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#1
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| hallo erst mal!! Ich habe letztes ja im sommer meine 2 Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb begonnen. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, müsste ich den Busführerschein erwerben. Da ich nun zum 3. die Busführerscheinprüfung nicht bestanden habe, ist mein Ausbildungsbetrieb und ich der Meinung das ich nicht in der Lage bin einen Bus zu fahren. Nun will mein Betrieb einen Aufhebeungsvertrag mit mir abschließen, damit sie mich schnell los werden. Nun haben ich bei der Agentur für Arbeit gelesen das man keine Sperre erhält, wenn man körperlich oder geistig nicht in der lage ist den Beruf weiter auszuüben. Ich frage mich ob dies auf mich auch zu trifft, wenn im Aufhebungsvertrag mit vermekrt wird das ich nicht dafür geeignet bin. Oder soll ich mich besser kündigen lassen??? |
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#2
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| Zitat:
Wer finanziert die Ausbildung?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| die Ausbildung finanziert der Ausbildungsbetrieb. Ja ich selber bin auch der Meinung das ich es nicht schaffe einen bus zu fahren. ich war bei zwei Fahrschulen, bei der ersten hatte ich ein bisschen pech mit dem Fahrlehrer.. meiner Meinung sollte er der Fahrlehrer auch nicht weiter ausbilden. Bei der zweiten Fahrschule wurde mir das fahren richtig bei gebracht. doch wenn man in stress situation jemanden die Vorfahrt nimmt, ( was beim dirten mal der Prüfung,der fall war) dann bin ich der Meinung das ich es nicht kann. Lieber höre ich auf, als ein oder mehrer Menschenleben auf den gewissen zu haben. |
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#4
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| ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Unternehmen Fahrstunden in einen Beschäftigten investiert und ihn dann weggehen lässt, ohne irgendwelche Forderungen geltend zu machen. Was hat die Agentur für Arbeit oder Arge hier mitzureden? Zitat:
Wenn du keinen Bus fahren kannst, würde ich erstmal schauen, was man aus dem bisherigen Fahrunterricht noch machen kann.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ich bin Auszubildende im 3 Lehrjahr. Ausbildungsberuf : Fachkraft im Fahrbetrieb. Durch meine erste Ausbilung Bürokauffrau die ich im selben Unternehmen absolviert habe, konnte ich meine zweite Ausbildung Fachkraft im Fahrbetrieb verkürzen. Der Betrieb ist dazu verpflichtet mir den Führerschein zu bezahlen. Es gibt einen Ausbildungsvertrag von der IHK. Da ich meine Führerscheinprüfung 3 mal nicht bestanden habe, bin ich jetzt erst mal vom TÜV für ein halbes Jahr gespert. Das bedeutet auch das meine Theorieprüfung abläuft. Somit ich dann wieder am Anfang wäre. Wenn ich den Ausbildungs Aufhebungsvertrag unterschreibe, besteht die Möglichkeit das ich eine Sperre von ALG 1 erhalte. Diese würde ich gerne vermeiden. Mit der Arge habe ich noch nicht gesprochen, das werde ich Morgen tun. |
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#6
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| Zitat:
BMWi - Ausbildungsberufe Schlussendlich ist der Beruf umfassend und man könnte auch im Innendienst arbeiten, deshalb sollte ein Abschluss angestrebt werden und die Ausbildung nicht gekippt werden. Wenn du feststellst, dass das Führen von Fahrzeugen nichts für dich ist, solltest du dich wenigstens bemühen, die Fahrprüfung zu bestehen. Die Entscheidung, diesen Beruf nicht in Verbindung mit Führen von Fahrzeugen auszuüben, steht dann auf einem anderen Blatt. ich würde auch auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Bitte führe entsprechende Informationsgespräche mit der Agentur für Arbeit und der Arge hinsichtlich deiner sozialen Versorgung. Auch solltst du klären, ob man den Führerschein evtl. auf Strassenbahn/U-Bahn beschränken kann, wenn dir Busse nicht zusagen, führe mit den zuständigen Leuten Gespräche, wie man die Ausbildung noch retten kann, wenn nicht vollständig, dann eben teilweise.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Zitat:
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#8
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| Ist es richtig, dass du deine Fahrprüfung auch auf einer Strassenbahn ablegen könntest, oder ist eine Fahrprüfung zwingend auf einem Strassenfahrzeug (Bus) vorgeschrieben? Die Stossrichtug meiner Frage ist: Kann man deine Ausbildung noch retten, indem du die Fahrprüfung auf Fahrzeugen ablegst, die deinen Fähigkeiten eher entsprechen? Wenn das so wäre, müsste dein Ausbildungsbetrieb dich an einen Betrieb delegieren, der über einen entsprechenden Fuhrpark verfügt. Da Strassenbahnbetriebe meistens in städtischer Hand sind, könnte man dort vorsprechen, die Situation erläutern und dafür sorgen, dass dir geholfen wird. Wenn das so möglich ist, wie ich das vorgeschlagen habe, könnte evtl. auch die Agentur für Arbeit ihren Einfluss einbringen und dir bei der Vermittlung eines geeigneten Betriebes helfen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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