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#1
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| Guten Tag, Ich möchte mich erstmal kurz vorstellen. Meine Name ist Jens, ich bin 22 und komme aus Wuppertal Ich war 4 Jahre bei der Bundeswehr (jan05-dez0 Zwischenzeitlich habe ich dort meine Führerscheine BCE und eine Ausbildung zum Rettungsanitäter gemacht, letztes Jahr wurde ich dann von Jan-Juni im Kosovo als Panzerfahrer und RettSan eingesetzt. Meinen Anspruch auf BfD (Berufs förderungs Dienst) von 6monaten habe ich noch nicht in Anspruch genommen. Soviel erstemal dazu. Ich bin jetzt also seit jan diesen Jahres nicht mehr bei der BW und durfte aber noch 7monate Übergangsgebühren beziehen. In den letzten 7monaten habe ich dann ein "Praktikum" in einer Baufirma gemacht, im Bereich Fliesenlegen/Trockenbau. Und jetzt zu meinem Problem. Ich wollte eigentlich bei dieser Firma bleiben und weiter als Fliesenleger arbeiten, doch dank der Wirtschaftskrise geht´s mit den Aufträgen bergab :( d.h keine Chance für mich weiter dort zu arbeiten langfristig gesehen! Da ich noch keine Ausbildung gemacht habe sondern nach der 11.Klasse direkt zur BW gewechselt habe (was ich inzwischen als Fehler sehe) werde ich wohl nicht drum rum kommen nun eine zu machen. Vom Prinzip her ist mir auch egal wie ich meine Brötchen verdiene, Hauptsache ich liege dem Staat nicht auf der Tasche, aber optimal fände ich wenn ich weiter im Baubereich arbeiten könnte. Habe nun ein paar Fragen zum Thema Ausbildung. Mit dem Gehalt von ca.570€ im 1. Lj wird es quasi unmöglich sein für mich meine Kosten zu decken (muss monatlich meine Mutter unterstützen die in Insolvenz lebt d.h habe auf meinen Namen Kredite von ihr laufen, die ich nun abzahle, welches ich auch gerne weiterhin tue, da es sich insg. nur um eine summe von ca. 6t Euro handelt welche monatlich aber mit 240€ ne ganze ecke von meinem Ausbildungsgehalt wegreißen würde) So nun jetzt aber weiter zu meinen Fragen. Wenn ich eine Ausb. im Bereich Fliesenleger beginnen würde, kriege ich irgendwelche Zuschüsse? z.B zu einer Whg. oder Kindergeld bzw. BAB? und ist es möglich trotzdem noch nebenbei zu arbeiten? Oder ein Kleingewerbe laufen zu haben? Arbeite nebenbei u.a mit einem Kleingewerbe als Model, die Einnahmen schwanken da zwischen 0 und ca. 1000euro im Monat. Es gibt immer wieder Monate wo ich keine Aufträge kriege und dafür im nächsten direkt 3 kleine Shootings (sind dann immer ca. 400€ pro Shooting) Was für Möglichkeiten habe ich um Förderungen zu bekommen? Ist es möglich die Ausbildung zu verkürzen? Habe im Internet gelesen das man evtl. auf 18monate verkürzen kann. Hoffe das ijmd diesen Text hier versteht und mir evtl. weiterhelfen kann! Danke schon mal im Voraus! vlg Jens |
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#2
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| Hallo Jens, wir versuchen gerade deine Fragen zu gliedern. 1)Bekomme ich bei einer Ausbildungsvergütung von ca. 540 € Zuschüsse ? 2)Darf ich ein Nebengewerbe betreiben bzw. Selbständigkeit sein ? 3)Kann ich die Ausbildung verkürzen ? Zu 1 ) Ob du Zuschüsse bekommst ist abhängig von mehreren Faktoren. Wohnst du alleine, oder noch bei deinen Eltern ? Möglicherweise auch die Bürgschaft auf den Kredit. Unser Tipp : Informiere dich in der Hinsicht mal bei deinem zuständigen Sozialamt bzw. bei der zuständigen Agentur für Arbeit, vielleicht haben die eine Lösung. Zu 2 ) Ob du einen Nebentätigkeit in deiner Ausbildung ausüben darfst steht eigentlich in deinem Ausbildungsvertrag, denn dort sollte drin stehen ob eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist oder nicht. Wenn dein Ausbildungsbetrieb eine Nebentätigkeit genehmigt, musst du nur darf achten das deine Ausbildung und dein Lernerfolg nicht darunter leiden. Das heißt das du nicht zu spät zur Arbeit kommst, durch die Nebentätigkeit, oder bei deiner Arbeit einschläfst. In deinem Fall mit dem modeln würden wir einen bzw. deinen Steuerprüfer fragen, ob es ein Nebengewerbe oder Selbstständigkeit ist. Zu 3 ) Eine Verkürzung der Ausbildung Bedarf die Zustimmung durch die zuständigen Kammer, dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und dir selber. Vielleicht ein kleiner Denkanstoß von unser Seite: Durch deine Vorkenntnisse wie die Führerscheine und den Rettungssanitäter hast du vielleicht Chancen zur Berufsfeuerwehr zugehen oder eine Ausbildung als Werkfeuerwehrmann zumachen. Wir hoffen, dass wir dir helfen konnten, dein azubister Geändert von azubister (18.08.2009 um 16:09 Uhr) Grund: Habe mal unsere Links rausgenommen ! ( Grund von Edit ) |
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TileSetter (19.08.2009) | ||
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#3
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| Zitat:
Nachzulesen in den §§ 3,4,5,6 etc. Arbeitszeitgesetz!!!
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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TileSetter (19.08.2009) | ||
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#4
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| Zitat:
Jein, denn das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient dem Schutz des Arbeitnehmers, da Jens ja arbeiten will greif das Gesetz nicht für Ihn sondern für seine Arbeitgeber ![]() "§ 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, 1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie 2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. " Das heisst wenn du arbeiten willst kannst du arbeiten, aber der Arbeitgeber darf ich nicht gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschäftigen. |
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TileSetter (19.08.2009) | ||
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#5
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| .......................
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#6
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| Azubister, mich würde die Grundlage interessieren auf der du Aussagen wie... Zitat:
In meinen Augen ist das Unsinn, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Hi, war vielleicht etwas unglücklich formuliert, gemeint war es so. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt nach unserem Verständnis das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Primär soll es den Arbeitnehmer schützen (im Verhältnis zum Arbeitgeber) und soll wie es so schön heisst "...den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.". Soweit so gut. Nun verstehen wir den vorliegenden Fall ja so, dass TileSetter arbeiten möchte, dafür kommt unter anderem eine freiberfuliche / gewerbliche Tätigkeit als Model in Frage (dazu mal den Steuerberater konsultieren). Prinzipiell ist es nichts und niemandem verboten zu arbeiten, egal wann und wie lange er es für richtig hält, gerade wenn er wie in diesem Fall freiberuflich arbeiten möchte. Natürlich kann er (da wären wir wieder beim Arbeitszeitgesetz) nicht von einem Arbeitgeber dazu gezwungen werden. Wenn jemand Fälle kennt, wo die freiweillige Arbeit sanktioniert und verboten wurde, dann lassen wir uns gerne eines besseren belehren! ![]() --------- Auch dieser Beitrag entspricht nur unserer - nach bestem Wissen und Gewissen recherchierten - Meinung und bietet keine Rechts- oder Steuerbaratung. |
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TileSetter (19.08.2009) | ||
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#8
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| Danke für eure Antworten! Bin gerade leider nicht zu hause, daher kann ich leider nicht wie ihr es verdient hättet antworten. Werde aber eure Tipps befolgen und bin schon jetzt echt dankbar das ihr euch meiner Sache annimmt! Morgen werde ich gerne ausführlich Stellungbeziehen! vlg Jens |
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azubister (19.08.2009) | ||
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#9
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| Zitat:
Solange die Nebentätigkeit nicht in einem Anstellungsverhlätnis (also zweiter Arbeitgeber) statt findet, kann er tatsächlich so lange in seiner Nebentätigkeit arbeiten wie er möchte. Bei einem Anstellungsverhältnis werden nämlich die Zeiten addiert. Zumindest nach dem Arbeitszeitgesetz. ABER: Die Arbeit bei seinem Arbeitgeber (also Haupttätigkeit) darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden. Auch aufpassen, was im Falle eines Falles die BG dazu sagt, wenn der AN beim AG einen Unfall hat weil er völlig übernächtigt ist wegen seiner Nebentätigkeit.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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azubister (19.08.2009), TileSetter (19.08.2009) | ||
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#10
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| So hier bin ich wieder ![]() Nochmals vielen Dank an euch! Zu meiner Wohnlage... wohne gerade in einer wg in Wuppertal bin dort aber nicht gemeldet, sondern in offiziell in Ennepetal bei meiner Mutter. Habe evtl ne Stelle in Essen gefunden und mich erkundigt wie lange es dauern würde wenn ich nicht mit dem Auto, sondern mit Bus und Bahn fahren würde, dabei ist rausgekommen wenn ich dienstags morgen um 8h auf der Arbeit sein möchte müsste ich montags abends um 23h losfahren.... Theoretisch könnte es also sein das das Amt mir eine whg in näherer Umgebung des Arbeitsplatzes bezuschusst, wenn da nicht das Problem wäre, das mein Vater die letzten Jahre überdurchschnittlich gut verdient hätte, was aber im Moment leider nicht mehr der Fall ist (dank der Wirtschaftskrise)...ich meine aber gelesen zu haben das, das Amt wissen will was er die letzten 3 Jahre verdient hat, also müsste er mich ja theoretisch unterstützen oder? Auch wenn er z.Z wirtschaftlich nicht in der Lage dazu ist :( oder sehe ich das Falsch? Dann habe ich noch ne Frage als Azubi im 1.Lj steht im Netz das man so ca 540-600€ als Fliesenleger verdient, ist das eine Netto Angabe? Oder wird davon noch was abgezogen? Ist euch außerdem noch eine hp bekannt wo ich nach Ausbildungstellen gucken kann, habe trotz googeln nicht wirklich viel gefunden. Habe es dann einfach so gemacht, das ich mir die Gelbenseiten geschnappt habe und einfach div. Betriebe angerufen habe und nachgefragt hab.. Habe auch eine Musterbewerbung hier ins Forum hochgeladen, evtl könnt ihr mir ja auch dabei weiterhelfen bzgw. Tipps geben Lebenslauf und Bewerbung. Bin dankar für jede Hilfe! Nochmals vielen Danke! lg Jens |
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