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#1
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| Hallo , wusst jezz nich was ich in titel reinschreiben soll weil es doch länger wär ! Also,bin 22, und habe ein Ausbildungsangebot in Frankfurt bekommen wo ich selber erstma 6 monate allein hinziehen möchte und meiner frau mit meinem Sohn eine wohnung in der nähe ihrer eltern besorgen will. Jezz weiss ich nicht genau wie das dann beim Amt gilt, als getrennt lebend aber verheiratet oder wie ? Was steht meiner frau dann zu ? Vielleicht hat jemand ein paar klärende worte für mich übrig, das wäre super ! |
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#2
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| ihr auf dem Papier als verheiratet geführt werdet, seid ihr eben verheiratet. "Deiner" Frau ( gehört sie dir denn ?) -zwinker- ihr Ehemann zu erbringen hast. Natürlich auch einem gemeinschaftlichen Kind gegenüber. Als getrennt lebend gilt man, wenn eine Ehescheidung eingeleitet ist und das hast du ja wohl nicht vor. http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte...eit/index.php? Gruss und viel Erfolg in Frankfurt am Maa wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (06.06.2009 um 05:19 Uhr) |
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