.2006 um 21:55 Uhr) |
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#4
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| Zitat:
Naja wenn Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest und bereits eine Möglichkeit dazu gegeben ist, dann bewirb Dich doch dort aus ungekündigter Position. So das erst garkeine Leerzeiten im Werdegang entsteht. Du bittest den neuen Lehrbetrieb um Fortsetzung Deiner Ausbildung zum Mediengestalter in deren Betrieb. Als Grund würde ich nicht unbedingt die geringe Vergütung angeben. Schieb es lieber auf das nicht so gute Betriebsklima (eventuell fällt Dir noch etwas anderes ein). Ausserdem würde ich Dir davon abraten, den Firmennamen Deines derzeitigen Arbeitgebers zu nennen. Denn wenn Du in der Bewerbung den Grund nennst, warum Du wechseln willst (kommt auch drauf an welchen Grund Du nennst, aber trotzdem), wirft das nicht gerade ein gutes Licht auf den derzeitigen Ausbildungsbetrieb und wie Du ja sicher weißt, wird schnell viel (unwahres) rum erzählt.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Nunja, ich werde wohl deinen Rat beherzigen und mich bewerben - Vielen Dank. Jetzt hätt ich aber noch ne Frage: Ich habe ein wenig im Internet recherchiert und in Bezug auf dieses Problem öfters den Begriff "Aufhebungsvertrag" gelesen. Ist dieser zwingend notwendig? Ich kann mir nicht vorstellen dass mich mein jetziger Betrieb einfach so gehen lässt, was schonmal ausschliesst das dieser Vetrag zu standen kommen würde! Kann ich nicht "ordentlich kündigen" und in einem neuen Betrieb die Lehre einfach weiterführen? LG, Benji |
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#6
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| Hallo benji Hast Du dich mal erkundigt, ob Dir vielleicht Wohngeld zusteht. Denn ein Anspruch auf Bafög besteht nicht und BAB auch nicht, da schon bezogen. Du bewohnst Deine eigene Wohnung (wenn nur vorübergehend wegen Ausbildung abwesend vom Elternhaus, dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld). Wenn Du sagen wir mal die Ausbildung beendest und nicht sofort etwas neues findest, müsstest Du ALG 1 beantragen. Da die Kündigung auf Deine Kappe geht, ohne konkrete Gründe zu nennen, gibt es eine Sperre von drei Monaten. Das gilt auch bei einem Aufhebungsvertrag. Auf einen Aufhebungsvtrag könntest Du deinen Arbeitg. schon ansprechen, glaube aber nicht, dass er sich darauf einlassen wird. Denn das Arbeitsklima scheint doch recht gut zu sein. Hast jedenfalls nicht negatives geäußert. Wenn Du den Betrieb unbedingt wechseln möchtest, dann geh auf Nummer sicher und bewirb Dich, damit Du gleich nahtlos nach der Kündigung im neuen Betrieb anfangen kannst. Oder Du probierst es mit dem Wohngeldantrag. Liebe Grüße Bettie |
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#7
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| Hallo Bettie! Vielen Dank erstmal! Nun, ich das mit Wohngeld geht bei mir nicht, da ich bereits in einer subventionierten Wohnung lebe (Genossenschaftswohnung). Ich wohne seit bereits 5 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern (bin mit 18. ausgezogen). Ok, nochmal zum Thema - das ich auch nichts falsch verstanden habe: Wenn ich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen meinen jetzigen Ausbildungsbetrieb "ordentlich kündige", parallel aber einen neuen Ausbildungsbetrieb habe, kann ich nach Ablauf meiner Kündigungsfrist meine Ausbildung im neuen Betrieb ohne Probleme fortsetzen?!? Ist das so richtig? Danke nochmal + Viele Grüsse, Benji |
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#8
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| Genau, Du kündigst fristgemäß und teilst dem neuen Arbeitgeber im BEwerbunganschreiben mit, ab wann Du ihm dann zur Verfügung stehen kannst. BEACHTE aber, dass Du erst kündigst wenn Du den neuen Lehrvertrag unterzeichnet hast und alles in Sack und Tüten ist. Manch einer hat da auch schon Pech gehabt und stand zum Schluss mit nichts da. Im Anschreiben schreibst Du dann einfach, das Du nach Einhaltung der Kündigungsfrist bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehst. |
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#9
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| Jetzt muss ich doch nochmal posten - sorry! Ich habe jetzt folgendes herrausgefunden: Wenn ich meine Ausbildung "ordentlich Kündige" um in einem neuen Betrieb selbige Ausbildung vorzusetzten, kann mein jetziger AG Schadensersatz einklagen! Sprich: Wenn ich ohne Aufhebungsvertrag meine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetze kann ich Probleme kriegen - ist das Richtig? Falls ich meine Ausbildung einfach abbreche mit Kündigung und allem drum und dran, hab ich dann überhaupt noch (zu einem späteren Zeitpunkt - 2, 3 Monate später) die Möglichkeit diese Ausbildung wieder aufzunehmen, schlimmstenfalls auch nochmal neu beginnen zu müssen?!? Danke + Viele Grüsse, benji |
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#10
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| Zitat:
1. ... fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. (Die Messlatte für einen wichtigen Grund ist recht hoch angesetzt und muß beweisbar sein!) 2. ... Kündigung mit einer vier Wochen Frist, wenn Du festgestellt hast, ist der falsche Beruf, ich will was anderes machen oder will überhaupt keine Ausbildung mehr machen. Problem bei Variante 1: Du brauchst den wichtigen Grund! Problem bei Variante 2: Solltest Du die wählen und schließt eine Ausbildung im gleichen Beruf bei einer anderen Firma an, kann Dein bisheriger Ausbildungsbetrieb dies verhindern, falls er davon erfährt, in dem er geltend macht, du müßtest die Ausbildung dort wieder aufnehmen. (Kleiner Trost hierbei: In einem Gerichtsurteil zu so einem Fall, wurde entschieden, entscheidend ist, was der Kündigende zum Zeitpunkt der Kündigung "gedacht" hat. Hat er zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich nicht mehr in dem Beruf ausgebildet werden wollen, so gilt dies. Wer könnte da auch etwas anderes nachweisen!? 3. Variante, die nicht im Ausbildungsvertrag geregelt ist, ist der Aufhebungsvertrag. Dieser könnte lauten: Das Ausbildungsverhältnis zum/zur (Beruf einsetzen), begonnen am xx.xx.xxxx, zwischen der Fa. XXX und Herrn/Frau YYY wird im beiderseitigen Einvernehmen mit dem yy.yy.yyyy beendet. Mit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sind alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten. Diese letzte Variante hat den Vorteil, Du bist eindeutig aus allem heraus. Nachteile: Unsicherheit bzgl. Übergang in Anschlussausbildung und damit das Risiko (wie Betty schrieb) der Sperre beim ALG. OK, dann Viel Glück! Skorpion1153 |
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