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| • Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen |
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#1
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| Hallo zusammen, Also ich habe am 24.06 diesen Jahres meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Es war vorher mit dem Chef abgesprochen, das ich erstmal noch bis zum Ende des Monats noch dort Arbeiten könnte und je nach Auftragslage auch noch den Monat danach. Am 28. sagte er mir dann morgens das ich nach Hause gehen könnte. Zu dem Zeitpunkt hatte, ich 3 Tage nach meiner Ausbildung noch dort gearbeitet und hatte auch noch 7 Urlaubstage ausstehen. Ich ging dann zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden, weil mir ja ALG I zu steht. Die Mitarbeiterin sagte mir dann, dass ich nur Empfangberechtigt wäre, wenn ich eine Kündigung vorzuweisen hätte. Ich wieder zu meinem Chef der mir sagte das ich von ihm keine erhalten würde. Nun ist es aber ja so, das wenn man am ersten Tag nach der Ausbildung nochmal arbeiten geht und nicht heimgeschickt wird, man automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss rutscht !?! (Lieg ich da falsch??) Dies sagte ich ihm, und er meinte dann nur das ich das ja freiwillig gemacht hätte. Darauf hin meinte ich dann, das wenn er mir so kommen würde, ich wohl das Arbeitsgericht einschalten müssen. Da hat er mich dann des Hauses verwiesen... Hoffe ihr könnt mir da im Beug auf die Rechtslage weiterhelfen. Mfg ! |
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#2
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| Also ich kenn mich da auch nicht so genau aus, aber soweit ich weiss hätte man dir schriftlich mitteilen müssen das du nicht übernommen wirst! |
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#3
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| Der Ausbildungsvertrag verlängert sich nicht durch Weiterarbeiten. Er ist mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Das muss dem Azubi auch nicht extra mitgeteilt werden. Dadurch, dass Du dann dort weitergearbeitet hast, ist m.E. ein neuer Vertrag, ein Arbeitsvertrag entstanden. Da für diesen nicht vorab schriftlich eine Befristung festgelegt wurde, ist es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Befristungen sind nämlich nur gültig, wenn sie vor Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt wurden. Zitat:
Zitat:
Außerdem solltest Du vorsichtshalber sofort ALG II beantragen, falls Du nicht anderweitig finanziell abgesichert bist (wohnhaft bei den Eltern?).
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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