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#1
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| hallo, ich habe folgendes problem: ich bin im 2. lehrjahr in der ausbildung zum hotelfachmann. ich habe vorher als festangestellter in diesem laden gearbeitet und durfte daher das erste lehrjahr überspringen und konnte direkt im 2. anfangen. als dann meine probezeit um war, musste ich von mir aus diese verlängern weil mir fehlzeiten vorgeworfen wurden, und mein betrieb unsicher war. somit habe ich noch probezeit bis zum 31. märz. die umstände in unserem betrieb sind mehr als fragwürdig, von den normalen arbeitszeiten abgesehen müssen wir azubis laufend irgendwelche projekte verwalten die wir nicht zur arbeitszeit dazuzuählen dürfen, müssen auch des öfteren doppelschichten mit bis zu 14 stunden arbeit am tag verrichten, oder auch so arbeiten das eine schicht um 1 uhr endet, aber wir zur nächsten schon um 4 uhr wieder aufstehen müssen. da ich jetzt zum 2. mal diese woche einen solchen dienst habe, habe ich heute morgen beschlossen den frühdienst ausfallen zu lassen, und dann für die spät schicht heute abend fit zu sein. ich tat dies weil meine chefin gestern noch meinte "eigentlich brauch ich dich garnicht für den frühdienst, es geht nur darum das du das lernst für die zwischenprüfung". das habe ich ihr mitgeteilt per sms heute morgen, und von ihr kam zurück "sowas geht garnicht". als ich eben anrief ist sie nicht dran gegangen, stattdessen der chef (es gibt in unserem betrieb 3 leute die für personalsachen verantwortlich sind und entscheiden), und er meinte seinetwegen muss ich nicht mehr kommen und meiner chefin wäre es auch egal. ich habe dann schon bei einem anderen betrieb angerufen und gefragt ob ich bei denen meine ausbildung fortsetzen könnte, weil ich das gefühl habe das ich in meinem jetzigen betrieb nicht richtig ausgebildet werde. die waren sehr interessiert, würden mich aber dann ab sommer übernehmen. und das ist jetzt meine frage: ich warte gerade noch auf eine bestätigung, ob ich den nun gekündigt wurde. wenn dem so ist, würde ich mich natürlich trotzdem in diesem betrieb bewerben. aber geht das rechtlich? kann ich dort meine ausbildung fortsetzen, natürlich dann im 2. lehrjahr wieder, aber ist es möglich? habe ich vielleicht andere optionen? und auch noch wichtig ist die frage ob ich bis dahin harzt IV oder ALG bekommen würde bis zu dem zeitpunkt`? danke schon mal im vorraus |
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#2
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| Die Kündigung eines Auszubildenden ist nicht so enfach, solltest du also gekündigt werden, wird das Jobcenter von einem schuldhaften Verhalten ausgehen und dir eine Sanktion verpassen, so du überhaupt ALG II erhalten würdest. 1. Sanktion bei unter 25 kein Regelbedarf, Kosten der Unterkunft ja, sofern gewährt, bei u25 aber grundsätzlich fragwürdig, Verweisung auf elterlichen Wohnraum. 2. Sanktion keine Leistungen Dass sich ein anderer Betrieb interessiert zeigt, hat nichts zu sagen. Massgeblich wäre ein unterschriebener Ausbildungsvertrag, alles andere ist Schall und Rauch. Dein Vorgehen ist unklug. Probleme klärt man mit der IHK oder der Gewerkschaft ab. Und zwar vorher. jenachdem, wie lange du vorher als Angestellter dort gearbeitet hast, könnte es sein, dass du Anwartschaft auf ALG I erworben hast. Bei Eigenverschulden würdest du aber eine Leistungssperre erleiden (kein Geld). Du hast PN !
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Ja, du kannst den Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung wechseln. Alles weitere steht schon im Post von Counselor. |
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#4
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| also noch als zusatzinfos: ich bin 28 jahre alt, und meine chefin ist bei der IHK und daher trau ich mich nicht an die zu wenden |
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#5
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| Die Mitgliedschaft in der IHK ist sowas wie eine Zwangsmitgliedschaft. Und die IHK ist Beurkunder der Ausbildungsverträge und damit auch Ansprechpartner der Auszubildenden. Mit 28 solltest du darauf achten, dass deine AUSBILDUNG nicht baden geht, also bitte keine Experimente. Du tätest gut daran, in die Gewerkschaft einzutreten, du könntest dich dann umfassend beraten lassen, was deine Pflichten und Rechte sind, und zwar im Sinne des Erhaltes deines Ausbildungsplatzes. Als Azubi zahlst du auch nur einen symbolischen Mitgliedsbeitrag, ist also nicht unerschwinglich. Es ist natürlich auch so, dass, wenn man in kleineren Betrieben arbeitet, nicht unbedingt die gleichen sozialen Standards vorfindet wie in Grossbetrieben. In einem gewissen Rahmen muss man das hinnehmen, alleine schon deshalb, weil man in solchen Betrieben direkt mit dem Unternehmensbesitzer und Boss direkt zusammenarbeitet und der sich natürlich nicht von seinem Lehrling sagen lässt, was er zu tun oder zu lassen hat. Wenn du 28 bist, erwartet der Boss von dir, dass du voll mitarbeitest, unabhängig davon, ob du einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag hast.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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