Ausbildung in einer Bedarfsgemeinschaft
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Ausbildung in einer Bedarfsgemeinschaft

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  #1  
Alt 27.07.2010, 17:40
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Hi leute ich brauche mal eure hilfe meine eltern leben getrennt und ich lebe bei meiner mutter und mit meinem bruder wir wohnen in einer bedarfsgemeinschaft und kriegen HARTZ4 ehm da ist die frage meine ausbildung beginnt am 2.8 und ich würde am 15.8 mein lohn kriegen also natürlich die hälfte müsste ich meiner mutter die hälfte von meinem gehalt was sowieso halbiert wurde trotzdem die hälfte zahlen? oder kriegt meiner mutter für den 1.8 immer noch von arbeitsamt bezahlt? und sie kriegt die hälfte von meinem kompletten lohn erst am 15.9 ? weil sie ja dann am 15.9 nicht mehr vom amt bezahlt kriegt wegen mir weil ich ja am arbeiten bin

brauche dringend hilfe^^
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  #2  
Alt 28.07.2010, 14:37
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duwärestbedürftigbisdudeinenerstenlohnerhälst, es würde sich also lohnen, wenn man mit dem Ausbilder spricht und die Zahlung der Ausbildungsvergütung auf einen Zahltermin im September verlegt. Dann würde nämlich das im August gezahlte ALG II nicht mehr zurückgefordert werden.

Wenn dein Einkommen ab September dann deinen Bedarf deckt, würdest du aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft herausfallen, du müsstest dann von deinen Einkünften leben, auch den auf dich entfallenden Mietanteil selber zahlen.

Zahlt der Ausbilder im August, und im August geht auch noch das ALG II zu, wird gegengerechnet. Deckt dein Einkommen dann nicht deinen Bedarf, verbleibst du in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft und dein Einkommen wird nach den Zuverdienstregeln berücksichtigt, das heisst, von der Ausbildungsvergütung verbleibt dir dann ein Freibetrag ("Taschengeld").

Es kann sein, dass die Arge wegen der Aufnahme der Ausbildung die Leistungen für dich einstellt. Du bist aber bedürftig bis zur ausreichenden Vergütungszahlung, das heisst, du müsstest durch einen geeigneten ALG II - Antrag sicherstellen, dass die Arge die Zahlungen nicht einstellt, sondern weiter leistet, zumindest für den August.

Bitte ab sofort ale Belege sammeln, z.B. Busfahrkarten ("Abzusetzende Beträge").

Genaueres kann man erst sagen, wenn man die genauen Einkommenszahlen kennt, wie Kindergeld, Unterhalt, Höhe der Ausbildungsvergütung etc.

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  #3  
Alt 29.07.2010, 05:03
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Danke dir vielmals für deine hilfe^^
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