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#21
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| Hallo Kis, Kindergeld steht Dir zu, wenn Deine jährlichen Einkünfte den Betrag von 7680 Euro nicht überschreiten! Es werden von den Bruttoeinnahmen Werbungskosten in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von jährlich 920 Euro und die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Hast Du höhere Werbungskosten, muss Du diese glaubhaft machen. Vordruck von der Familienkasse anfordern. Viele Grüße Sanne |
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#22
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| sind das bruttoangaben? also muss ich die werbungskosten noch dazurechnen? |
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#23
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| Hallo Kis, Deine Fragen sind mit meinem obigen Text eigentlich beantwortet! Die Werbungskosten werden vom Bruttoeinkommen abgezogen. Ansonsten würde ich die Familienkasse anrufen und nachfragen. Du erhälst dann das "Stammfragenblatt" (damit kann ich inzwischen einen Aktenordner füllen) und einen Bogen für Deine zukünftige Personalabteilung, der dort auszufüllen ist. Urlaubs-und Weihnachtsgeld, sowie sonstige Einnahmen wie z.B Überstundenvergütung, zählen mit zum Bruttogehalt. Viel Erfolg! Sanne |
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