Ausbildung nicht moeglich????
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Ausbildung nicht moeglich????

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  #1  
Alt 30.05.2009, 22:46
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Standard Ausbildung nicht moeglich????


Guten Tag zusammen,

ich habe ein kleines Problem bezueglich meiner Ausbildungsstelle die am 1.9 diesen Jahres beginnen soll. Und zwar habe ich den Ausbildungsvertrag bekommen, doch in diesem Schreiben steht drin, dass ich auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis mitschicken soll. Es gibt folgendes Problem, ich habe zwei Eintraege bezueglich meines Fuehrerscheins, um genau zo sein, alkoholisiertes Fahren. Meine Frage lautet folgende, koennte das Grund genug sein um die Ausbildungsstelle doch nicht zu bekommen. Wuerde mich freuen wenn einige Erfahrungsberichte aufschreiben koennten. Herzlichen Dank

MFG
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  #2  
Alt 30.05.2009, 23:18
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Wie hoch waren deine Werte, und wie hoch war deine Strafe?

Solange es noch eine Ordnungswidrigkeit war, wird das nicht in einem Führungszeugnis auftauchen.
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Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #3  
Alt 30.05.2009, 23:28
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1,17 es ist eine Straftat gewesen. Ich frag mich inwiefern Unternehmen sowas als Massstab nehmen.. Betrag war 1200 euro
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  #4  
Alt 30.05.2009, 23:31
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Ich muss mich berichtigen, wenn du zweimal aufgefallen bist kann es doch drin stehen.

Also 2 Taten mit unter 90 Tagessätzen Strafe, bleiben 3 Jahre im FZ eingetragen.

Zitat:
Dazu aus dem Bundeszentralregistergesetz:
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.

(2) Nicht aufgenommen werden

1.die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs,
2.der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,
3.Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
4.Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
5.Verurteilungen, durch die auf
a)Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
Ich würde einfach das FZ abgeben, und ich denke je nach Art der Ausbildung, kannst du es als Jugendsünde erklären.

Solltest du deinen Führerschein mittlerweile wieder bekommen haben, musst du ja schließlich Abstinenz nachgewiesen haben, um durch die MPU gekommen zu sein.

Welchen Beruf willst du denn erlernen? Als Bierbrauer oder Erzieher wird dir dieser Eintrag sicherlich hinderlich sein. Ansonsten würde ich sagen, versuche einfach zu deinen Fehlern zu stehen, denn du hast sie schließlich einmal gemacht!
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

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Georg Christoph Lichtenberg
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  #5  
Alt 31.05.2009, 14:15
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Standard Trotzdem Absage??

Kann denn jemand aus Erfahrungsberichten erzaehlen, wo jemand negatieve Fuehrungszeugniseintraege hatte und trotzdem angenommen wurde?

MfG, dreipapier
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