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#1
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| Hallo, ich habe meine Ausbildung in der Probezeit gekündigt. Im Vertrag steht, wenn die Ausbildung vorzeitig gelöst wird, kann der Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Schaden beanspruchen mit einer Kostenpauschale. Mein Gehalt für den Monat habe ich bis jetzt noch nicht erhalten (August) stattdessen kam gestern ein Brief, worin steht, dass das Geld einbehalten wurde und ich noch was nachzahlen soll. Ist das ganze so rechtens? Müssten Sie mir nicht erstmal den Schaden nachweisen? Arbeitsschuhe sollten wir selber kaufen und im nachhinein haben wir das Geld zurück bekommen, jedoch habe ich denen das auch schon bezahlt?! Dürfen die mein Gehalt einfach so einbehalten? LG Tobi |
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#2
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Ausbildungsverhältnis, Auflösung, SchadensersatzGrundsätzlich gibt es schon einen Schadenersatzanspruch, der sollte dann aber schon begründet sein. Der Ausbilder wird seinen "Anspruch" nicht durchsetzen können, siehe obigen Link. Dir steht ein Arbeitszeugnis zu. Bitte verlange ein sogenanntes "qualifiziertes" Arbeitszeugnis, wenn du länger da warst. War die Ausbildungszeit nur kurz, genügt auch ein "einfaches" Arbeitszeugnis. Das Zeugnis wird vermutlich nicht toll ausfallen, aber du benötigst es, um evtl. später einen lückenlosen Lebenslauf darzustellen oder für Rentenrechtliche Fragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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