Ausbildung im sozialen Bereich ?
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Ausbildung im sozialen Bereich ?

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  #1  
Alt 08.12.2010, 10:56
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JanineBerlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ausbildung im sozialen Bereich ?


Hallo

Ich bin 32 Jahre und möchte im sozialen Bereich meine Zweitausbildung machen, da ich mit der kaufmännischen Berufswahl damals falsch lag für mich.

Nun ist die Frage:

Was gibt es da?

Ist eine Ausbildung zur Gesunsheits- und Krankenpflegerin noch möglich, in meinem Alter und zwei Kindern?
Das wäre nämlich eigentlich mein Traumberuf.


Freue mich auf Antworten!

Viele Grüße

Janine
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  #2  
Alt 25.12.2010, 03:50
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ausbildung im sozialen Bereich ?

Die Ausbildungsvergütung nach Tarif des öffentlichen Dienstes ist relativ hoch. Das kannst du dir ergoogeln. Die optimale Variante wäre:
eine staatliche Schule ohne Schulgeld + ein Ausbildungsvertrag nach TVÖD oder in Anlehnung an diesen Tarif.

Ergänzendes Bafög würde aus meiner Sicht aufgrund des Alters abgelehnt (§ 10 BaföG).
Wenn du dem Grund nach keinen Anspruch auf Bafög hast, dann bist du wohngeldberechtigt. Dann sähe die Einnahme für dich so aus:
Azubi-Vergütung + Wohngeld.

Oder aber du informierst dich über die Ausnahmeregelung im Zitat.
Kann sein, du könntest aufgrund Kindererziehung doch Bafög bekommen.
Dann wären deine Einnahmen: Azubi-Vergütung + Bafög.
Zitat:
§ 10 Alter

(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr, bei Studiengängen nach § 7 Absatz 1a das 35. Lebensjahr vollendet hat.

Satz 1 gilt nicht, wenn
...
3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme des Ausbildung ein eigenes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder
BAföG: § 10 Alter
Man kann beim Amt für Ausbildung einen Antrag auf Vorabentscheidung beantragen. Dieser ist verbindlich für ein Jahr. Dann weißt du was finanziell auf dich zukommt (Bafög ja oder nein).
Falls Bafög gezahlt würde, könntest du noch zusätzlich
einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beantragen
(§ 22 Abs 7 SGB II). Ich vermute aber, dass Vergütung plus Bafög für deine Kosten ausreichen würden.

Für die Kinder gibt es Sozialgeld von der ARGE
(Kinderregelsatz plus anteilige Kosten der Unterkunft).

Von Mehrbedarfen bist du nicht ausgeschlossen.
Du müsstest also Mehrbedarf für Alleinerziehende u.ä. bekommen,
auch wenn du gar nicht berechtigt bist, das normale ALG 2 zu beziehen.
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